- Eltern und Kind
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man das Pumpensystem wechseln – und wenn ja wie?
2 Minuten

Die Mutter eines Kindes, das eine Insulinpumpe nutzt, möchte wissen, unter welchen Voraussetzungen man auf ein neues Pumpensystem wechseln kann. Experte Oliver Ebert erklärt die rechtlichen Bedingungen.
Die Frage
Unsere 10-jährige Tochter Lea hat eine Insulinpumpe der Firma X. Nun ist die Gewährleistung abgelaufen. Wir haben vom Arzt ein Rezept für die Pumpe einer anderen Firma erhalten, die moderner ist und mit neueren CGM verbunden werden kann sowie über AID verfügt. Die Krankenkasse hat es abgelehnt, die neue Insulinpumpe zu bewilligen. Begründung: Die vorhandene Pumpe würde noch funktionieren. Was können wir machen? Es kann doch nicht sein, dass unsere Tochter mit einer veralteten Pumpe abgespeist wird, bei der auch noch die Gewährleistung abgelaufen ist.
Heike S.
Die Antwort von Oliver Ebert
Der Ablauf der Gewährleistung bedeutet nur, dass der Insulinpumpen-Anbieter nicht mehr für Mängel haftet bzw. die Krankenkasse für Reparaturen zahlen muss. Für Ihre Tochter hat dies aber keine Auswirkung. Anders wäre es, wenn die Pumpe beschädigt oder “abgelaufen” wäre, d. h. nach Vorgabe des Herstellers aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzt werden dürfte. In dem Fall müsste die Krankenkasse eine neue Pumpe genehmigen.
Allerdings bedeutet auch das nicht, dass immer das gewünschte bzw. vom Arzt verordnete Modell übernommen wird. Kassenpatienten haben nämlich nur Anspruch auf eine “ausreichende” Versorgung (§ 33 SGB V). Das heißt, die Krankenkasse muss nicht mit der neuesten Technik versorgen. Es ist möglich, dass nochmals eine neue Pumpe des bisherigen Modells bewilligt wird, wenn diese im Vergleich günstiger ist als andere gleich geeignete Pumpen.
Die Umversorgung mit einer anderen Insulinpumpe muss daher aus medizinischen Gründen notwendig sein. Der Arzt sollte hierzu schlüssig begründen, warum die Funktionen der bisherigen Insulinpumpe nicht mehr ausreichen und eine ausreichende Versorgung nur mit der neu gewünschten möglich ist. Wenn die Krankenkasse ablehnt, kann man Widerspruch bzw. anschließend Klage vor dem Sozialgericht einlegen.
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In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht. Auf diesem Weg kann oft relativ schnell eine vorläufige Regelung erwirkt werden. Somit ist die Versorgung mit dem benötigten Hilfsmittel zunächst sichergestellt. Nach meiner Erfahrung wird dies von den Krankenkassen dann oft auch als endgültige Regelung anerkannt.
Tipp: Manche Insulinpumpen lassen sich nur dann effektiv zur Behandlung nutzen, wenn man die damit erhobenen Daten in eine Cloud übermittelt und Firmen die kommerzielle Nutzung dieser Daten erlaubt. Wenn der Patient damit aber nicht (mehr) einverstanden ist, darf die Krankenkasse nicht zur Datenpreisgabe zwingen. Es müsste dann umgehend auf eine andere Insulinpumpe umversorgt werden.
Bislang scheinen die Krankenkassen eine gerichtliche Entscheidung zu dieser datenschutzrechtlichen Problematik vermeiden zu wollen: Nachdem die Verletzung der Datenschutzrechte gerügt war, wurde die bislang hartnäckig verweigerte Umversorgung in allen von mir diesbezüglich betreuten Verfahren dann doch genehmigt.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2024; 12 (2) Seite 22
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thomas55 postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?- ole-t1 antwortete vor 2 Wochen, 6 Tagen
Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße
lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 1 Monat, 1 Woche
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Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
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