Neue Richtlinien zur Begleitperson für Kinder verunsichern

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Neue Richtlinien zur Begleitperson für Kinder verunsichern

Die Fortschritte in der Medizin und Technik, insbesondere moderne Hilfsmittel wie kontinuierliches Glukose-Monitoring (CGM) und Insulinpumpen, tragen dazu bei, dass im Vergleich zu früher ein Diabetes deutlich besser und risikoärmer gemanagt werden kann. Auch Kinder und Jugendliche bekommen aufgrund des Diabetes so immer seltener Probleme in Kindergarten bzw. Schule. In den meisten Fällen sind Lehrkräfte bzw. Betreuungspersonal engagiert und nach Kräften bemüht, eine reguläre Teilnahme zu ermöglichen.

Allerdings gibt es Ausnahmen, denn Personal in Kindergärten und Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, medizinische Maßnahmen zu übernehmen. In solchen Fällen wird eine Begleitperson benötigt, welche während des Unterrichts bzw. auf Klassenfahrten diese medizinischen Maßnahmen durchführt bzw. auf das Kind zusätzlich aufpasst.

Eine solche Begleitperson bei Kindern mit Diabetes wurde von Gerichten bislang als Leistung der häuslichen Krankenpflege angesehen ("Sicherungspflege" in Form der speziellen Krankenbeobachtung, § 37 Absatz 2 Satz 1 SGB V), die von Ärztin oder Arzt formlos oder mit dem Formularvordruck 12 (

Für Unruhe sorgt aktuell eine Änderung der Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege. Einige Eltern haben schon ein Schreiben der Krankenkassen erhalten, dass es nun keine gesetzliche Grundlage mehr für eine solche Kassenleistung gäbe und man sich künftig an das Sozialamt wenden solle. Hier sollten sich Eltern auf jeden Fall wehren.

Neuregelungen greifen seit 01.11.2023

Die Voraussetzungen sowie der Umfang dieser verordnungsfähigen Leistungen ergaben sich bis zum 31.10.2023 aus der "Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie" (HKP-RL). Allerdings ist dort auch geregelt, dass "Verordnungen von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege bei besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege, bei denen die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft zur individuellen Kontrolle und Einsatzbereitschaft oder ein vergleichbar intensiver Einsatz einer Pflegefachkraft im Sinne des § 37c Absatz 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist", spätestens ab 01.11.2023 nach den Richtlinien über die Verordnung außerklinischer Intensivpflege erfolgen müssen. Zudem wurde in der HKP-RL die bisherige Nummer 24 des Leistungsverzeichnisses gestrichen, welche die "Spezielle Krankenbeobachtung" regelte.

Manche Krankenkassen stellen plötzlich Übernahme der Behandlungspflege ein

Vor diesem Hintergrund stellen manche Krankenkassen nun plötzlich die Übernahme der Behandlungspflege in Schule und Kindergarten mit der Begründung ein, dass es keine gesetzliche Grundlage für die Übernahme dieser Kosten (mehr) gäbe. Andere Krankenkassen verlangen eine (neue) ärztliche Verordnung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege auf speziellen Rezeptformularen (Muster 62B und 62C, www.kbv.de/html/60923.php). In diesem Fall ist jedoch eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zwingend vorgeschrieben. Die dortigen Untersuchungs-Richtlinien sind aber derzeit (noch) nicht auf die spezielle Situation von Kindern mit Diabetes in Kindergarten und Schule abgestimmt. Eltern müssen daher damit rechnen, dass die Begleitperson nun abgelehnt wird, weil der MDK keine Notwendigkeit einer ständigen pflegerischen Bereitschaft sieht.

