Lebensmittelkennzeichnung 2016: Endlich mehr Klarheit!

4 Minuten

Lebensmittelkennzeichnung 2016: Endlich mehr Klarheit!

An der Lebensmittelkennzeichnung wurde viel herumgedoktert. Einiges ist besser geworden, zum Beispiel hinsichtlich Bezeichnungen wie “zuckerarm”. Vieles ist aber noch unklar – und die Kennzeichnungen variieren. Das soll sich nächstes Jahr ändern.

Minischrift, blasse Farben oder Formulierungen, die einfach nicht geläufig sind: Aufschriften auf Lebensmittelverpackungen bleiben für die meisten Verbraucher nach wie vor unklar. Immer wieder drehen die hiesige Politik und auch die Europäische Union an der Deklarationsschraube. Für manche Dinge gibt es endlich mehr Klarheit – hinsichtlich gesundheitsbezogener Aussagen. Die dürfen heute nicht mehr wahllos aufgedruckt werden.

Auch für sämtliche Bezeichnungen aus den Bereichen light, fett- und zuckerarm gibt es europaweite Richtlinien, damit achtsames Auswählen und Einkaufen leichter werden. Seit Dezember 2014 müssen alle verpflichtenden Informationen auf Verpackungen gut lesbar sein und eine Mindestschriftgröße haben.

Lebensmittelimitate müssen sichtbar deklariert werden

Bei Verwendung von Lebensmittelimitaten ist vorgeschrieben, dass der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben wird. Beispielsweise Klebefleisch ist künftig anhand des Hinweises aus Fleischstücken zusammengefügt zu erkennen. Und wo Käse draufsteht, ist auch Käse drin.

Für Allergiker gibt es mehr Transparenz: 14 Stoffe mit hohem Allergiepotenzial müssen bei verpackten Produkten in der Zutatenliste hervorgehoben werden. Dies gilt auch bei lose verkaufter Ware zum Beispiel beim Bäcker und Metzger. Die nächste Welle von Änderungen kommt bis spätestens Dezember 2016.

Angaben: Was bleibt und was kommt?

Bis dahin können verschiedene Kennzeichnungsvarianten auf Verpackungen angegeben werden. Nach alter Nährwert-Kennzeichnungs-Verordnung mussten Nährwertanalysen nur auf Verpackungen stehen, wenn Lebensmittel mit besonderer Nährwert- oder gesundheitsbezogener Aussage warben. Dabei gibt es die Big-Four- und die Big-Eight-Regel.

Erstere besagt, dass, wenn ein Lebensmittel mit einem besonderen Nährwert wirbt (z. B. zucker- oder fettarm), auf der Verpackung Folgendes aufgelistet sein muss: Energiegehalt in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) sowie der Gehalt an Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett jeweils in Gramm. Bei der Achter-Regel bezieht sich eine nährwertbezogene Angabe zusätzlich auf Zucker, gesättigte Fettsäuren, Ballaststoffe, Natrium oder Kochsalz.

Hat ein Lebensmittel keine Hinweise auf einen besonderen Nährwert, muss bis Dezember 2016 auch keine Analyse abgedruckt sein. Danach wird einiges anders: Künftig gibt es nur noch eine Variante zur Kennzeichnung; sie ist für alle Lebensmittel verpflichtend – ganz gleich, ob das Produkt besondere Vorzüge hat oder nicht.

Kein Buch mit sieben Siegeln, sondern sieben Pflichtangaben

Im Grunde eine Erleichterung für Verbraucher: Jedes Produkt muss mittels einheitlicher Deklaration ausgestattet sein. Dazu gehören Angaben zu Energie, Fettgehalt, Anteil gesättigter Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz pro 100 Gramm oder Milliliter. Diese können durch freiwillige Angaben zum Ballaststoffgehalt und zum Anteil ungesättigter Fettsäuren ergänzt werden.

