Nachgefragt | Recht: Kostenübernahme für die Begleitperson beim Klinikaufenthalt?

2 Minuten

© LIGHTFIELD STUDIOS - Fotolia.com
Nachgefragt | Recht: Kostenübernahme für die Begleitperson beim Klinikaufenthalt?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik „Nachgefragt“ Antwort.

Die Frage

Wir bekommen bei unserer Tochter Caro (10 Jahre) leider den Diabetes absolut nicht in den Griff. Unser Diabetologe hat uns nun dringend geraten, den Diabetes von Caro in einer spezialisierten Klinik stationär einstellen zu lassen. Wir möchten sie aber dort nicht alleine lassen; unser Arzt hält es auch für wichtig, dass wir dabei sind. Allerdings können wir es uns nicht leisten, dort ein Hotelzimmer zu nehmen. Gibt es eine Möglichkeit, dass wir hier Unterstützung bekommen?

Sabine N.

Die Antwort von Oliver Ebert

Ich habe eine gute Nachricht für Sie: Wenn – wie bei Caro ja wohl der Fall – eine Begleitung des Kindes aus medizinischen Gründen notwendig ist, muss die Krankenkasse die Kosten der Begleitperson übernehmen. Geregelt ist dies in § 11 Abs. 3 SGB V, wonach die Krankenkasse nicht nur die Kosten der stationären Behandlung des Patienten übernehmen muss, sondern “auch die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahme einer Begleitperson des Versicherten”.Bei Kleinkindern bis 9 Jahren wird in der Regel von einer medizinischen Notwendigkeit auszugehen sein.

Die Krankenkassen fordern hier meist gar keine ausführliche ärztliche Begründung. Ansonsten muss die Notwendigkeit für eine Begleitperson durch ein entsprechendes Attest nachgewiesen werden. Eine solche Notwendigkeit könnte beispielsweise bestehen, wenn die Behandlung nur in Anwesenheit der vertrauten Begleitperson durchgeführt werden kann bzw. wenn aufgrund der Angst des Kindes der Behandlungserfolg gefährdet ist.

Die Begleitpersonen erhalten selbst jedoch keine medizinischen Behandlungen. Sofern erforderlich bzw. sinnvoll, werden sie jedoch in Schulungen oder Maßnahmen eingebunden, um später mit dem Kind das Gelernte im Alltag besser umzusetzen.

Kein Anspruch für bezahlten Urlaub bei kurzzeitigen Erkrankungen des Kindes

Anders als bei kurzzeitigen Erkrankungen des Kindes muss der Arbeitgeber für eine stationäre Begleitung in der Regel keinen bezahlten Urlaub gewähren. Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Abwesenheit vom Job nicht mehr als fünf Tage dauert. In manchen Arbeits- oder Tarifverträgen ist allerdings vereinbart, dass es überhaupt keinen bezahlten Sonderurlaub für solche Fälle gibt.

Geht es um die Begleitung bei einer stationären Behandlung, die – wie im Fall von Caro – auch noch einigermaßen planbar ist, kann man sich gemäß § 45 Abs. 3 SGB V unbezahlt freistellen lassen.

Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, keine andere Person des Haushalts das Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und ein Arzt bescheinigt hat, dass die Betreuung notwendig ist. Je Kind und Kalenderjahr kann eine solche Freistellung für maximal 10 Arbeitstage verlangt werden, insgesamt maximal 25 Arbeitstag pro Jahr. Alleinerziehende können die doppelte Zeit geltend machen.

Da man in dieser Zeit keinen Lohn bekommt, kann die Begleitperson den entstandenen Verdienstausfall aber bei der Krankenkasse geltend machen. Diese muss grundsätzlich den Nettolohn ersetzen, der aufgrund der stationären Mitaufnahme entfallen ist. Wichtig: Zuständig für den Antrag auf Verdienstausfallerstattung ist nicht die Krankenkasse der Begleitperson, sondern die des Kindes. Als Nachweise werden ein Attest des Krankenhauses für die Dauer der medizinisch notwendigen Mitaufnahme sowie eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den entstandenen Verdienstausfall benötigt.