Meine Einschätzung: Rechtslage hat sich nicht wesentlich geändert

Nach meiner Einschätzung ist dies jedoch nicht rechtmäßig. Zunächst dürfte fraglich sein, ob es sich bei der benötigten speziellen Krankenbeobachtung tatsächlich um Leistungen einer außerklinischen Intensivpflege handelt, denn hier bestehen doch erhebliche Unterschiede. Es wäre dann aber weiterhin die HKP-RL anwendbar. Die dortige Streichung der "Speziellen Krankenbeobachtung" kann meiner Auffassung nach jedoch nicht dazu führen, dass die Krankenkasse die Leistungen nicht erbringen darf. Denn nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts stellt die HKP-RL keinen abschließenden Leistungskatalog dar: Wenn Maßnahmen der Behandlungspflege im Einzelfall erforderlich und wirtschaftlich sind, besteht auch außerhalb des Leistungsverzeichnisses der HKP-RL eine Leistungsverpflichtung der Krankenkassen (vgl. Urteil vom 26.01.2006, Az. B 3 KR 4/05 R). Der Gemeinsame Bundesausschuss, der für die Richtlinien verantwortlich ist, hat in seinen tragenden Gründen für die Änderungen daher auch klargestellt, dass die spezielle Krankenbeobachtung im Sinne der bisherigen Regelungen weiterhin erforderlich und wirtschaftlich sein kann und in diesem Fall auch weiterhin verordnet und von den Krankenkassen erbracht werden darf.

Tipps zur Vorgehensweise

Ich empfehle, bei der Antragsstellung zunächst wie bislang zu verfahren: Die Ärztin oder der Arzt sollte eine Verordnung über die spezielle Krankenbeobachtung auf Grundlage der HKP-RL ausstellen. Zur Begründung sollte angeführt werden, dass für die Zeit des Kindergarten- bzw. Schulbesuchs eine ständige Begleitung aus medizinischer Sicht zwingend erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Durchführung der Insulintherapie sowie die Überwachung der Stoffwechsel-Situation zu gewährleisten. Dazu sollte eine schriftliche Bestätigung von Kindergarten bzw. Schule vorgelegt werden, aus der hervorgeht, dass die erforderlichen medizinischen Maßnahmen bzw. eine Beobachtung des Kindes von dort nicht geleistet bzw. gewährleistet werden können. Weiterhin empfehle ich, eine detaillierte Stunden-Aufstellung einzureichen, aus denen sich die Zeiten ergeben, für welche die Hilfe benötigt wird.

Wird der Antrag von der Krankenkasse abgelehnt, weil eine Verordnung von "Außerklinischer Intensivpflege" unter Verwendung der Vordrucke Muster 62B und 62C erforderlich sei, würde ich hiergegen sofort Widerspruch einlegen. Für alle Fälle sollte der Arzt dann aber gleich die geforderte Verordnung für Außerklinische Intensivpflege ausstellen. Da es relativ lange dauern kann, bis die Krankenkasse den Widerspruch bearbeitet, könnte eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragt werden. Es empfiehlt sich, hierzu anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.


Kontakt:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

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  • moira postete ein Update vor 2 Wochen, 4 Tagen

    Ich hatte am letzten Wochenende viel Spaß mit Bluetooth: meine Pumpe und mein Handy wollten sich 1Stunde lang nicht koppeln – bis mein Mann auf die Idee kam es könnte an den 3 Bluetooth Controllern liegen mit denen gerade im selben Raum gespielt wurde. Mit genug Abstand klappte alles wieder hervorragend. 🙄

  • bloodychaos postete ein Update vor 3 Wochen, 4 Tagen

    Hat noch jemand Probleme mit dem Dexcom G7? Nachdem ich letztes Jahr im Sommer über drei Monate massive Probleme mit dem G7 hatte bin ich zum G6 zurückgewechselt. Jetzt zum Jahreswechsel bzw. jetzt Ende Februar wollte ich dem G7 mal wieder eine Change geben. Ich war davon ausgegangen, dass die Produktionsprobleme inzwischen behoben sind. Aber spätestens am dritten Tag habe ich massive Abweichungen von 50 – 70 mg/dL. Setzstellenunabhängig. Meine aktuellen G7 wurden im Dezember 2025 produziert. Also sollten die bekannten Probleme längst behoben worden sein. Zuerst lief es die ersten Monate von 2025 mit dem G7 super, aber im Frühjahr 2025 fingen dann die Probleme an und seitdem läuft der G7 nicht mehr bei mir, obwohl alle sagen, dass die Probleme längst behoben seien und der Sensor so toll funktioniert. Ich habe echt Angst. Mir schlägt das sehr auf die Psyche. Zumal ich die TSlim nutze, die nur mit Dexcom kompatibel ist und selbst wenn ich zur Ypsopump wechsel ist da der Druck, dass es mit dem Libre3 funktionieren MUSS. Ich verstehe nicht, warum der G7 bei allen so super läuft, nur ich bin die Komische, bei der er nicht funktioniert.