Gleiches gilt für Hinweise zum Gehalt an Vitaminen und Mineralstoffen: Sie dürfen nur aufgelistet werden, wenn mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis in 100 Gramm oder Milliliter enthalten sind. Außerdem muss angegeben werden, wie viel Prozent des empfohlenen Tagesbedarfs mit besagter 100-g-Portion abgedeckt werden. Ferner sind Hinweise zum Gehalt von Stärke und Alkohol möglich.

Und was ist mit Portionsangaben?

Angaben zum Nährwertgehalt pro Portion sind nach wie vor freiwillig. Voraussetzung hierfür ist die Information der Portionsgröße sowie die Gesamtzahl der Portionen pro Packung, heißt es von Seiten des Bonner aid infodienst. Derartige Hinweise dürfen zudem Bezug nehmen auf Referenzmengen; will heißen, es findet sich eine Information darüber, wie viel Prozent eines Referenzwertes (Orientierungsmengen für einen Erwachsenen) in einer Portion enthalten sind. Grafisch können sie zum Beispiel als Tönnchen abgebildet sein.

Doch hier ist Achtsamkeit geboten, denn angegebene Mengen sind dabei recht überschaubar. Beispiel Kartoffelchips: Eine Portion wird gern mit 25 g angegeben; das macht einen guten Eindruck, wenn die Fett- und Kalorienmenge recht energiefreundlich daherkommt. In der Realität ist es meist anders – und die komplette Tüte muss dran glauben. Damit man sich ein Bild von dieser Menge machen kann, lohnt es sich künftig, Lebensmittel mit dieser Portionsangabe einfach einmal abzuwiegen.

Ampeln, Schlüssel, Herzen – Symbole mit Gesundheitswert

In England gibt es seit Juni 2013 bereits eine vereinfachte Kennzeichnung auf der Packungsvorderseite. Die Nährwertangaben werden mit Ampelfarben unterlegt: Grün steht für niedrigen und Rot für hohen Gehalt eines Nährstoffes, bei Gelb entsprechend für mittleren. Untersuchungen in Großbritannien zeigen, dass Verbraucher mit dieser Kennzeichnung gut zurechtkommen und Lebensmittel besser einschätzen können.

Herzlich geht es in Finnland zu: Von staatlicher Seite gibt es ein Herz-Symbol, das Hersteller verwenden können, um Produkte zu kennzeichnen, die einen hohen Gesundheitswert haben. In Schweden, Dänemark und Norwegen gibt es statt besagten Herzens ein Schlüssellochsymbol – das Keyhole. Es gilt nur für Produkte, die bestimmte Nährwertkriterien erfüllen. So darf zum Beispiel eine bestimmte Zuckermenge nicht überschritten und im Hinblick auf Ballaststoffe muss eine Mindestmenge enthalten sein.

Das sind gute Ansätze und Möglichkeiten, mit einfachen Symbolen das Verständnis für gesunde Lebensmittel beim Verbraucher zu wecken und die Auswahl zu erleichtern.

Die Sache mit der Gentechnik

“Bloß keine Gentechnik”, lautet das nahezu einheitliche Credo der Deutschen. In der Tat gibt es hierzulande auch nur vereinzelt Lebensmittel mit dem Hinweis auf gentechnisch veränderte Zutaten. Verboten sind diese allerdings nicht. Denn in der Europäischen Union dürfen heute schon eine Reihe gentechnisch produzierter Inhaltsstoffe eingesetzt werden. Jedoch scheuen sich viele Hersteller, diese auch tatsächlich zu verwenden – zu groß wäre das damit verbundene negative Image. Dennoch kommen tausende Produkte mit Gentechnik in Berührung, auch wenn es meist nur minimale Mengen sind.

Erlaubt ist beispielsweise, Eiweiß und Lezithin aus genetisch modifizierten Sojabohnen in Fertigsuppen, Saucen oder Schokolade zu verwenden. Pflanzenmargarine kann Gentech-Raps enthalten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, findet auf den Seiten www.transgen.de eine Produktliste, die angibt, welche Produkte indirekt mit Gentechnik in Verbindung gekommen sind. Abgerundet wird das Portal mit sämtlichen Informationen rund um das breite Thema Gentechnik.