Falls weitere Kinder unter zwölf Jahren zu Hause leben und zu betreuen sind, muss die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen auch noch zusätzlich Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Wichtig ist hierbei, dass der Antrag vorab gestellt wird.

Die Krankenkassenleistungen, die bisher beschrieben wurden, gelten aber nur, wenn das Kind gesetzlich krankenversichert ist. Eine private Krankenversicherung muss die Krankenhaus-Mitaufnahme einer Begleitperson oder die Bewilligung einer Haushaltshilfe dagegen nur dann übernehmen, wenn dies im Versicherungsvertrag auch so vereinbart wurde.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2018; 11 (1) Seite 24-25

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Ähnliche Beiträge

Diabetes-Anker-Podcast: Schattenkinder – wie Geschwister chronisch kranker Kinder nicht zu kurz kommen
Diabetes-Anker-Podcast: Schattenkinder – wie Geschwister chronisch kranker Kinder nicht zu kurz kommen | Foto: MH Hannover / MedTriX

2 Minuten

Typ-1-Diabetes: Wenn der Bolus nicht mehr im Mittelpunkt steht
Kohlenhydrate einschätzen, Insulin berechnen, Bolus abgeben – und das bei jeder Mahlzeit. Für Menschen mit Typ-1-Diabetes gehört diese Routine trotz moderner Diabetestechnik weiterhin zum Alltag. Gerade beim Essen im Restaurant, auf Reisen oder bei einem spontanen Snack kann das zusätzliche Aufmerksamkeit erfordern. Eine neue Funktion innerhalb der CamAPS FX App setzt genau hier an.
Typ-1-Diabetes: Wenn der Bolus nicht mehr im Mittelpunkt steht | Foto: mylife Diabetes Care

2 Minuten

Anzeige
Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
Zur Community
  • olivers postete ein Update vor 2 Tagen, 19 Stunden

    Hallo Zusammen!
    Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
    Liebe Grüße
    Oliver

  • zojou96 postete ein Update vor 3 Tagen, 20 Stunden

    Hallo, ich bin DT1 und trage seit etwa 1 Jahr eine Omnipod-Pumpe. Letztere löst seit mehrere Monaten eine Hautallergie an der Platzierungsstelle aus. Ich habe es bereits mit dem Cavillon-Spray und Pflastern (derzeit Omnifix von Hartmann und Unterpatch von My Sweet Stitch) für empfindliche Haut unter dem Pod probiert. Es hilft aber leider nicht oder nur bedingt, da auch mit Spray die Allergie ausgelöst wird und die Schutzpflaster nicht lange haften. Hat jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und eine gute Lösung gefunden? Ich würde gerne weiterhin eine Pumpe tragen, wäre aber auch bereit das Modell zu wechseln, wenn es das Problem mit der Allergie löst. Ich bin um jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus 🙂

  • Hallo,

    hat irgendwer der den Libre3 benutzt auch so massive Probleme ?
    Mein Kind hat ständig Ärger mit seinen Sensoren,selten wo mal einer durchhält. Entweder dauernd Sensorfehler oder ein neuer Sensor sitzt und nach kurzer Zeit kommt bitte neuen Sensor starten.
    Das kann ja nicht sein,ich hab selten mal einen Sensorfehler.
    Als ich das letzte mal bei denen angerufen hatte ,meinte dieser “sehr freundliche” Mitarbeiter nur es kann nicht sein das die so viele Fehler haben,es gab keinen Ersatz.
    Müßen wir jetzt ernsthaft selber Sensoren bezahlen?
    Weil bis der Nachschub kommt dauert es noch 🙁

    LG Sandra

    • Nun, ich weiß nicht, was ihr alles probiert habt. Aber Handyneustart, Bluetooth neu aktivieren, Akku muss genug Kapazität haben. Vielleicht ist der Sensor auch locker, Schweiss hat auch immer bei mir Schwierigkeiten gemacht (wird beim Kind nicht sein).
      Gruß Oliver

    • @olivers: Haben wir alles gemacht und hat dennoch nicht geholfen 🙁
      Wir haben auch spezielle Pflaster zum drauf kleben,aber die machen keine Probleme.
      Nun sollten bis mitte nächster Woche die neuen Sensoren kommen und ich hoffe es klappt dann mal ohne Probleme

      Gruß Sandra