Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man das Pumpensystem wechseln – und wenn ja wie?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man das Pumpensystem wechseln – und wenn ja wie?

Die Mutter eines Kindes, das eine Insulinpumpe nutzt, möchte wissen, unter welchen Voraussetzungen man auf ein neues Pumpensystem wechseln kann. Experte Oliver Ebert erklärt die rechtlichen Bedingungen.

Die Frage

Unsere 10-jährige Tochter Lea hat eine Insulinpumpe der Firma X. Nun ist die Gewährleistung abgelaufen. Wir haben vom Arzt ein Rezept für die Pumpe einer anderen Firma erhalten, die moderner ist und mit neueren CGM verbunden werden kann sowie über AID verfügt. Die Krankenkasse hat es abgelehnt, die neue Insulinpumpe zu bewilligen. Begründung: Die vorhandene Pumpe würde noch funktionieren. Was können wir machen? Es kann doch nicht sein, dass unsere Tochter mit einer veralteten Pumpe abgespeist wird, bei der auch noch die Gewährleistung abgelaufen ist.

Heike S.

Die Antwort von Oliver Ebert

Der Ablauf der Gewährleistung bedeutet nur, dass der Insulinpumpen-Anbieter nicht mehr für Mängel haftet bzw. die Krankenkasse für Reparaturen zahlen muss. Für Ihre Tochter hat dies aber keine Auswirkung. Anders wäre es, wenn die Pumpe beschädigt oder “abgelaufen” wäre, d. h. nach Vorgabe des Herstellers aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden dürfte. In dem Fall müsste die Krankenkasse eine neue Pumpe genehmigen.

Allerdings bedeutet auch das nicht, dass immer das gewünschte bzw. vom Arzt verordnete Modell übernommen wird. Kassenpatienten haben nämlich nur Anspruch auf eine “ausreichende” Versorgung (§ 33 SGB V). Das heißt, die Krankenkasse muss nicht mit der neuesten Technik versorgen. Es ist möglich, dass nochmals eine neue Pumpe des bisherigen Modells bewilligt wird, wenn diese im Vergleich günstiger ist als andere gleich geeignete Pumpen.

Die Umversorgung mit einer anderen Insulinpumpe muss daher aus medizinischen Gründen notwendig sein. Der Arzt sollte hierzu schlüssig begründen, warum die Funktionen der bisherigen Insulinpumpe nicht mehr ausreichen und eine ausreichende Versorgung nur mit der neu gewünschten möglich ist. Wenn die Krankenkasse ablehnt, kann man Widerspruch bzw. anschließend Klage vor dem Sozialgericht einlegen.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht. Auf diesem Weg kann oft relativ schnell eine vorläufige Regelung erwirkt werden. Somit ist die Versorgung mit dem benötigten Hilfsmittel zunächst sichergestellt. Nach meiner Erfahrung wird dies von den Krankenkassen dann oft auch als endgültige Regelung anerkannt.

Tipp: Manche Insulinpumpen lassen sich nur dann effektiv zur Behandlung nutzen, wenn man die damit erhobenen Daten in eine Cloud übermittelt und Firmen die kommerzielle Nutzung dieser Daten erlaubt. Wenn der Patient damit aber nicht (mehr) einverstanden ist, darf die Krankenkasse nicht zur Datenpreisgabe zwingen. Es müsste dann umgehend auf eine andere Insulinpumpe umversorgt werden.

Bislang scheinen die Krankenkassen eine gerichtliche Entscheidung zu dieser datenschutzrechtlichen Problematik vermeiden zu wollen: Nachdem die Verletzung der Datenschutzrechte gerügt war, wurde die bislang hartnäckig verweigerte Umversorgung in allen von mir diesbezüglich betreuten Verfahren dann doch genehmigt.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2024; 12 (2) Seite 22

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  • Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

    • @uho1: klar kannst du gerne machen. Wenn du Allgemein Pumpenneuling bist (jeder hat andere Anforderungen) aber aus meiner Sicht ist eine Patchpumpe also auch das Medtrum Nano die innovativste Behandlungsmöglichkeit.
      Liebe Grüße

  • Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 3 Wochen, 3 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

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