    • Kleine Ergänzung zum MeetUp von gestern.

      Wenn ein “klassischer” Pumpenbetrieb ohne AID/Loop eine Option ist, dann tut sich eine breite Auswahl an CGM auf, die momentan auf dem deutschen Markt verfügbar sind:

      Freestyle Libre 3 bzw. 3+
      Dexcom G7
      Dexcom G6 (noch)
      Medtronic Guardian 4 (nur mit Medtronic-Pumpe)
      Medtronic Simplera (nur mit Medtronic-Pumpe oder -Smartpen)
      Eversense (implantiert für 1/2 Jahr, wird oft bei Pflasterallergien genutzt)
      Accu-Chek Smartguide CGM
      Medtrum Touchcare Nano CGM

      Ich würde schätzen, dass die Reihenfolge ungefähr den Verbreitungsgrad widerspiegelt. Von Medtrum würde ich mir z.B. keinen grandiosen Kundenservice erhoffen. Aber wer weiß…?
      Mag sein, dass ich etwas vergessen habe, aber die wichtigesten müssten dabei sein.

  • thomas55 postete ein Update vor 4 Wochen, 1 Tag

    Hallo,
    ich habe zur Zeit die Medtronic Minimed 670G mit Libre als Sensor. Ich überlege, auf die 780G als AID mit dem Simplera umzusteigen. Hat jemand Erfahrung mit diesem Sensor? Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus? In der Vergangenheit wurden Neukunden der 780G nicht mit dem Simplera beliefert sondern nur Kunden, die die 780G schon länger nutzen. Das hat sich nach Aussagen von Medtronic-Mitarbeitern beim T1day heute genau umgekehrt. Mein Doc hat das vestätigt. Für mich als neuer Bezieher der 780G gut, für die Bestandskunden schlecht.
    Danke vorab und bleibt gesund (von unserem Typ 1 lassen wir uns das Leben dank Technik nicht vermiesen!)
    Thomas55

    • Hi Thomas 🙂
      Ja genau für Bestandskunden bekommt man den Simplera leider nicht. Ich habe / hatte jetzt 8 Jahre lang die Pumpen von Medtronic. Aktuell hab ich die 780g noch bis Ende März, dann Wechsel ich zur Ypsopumpe.
      Ich war eigentlich immer zufrieden mit der Pumpe und den Sensoren. Doch seit gefühlt einem Jahr sind die Guardian 4 Sensoren so schlecht geworden. Ich war dauerhaft damit beschäftigt, einen Sensor nach dem anderen zu reklamieren. Die Sensoren hielten bei mir nur max. 4-5 Tage. Danach war Schluss. Verschiedene Setzstellen wurden getestet, auch der Transmitter wurde getauscht. Aber es half alles nichts.

      Jetzt werde ich wechseln. Den Simplera wollte ich dann einfach nicht noch länger abwarten. Denn Bestandskunden hatten da leider das nachsehen. Schade Medtronic!!!

    • thomas55 antwortete vor 6 Tagen

      @crismo: Ich habe mich nun auch für die Ypsopump entschieden. Ich wollte von medtronic Angebote für die 780 und den Simplera haben für die Krankenkasse zur Übernahme der Kosten. Ausserdem wollte ich eine Zusicherung haben, dass ich den Simplera überhaupt bekomme. Nach einer Woche kam das Angebot für die 780 per Post, von einem Angebot für den Simplera kein Wort. Ich bin privat versichert und muss an medtronic zahlen und dann eine Erstattung von der Krankenkasse beantragen. Weil der Simplera mehr als das Doppelte vom Libre kostet, wollte ich das der Krankenkasse vorher offenlegen. Dann habe ich eine Mail an medtronic geschrieben, nach 2 Wochen keine Reaktion. Dann habe ich mich für die Ypsopump entschieden. Das Angebot kam am nächsten Tag per Mail. Das ist für mich Service! Jetzt warte ich auf Zustimmung der Krankenkasse und dann Tschüss medtronic. Schade, ich finde die Pumpen (seit 12 Jahren genutzt) gut.

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