Nachgefragt | Recht: Wann übernimmt die Kasse die Kosten für ein CGM-System?

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Nachgefragt | Recht: Wann übernimmt die Kasse die Kosten für ein CGM-System?

Sie haben rechtliche oder soziale Fragen bezüglich Kindern und Jugendlichen mit Diabetes? Unser Rechts-Experte Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Eltern-Journal-Rubrik Nachgefragt Antwort.

Die Frage

Unsere Tochter Rhea hat sehr viele Unterzuckerungen. Wir haben verschiedene Insuline ausprobiert und nun auch eine Insulinpumpe, aber trotz häufigen Messens hat sie immer wieder schwere Hypos. Unser Diabetologe meinte nun, dass ein System zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) vielleicht helfen könnte: Mit den Daten könne man die Therapie viel besser anpassen und so eine stabilere Stoffwechsellage erreichen.

Die Krankenkasse hat eine Kostenübernahme aber abgelehnt, weil CGM-Systeme derzeit nicht erstattungsfähig seien. Sie seien bislang noch nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet, auch handele es sich um eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, deren Nutzen noch nicht nachgewiesen sei. Das kann doch nicht sein, oder?

Frau W.

Die Antwort von Oliver Ebert

Es ist momentan in der Tat nicht ganz einfach, eine Kostenübernahme für ein CGM-System zu erhalten.

Gesetzlich versicherte Patienten haben Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlungsleistungen sowie auf Versorgung mit den dafür erforderlichen Hilfsmitteln – aber Leistungen, die über das Maß des Erforderlichen hinausgehen, dürfen nicht von den Kassen übernommen werden (§ 12 SGB V).

Bewertungsverfahren eingeleitet

Blutzuckermessgeräte und Teststreifen sind bei Insulinpflicht zu Lasten der gesetzlichen Kassen verordnungsfähig. CGM-Systeme sind hingegen nach Auffassung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA, er regelt den Leistungsumfang der gesetzlichen Kassen) als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) anzusehen. Der G-BA hat daher ein Bewertungsverfahren eingeleitet, dessen Ergebnis aber noch nicht feststeht. Bis dahin dürfen Kassen auch weiterhin nur in begründeten Ausnahmefällen zahlen.

Es muss daher nachgewiesen werden, dass der CGM-Einsatz aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist und der gleiche Zweck nicht durch deutlich mehr Selbstmessungen erreicht werden kann. Bei Rhea könnte man vielleicht argumentieren, dass die im CGM-System integrierte Alarmierungsfunktion zwingend benötigt wird, weil sie Unterzuckerungen trotz häufiger Selbstmessungen nicht (rechtzeitig) erkennt. Auch ist es Rhea nicht zumutbar, nachts mehrfach zum Messen aufzustehen.

Gerichte haben bereits pro Kostenübernahme entschieden

Liegen diese Voraussetzungen vor, bestehen guten Chancen auf eine Kostenübernahme: Es gibt bereits einige Gerichtsentscheidungen, welche Kassen zur Kostenübernahme verurteilt haben (z. B. SG Berlin v. 17.08.12, S 210 KR 1384/12 ER; SG Altenburg, S 30 KR 3953/11 ER; SG Detmold, Urt. v. 01.12.2012 – S 5 KR 325/09; SG Detmold v. 09.01.2012, S 3 KN 113/11 KR ER). In all diesen Ausnahmefällen erschien der Einsatz der CGM zwingend erforderlich, um Schlimmeres zu verhindern.

Grund für die Ablehnung kann nicht sein, dass CGM-Systeme bislang nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind, denn das gilt nur als unverbindliche Auslegungshilfe (Urteil des Bundessozialgerichts, 03.08.2006 Az.: B3KR25/05R).

Privat: Leistungspflicht im Vertrag

Bei privat Versicherten hängt die CGM-Genehmigung übrigens davon ab, ob im Versicherungsvertrag eine entsprechende Leistungspflicht vereinbart wurde. Auch hier muss aber die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden.


von Rechtsanwalt Oliver Ebert

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2013; 6 (2) Seite 29

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  • uho1 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    @calvin240
    Ich hätte eine Frage zum
    Bestellablauf und deinen Erfahrungen mit Medtrum. Könnte ich dich auch „privat“ anschreiben? Wenn du vielleicht meine Freundschaftsanfrage annimmst? Gruß Ute

  • 123novesia postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Bin neu hier. Typ2. Meine Werte verschlechtern sich obwohl ich nicht anders esse und mehr Bewegung eingebaut habe. Denke Stress ist hier das Hauptthema. Pflegebedürftige Mutter und Sohn steht im Stastsexsmen. Habe seit Jahren auch Depressionen und Panikattacken. Bin verzweifelt.

    • Liebe @123novesia, willkommen in unserer Community. Es tut mir sehr leid zu lesen, wie viel gerade auf deinen Schultern liegt. Die Sorge um deine Mutter, der Stress rund um das Staats­examen deines Sohnes und dazu Depressionen und Panikattacken. Dass dich das erschöpft und verzweifelt macht, ist sehr verständlich.
      Bitte mach dir keine Vorwürfe: Verschlechterte Werte bedeuten nicht automatisch, dass du etwas falsch machst. Stress und psychische Belastungen können den Blutzucker beeinflussen. Trotzdem wäre es wichtig, die Veränderungen zeitnah mit deiner Diabetespraxis oder deiner Hausärztin/deinem Hausarzt zu besprechen, damit auch andere Ursachen ausgeschlossen und die Behandlung gegebenenfalls angepasst werden kann.
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  • jseiffert postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen

    Hallo zusammen,
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