Einspruch gegen Entscheidung des Deutschen Werberats

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Einspruch gegen Entscheidung des Deutschen Werberats

Die Verbraucherorganisation foodwatch und die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) legen Einspruch gegen ein Urteil des Deutschen Werberats ein. Dieser hatte eine Beschwerde der Organisationen gegen die EM-Kampagne von Coca-Cola (wir berichteten) als unbegründet zurückgewiesen.

Panini-Sticker und Sammeldosen keine Kinderwerbung?

Die strittigen Werbemaßnahmen, darunter der Verkauf von Cola-Aktionspackungen mit Panini-Stickern und Cola-Sammeldosen mit den Gesichtern der deutschen Nationalelf, richteten sich nicht explizit an Kinder, sondern in erster Linie an Erwachsene, so die Erklärung. Fußballstars seien zudem keine Idole, die vorrangig Kinder ansprechen. Das Sammeln von Panini-Bildern der Nationalmannschaft sei vor allem ein Hobby von Erwachsenen, schrieb der Werberat, das Selbstkontrollorgan der Werbewirtschaft. foodwatch und der DDG bezeichneten die Argumentation als absurd.

„Der Werberat macht sich lächerlich! Wenn Sammeldosen und Panini-Sticker mit Fußballstars keine Kinderwerbung sind, was dann? Das Urteil lässt nur einen Schluss zu: Der Werberat schützt nicht die Kinder vor Junkfood-Marketing, sondern das Geschäftsmodell der Junkfood-Industrie“, erklärte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelmarketing bei foodwatch.

Schulen mussten eingreifen

Fußballstars seien sehr wohl Idole für Kinder, entgegneten foodwatch und die DDG und verweisen auf jüngste Umfragen, wonach Jungen im Alter von 6 bis 12 Jahren „Fußballprofi“ als häufigsten Berufswunsch angeben. Besonders die Panini-Sammelalben seien bei Kindern und Jugendlichen extrem beliebt. Mehrere deutsche Schulen sahen sich in diesem Jahr gezwungen, das Sticker-Tauschen auf dem Schulgelände zu verbieten, weil kleine Kinder für hohe Summen fehlende Sticker kaufen. Der Panini-Verlag hat seine Sammelheftchen laut Medienberichten an insgesamt 2.500 Schulen bundesweit direkt schicken lassen – zur kostenlosen Verteilung. Elternvertreter und Schulleiter bezeichneten die Aktion als Lockvogelangebote und unzulässige Werbung.

Studien belegen Werbewirksamkeit von Sport-Idolen und Sammelaktionen

Studien zeigen, dass Lebensmittel-Werbung mit bei Kindern beliebten Sportlern die Essenswahl von Jungen beeinflussen. Zudem verweisen Marketing-Fachleute auf die Macht von sogenannten Promotions, also Sammelaktionen oder Gewinnspiele. Promotions seien „vor allem im Kindermarketing ein sehr effektives Kommunikationsmittel“, erklärt Cobra Youth, eine führende Agentur für Kinder- und Jugendmarketing, auf ihrer Webseite. Kinder seien bei Promotions maßgeblich in die Kaufentscheidung ihrer Eltern mit einbezogen und begleiteten diese auch meist beim Einkauf.

foodwatch und DDG kündigen Einspruch an

foodwatch und die DDG kritisierten die EM-Kampagne als verantwortungsloses Kindermarketing. „Mit den Gesichtern der deutschen Nationalelf verleitet Coca-Cola Kinder zum Kaufen ungesunder Zuckergetränke und trägt damit zur Entstehung von Übergewicht, Typ-2-Diabetes und anderen chronischen Krankheiten bei“, erklärte DDG-Präsident Professor Baptist Gallwitz. Die Organisationen kündigten an, gegen die Entscheidung des Deutschen Werberats Einspruch einzulegen. Sie erneuerten ihre Forderung, die EM-Kampagne öffentlich zu rügen und ein wichtiges Signal gegen Kindermarketing für ungesunde Lebensmittel zu setzen.

„Mit dieser Entscheidung macht sich der Deutsche Werberat unglaubwürdig. Er sollte seine Entscheidung überdenken. Im Sinne der Transparenz fordern wir den Werberat auf, die Stellungnahme von Coca-Cola zu unserer Beschwerde zu veröffentlichen. Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren, wie das Selbstkontrollorgan zu seinem Urteil gekommen ist“, sagte DDG-Geschäftsführer Dr. Dietrich Garlichs.


Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG)

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