Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ausschluss vom Schulsport nach Unterzuckerung – was nun?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ausschluss vom Schulsport nach Unterzuckerung – was nun?

Nach einer schweren Unterzuckerung im Schulsport darf ein neunjähriger Junge plötzlich nicht mehr am Sportunterricht teilnehmen. Die Schule empfiehlt sogar einen Wechsel. Welche Rechte haben Kinder mit Diabetes bei solch einem Ausschluss, und welche Lösungen helfen, Ängste abzubauen und Teilhabe zu sichern?

Die Frage

Beim Schulsport ist unser Sohn Paul (9 Jahre) in eine schwere Unterzuckerung gekommen. Der Lehrer hat den Notarzt gerufen und zum Glück ist nichts Schlimmeres passiert. Seither haben wir aber massive Probleme mit der Schule: Paul darf nicht mehr am Sportunterricht teilnehmen. Der Lehrer hat Angst, dass ein erneuter Vorfall möglicherweise nicht mehr glimpflich ausgeht. Die Rektorin hat uns sogar nahegelegt, dass Paul auf eine andere Schule wechseln sollte, wo man besser auf ihn aufpassen könne. Paul soll aber in seinem gewohnten Umfeld bleiben und auch wieder am Sportunterricht teilnehmen. Was können wir tun?

Familie G.

Die Antwort von Oliver Ebert

Dieser einmalige Vorfall darf natürlich nicht dazu führen, dass Ihr Kind dauerhaft vom Sportunterricht ausgeschlossen bleibt oder gar die Schule wechseln muss. Die Schule ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, damit Kinder mit Behinderungen – dazu zählt auch Diabetes – am regulären Schulunterricht teilhaben können. Allerdings sind auch die Sorgen der Lehrer nachvollziehbar. Denn wenn etwas passieren sollte, können die verantwortlichen Aufsichtspersonen durchaus auch strafrechtlich belangt werden.

Aktuell wird in den Medien über ein Strafverfahren gegen zwei Lehrerinnen berichtet, die wegen fahrlässiger Tötung angeklagt sind: Bei einer Klassenfahrt ist eine Schülerin aufgrund der Folgen einer Überzuckerung gestorben. Den Lehrerinnen wird vorgeworfen, dass es nicht zum Tod gekommen wäre, wenn sie richtig gehandelt hätten.

Vor diesem Hintergrund ist es meines Erachtens daher schon verständlich, dass der Lehrer sich nun davor scheut, die Überwachung der Diabetes-Erkrankung zu übernehmen. Wichtig ist daher, dass man der Schule bzw. dem Lehrer die (berechtigten) Ängste nimmt und im Interesse des Kindes einvernehmlich nach einer Lösung sucht.

Möglicherweise lässt sich der Schulsport durch geeignete Maßnahmen so organisieren, dass solche Situationen künftig rechtzeitig erkannt und verhindert werden. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, dass die Glukosewerte bzw. Alarme auf eine Follower-App übermittelt werden, die Sie als Eltern bzw. der Lehrer auf dem Smartphone haben. Dadurch kann im Bedarfsfall gleich eingegriffen werden.

Sollte die Schule trotzdem weiter “mauern”, bleibt wohl nur der Weg über eine Schulbegleitung. Das heißt, eine Person, die während des Unterrichts den Blutzucker von Paul überwacht. Eine solche Hilfe kann vom Arzt als “besondere Krankenbeobachtung” verordnet werden. Die Kosten trägt die Krankenkasse, ggf. unter Beteiligung des Integrationsamts. Hiergegen können Schulen sich nur in Ausnahmefällen wehren – und sind daher spätestens dann meist für eine einvernehmliche Lösung offen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2023; 11 (3) Seite 22

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  • thomas55 postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 1 Monat, 1 Woche

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