- Eltern und Kind
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Gibt es noch Anspruch auf eine Begleitperson für eine Klassenfahrt?
2 Minuten

Eine 13-Jährige mit Diabetes soll ohne eine Begleitperson auf Klassenfahrt, die Schule lehnt die Verantwortung ab. Die Eltern fragen, ob ein Anspruch auf eine Begleitperson besteht. Rechtsanwalt Oliver Ebert klärt die Rechtslage.
Die Frage
Unsere Tochter Leonie (13 Jahre) ist in ihrer Schule gut aufgehoben, und die Lehrerinnen und Lehrer kümmern sich sehr engagiert. Nun stehen aber – wenn die Corona-Situation es zulässt – nächstes Jahr längere Klassenfahrten an.
Die Schulleitung hat uns mitgeteilt, dass man während solcher Ausflüge den zusätzlichen Aufwand fürs Messen und Spritzen nicht übernehmen will. Das Risiko sei zu groß, und die Lehrer könnten nicht garantieren, dass sie den Diabetes von Leonie immer im Auge behalten können. Nun denken wir darüber nach, einen Antrag auf eine Begleitperson zu stellen, die mitfährt und auf Leonie aufpasst.
Allerdings sind wir etwas verunsichert. Seit einiger Zeit scheinen die vormaligen Regelungen (§§ 53,54 SGB IX) für die Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch verschwunden zu sein. Gibt es denn wirklich keinen Anspruch auf eine Begleitperson mehr?
Christina L. aus Berlin
Die Antwort von Oliver Ebert
Ich kann sie beruhigen: Im Zuge des Bundesteilhabegesetzes wurden zahlreiche Gesetze neu geordnet und die Systematik geändert. Die vormaligen Regelungen der §§ 53,54 SGB IX (SGB: Sozialgesetzbuch) wurden nicht abgeschafft, sondern überarbeitet und finden sich nun u. a. in den §§ 112, 113 SGB IX.
Leistungen der Eingliederungshilfe gibt es also weiterhin. Diese werden auch benötigt, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Schul- und Bildungsangebote wahrnehmen können. Relevant ist dabei auch eine weitere Fallgruppe der Eingliederungshilfe: die „ Leistungen zur sozialen Teilhabe“. Mit diesen Leistungen soll Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht oder erleichtert werden.
Grad der Behinderung muss nicht amtlich festgestellt werden
Der Anspruch auf eine Begleit-/Assistenzperson für die Schule kann sich aus beiden Leistungsgruppen zusammensetzen. Unterstützung wird also einerseits gewährt, wenn eine Assistenz erforderlich ist, um den Schulbesuch überhaupt möglich zu machen – beispielsweise weil die Schule nicht die zusätzlich erforderliche Aufsicht sicherstellen kann. Das ist bei Leonie zwar glücklicherweise nicht der Fall, allerdings steht aber ja ihre Teilnahme an der Klassenfahrt auf dem Spiel.
Wenn eine Begleitperson nötig ist, damit Leonie nicht ausgegrenzt wird und trotz ihrer Behinderung zusammen mit den übrigen Schülern den Ausflug machen kann, dann hat sie Anspruch auf entsprechende Unterstützung. Es ist übrigens nicht zwingend erforderlich, dass dazu ein Grad der Behinderung amtlich festgestellt wird: Diabetes ist eine chronische Erkrankung und zählt deswegen als Behinderung.
Sie können daher für Leonie bei der zuständigen Integrationsbehörde (am besten schriftlich) gemäß §§ 112, 113 Abs.2 Nr. 2 SGB IX für die Klassenfahrten eine Begleitperson als Leistung der sozialen Teilhabe beantragen. Alternativ kann die Unterstützung mit Ihrer Zustimmung gemäß § 116 SGB IX auch als pauschale Geldleistung gewährt werden, damit Sie als Eltern selbst eine Begleitperson beauftragen und bezahlen können.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2020; 12 (4) Seite 19
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?- ole-t1 antwortete vor 6 Tagen, 18 Stunden
Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße
lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
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