Nachgefragt | Recht: Kostenübernahme für die Begleitperson beim Klinikaufenthalt?

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Nachgefragt | Recht: Kostenübernahme für die Begleitperson beim Klinikaufenthalt?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik „Nachgefragt“ Antwort.

Die Frage

Wir bekommen bei unserer Tochter Caro (10 Jahre) leider den Diabetes absolut nicht in den Griff. Unser Diabetologe hat uns nun dringend geraten, den Diabetes von Caro in einer spezialisierten Klinik stationär einstellen zu lassen. Wir möchten sie aber dort nicht alleine lassen; unser Arzt hält es auch für wichtig, dass wir dabei sind. Allerdings können wir es uns nicht leisten, dort ein Hotelzimmer zu nehmen. Gibt es eine Möglichkeit, dass wir hier Unterstützung bekommen?

Sabine N.

Die Antwort von Oliver Ebert

Ich habe eine gute Nachricht für Sie: Wenn – wie bei Caro ja wohl der Fall – eine Begleitung des Kindes aus medizinischen Gründen notwendig ist, muss die Krankenkasse die Kosten der Begleitperson übernehmen. Geregelt ist dies in § 11 Abs. 3 SGB V, wonach die Krankenkasse nicht nur die Kosten der stationären Behandlung des Patienten übernehmen muss, sondern “auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten”.Bei Kleinkindern bis 9 Jahren wird in der Regel von einer medizinischen Notwendigkeit auszugehen sein.

Die Krankenkassen fordern hier meist gar keine ausführliche ärztliche Begründung. Ansonsten muss die Notwendigkeit für eine Begleitperson durch ein entsprechendes Attest nachgewiesen werden. Eine solche Notwendigkeit könnte beispielsweise bestehen, wenn die Behandlung nur in Anwesenheit der vertrauten Begleitperson durchgeführt werden kann bzw. wenn aufgrund der Angst des Kindes der Behandlungserfolg gefährdet ist.

Die Begleitpersonen erhalten selbst jedoch keine medizinischen Behandlungen. Sofern erforderlich bzw. sinnvoll, werden sie jedoch in Schulungen oder Maßnahmen eingebunden, um später mit dem Kind das Gelernte im Alltag besser umzusetzen.

Kein Anspruch für bezahlten Urlaub bei kurzzeitigen Erkrankungen des Kindes

Anders als bei kurzzeitigen Erkrankungen des Kindes muss der Arbeitgeber für eine stationäre Begleitung in der Regel keinen bezahlten Urlaub gewähren. Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Abwesenheit vom Job nicht mehr als fünf Tage dauert. In manchen Arbeits- oder Tarifverträgen ist allerdings vereinbart, dass es überhaupt keinen bezahlten Sonderurlaub für solche Fälle gibt.

Geht es um die Begleitung bei einer stationären Behandlung, die – wie im Fall von Caro – auch noch einigermaßen planbar ist, kann man sich gemäß § 45 Abs. 3 SGB V unbezahlt freistellen lassen.

Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, keine andere Person des Haushalts das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und ein Arzt bescheinigt hat, dass die Betreuung notwendig ist. Je Kind und Kalenderjahr kann eine solche Freistellung für maximal 10 Arbeitstage verlangt werden, insgesamt maximal 25 Arbeitstag pro Jahr. Alleinerziehende können die doppelte Zeit geltend machen.

Da man in dieser Zeit keinen Lohn bekommt, kann die Begleitperson den entstandenen Verdienstausfall aber bei der Krankenkasse geltend machen. Diese muss grundsätzlich den Nettolohn ersetzen, der aufgrund der stationären Mitaufnahme entfallen ist. Wichtig: Zuständig für den Antrag auf Verdienstausfallerstattung ist nicht die Krankenkasse der Begleitperson, sondern die des Kindes. Als Nachweise werden ein Attest des Krankenhauses für die Dauer der medizinisch notwendigen Mitaufnahme sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den entstandenen Verdienstausfall benötigt.

Falls weitere Kinder unter zwölf Jahren zu Hause leben und zu betreuen sind, muss die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen auch noch zusätzlich Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Wichtig ist hierbei, dass der Antrag vorab gestellt wird.

Die Krankenkassenleistungen, die bisher beschrieben wurden, gelten aber nur, wenn das Kind gesetzlich krankenversichert ist. Eine private Krankenversicherung muss die Krankenhaus-Mitaufnahme einer Begleitperson oder die Bewilligung einer Haushaltshilfe dagegen nur dann übernehmen, wenn dies im Versicherungsvertrag auch so vereinbart wurde.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2018; 11 (1) Seite 24-25

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  • uho1 postete ein Update vor 4 Tagen, 10 Stunden

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

  • diahexe postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?

    • Liebe diahexe,
      Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
      Viele Grüße
      Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion

    • diahexe antwortete vor 1 Woche

      @gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.

  • ckmmueller postete ein Update vor 2 Wochen, 2 Tagen

    Ich habe ein Riesenproblem mit den Sensoren Guardian 4 von Medtronic. Es klappt nicht. Transmitter neu, aber auch das hilft nicht. Fast jeder Sensor braucht 2 Stunden, normale Wartezeit, dann beginnt er zu aktualisieren …. Nix passiert, außer das mein BZ unkontrolliert ansteigt. Vorletzte Woche über 400, letzte Woche hatte ich BZ 510 – ein Wert, den ich über 25 Jahre nicht mehr hatte. Ich bin sehr verzweifelt, weil es mit CGM von Medtronic nicht funktioniert. Gerade warte ich mal wieder darauf, dass der neue Sensor arbeitet. Heute habe ich mich über ChatGPT über andere Pumpen und Sensoren informiert. Tandem und Dexcom 7 soll gut sein und die Wartezeit des Sensors braucht nur 30 minuten. Kennt sich jemand damit aus? Hat ähnliche Probleme mit Medtronic wie ich? Dank für Antworten / Infos

    • Hallo, ich habe ein ähnliches Problem gehabt. Samstags neuen Sensor gesetzt, hat nach 2 Stunden aktualisiert, lief dann ein paar Stunden, wieder aktualisiert und dann aufgefordert den Sensor zu wechseln. Bis Montag hatte ich dann 4!Sensoren verbraucht. Habe dann einen neuen Transmitter geben lassen und eine völlig neue Einstichstelle gewählt. Danach ging es. Mein neustes Problem ist, dass sich meine Pumpe und mein Smartphone dauernd entkoppelt und sich dann stundenlang nicht mehr koppeln lassen. Manchmal muss ich dann die App neu laden bis es wieder funktioniert.

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