Novel Food – was steckt dahinter?

Novel Food: “So werden Lebensmittel bezeichnet, die aufgrund ihrer exotischen Herkunft, besonderer Zusammensetzung oder dank Anwendung innovativer technischer Herstellungsverfahren neuartig auf dem europäischen Markt sind”, erklärt Heidi Kreutz vom aid infodienst. In diese Kategorie fallen auch Fleisch und Milch geklonter Tiere. Diese Produkte sind seit 2008 in Amerika zugelassen, allerdings nicht in Europa.

Zugelassen sind dafür beispielsweise Noni-Produkte, Algenöl, Molkereierzeugnisse mit isolierten Pflanzensterinen und die breite Palette an Stevia-Produkten. Es ist also sinnvoll und hilfreich, genau hinzuschauen, was im vermeintlich gesunden Produkt steckt.


von Kirsten Metternich

Kontakt:
Kirchheim-Verlag, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz,
Tel.: (0 61 31) 9 60 70 0, Fax: (0 61 31) 9 60 70 90,
E-Mail: redaktion@diabetes-journal.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (8) Seite 20-23

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Ähnliche Beiträge

Diabetes-Anker-Podcast: Diabetisches Fußsyndrom – wie können Menschen mit Diabetes ihre Füße schützen, Herr Dr. Zink?
Diabetes-Anker-Podcast: Diabetisches Fußsyndrom – wie können Menschen mit Diabetes ihre Füße schützen, Herr Dr. Zink? | Foto: MedTriX / zVg

2 Minuten

Dr. Michael Bösch im Interview: Mit „DiaWalk“ die Menschen zu mehr Bewegung aktivieren
Der Diabetologe Dr. Michael Bösch aus Tuttlingen bringt, zusammen mit anderen, beim DiaWalk ehrenamtlich viele Menschen in Bewegung – und wünscht sich, dass das für den einen oder die andere eine Initialzündung ist für einen gesünderen Lebensstil. Im Interview berichtet er von diesem Projekt.
Dr. Michael Bösch im Interview: Mit DiaWalk die Menschen zu mehr Bewegung aktivieren | Foto: Mailin Müller

12 Minuten

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
  • Hallo,
    das neueste update für iOS ist inzwischen das 26.4.2. ich nutze den Dexcom g7 und die Freigabe von Dexcom ist derzeit bei 26.3.1.
    Wer sein Smartohone für online banking nutzt, muss bestätigen, dass updates regelmäßig gemacht werden. Ich finde es eine Zumutung, dass die Technik von Dexcom uns da immer so hinhält. Gibt es eine offizielle Stelle, die da mal intervenieren kann?

    • Hallo hexle,
      ich finde die Update-Empfehlungen von Dexcom auch etwas unbefriedigend.
      Allerdings steht auf der Kompatibilitäts-Seite auch:
      Zitat: “Sie können diese App auf jedem Betriebssystem verwenden, das die Mindestanforderungen erfüllt. Dexcom empfiehlt jedoch …”

      Eine “offizielle Stelle” bei Dexcom ist mir nicht bekannt, vom generellen Kundenservice mal abgesehen.

      Bei ernsthaften, tatsächlichen Funktionsstörungen gäbe es noch die Möglichkeit, eine Meldung beim BfArM zu eröffnen.

      Beste Grüße

    • PS Ich wollte noch ergänzen: Eine aktuelle ernsthafte Funktionsstörung sehe ich hier nicht gegeben.

    • Sicherheits-Updates der Betriebssysteme haben immer absolute Priorität. Dexcom und Abbott sind definitv sehr langsam mit den Tests und Freigaben. Beim G7 hat Dexcom etwas an Geschwindigkeit gewonnen, aber für G6 ist noch nicht einmal Android 16 getestet, das seit einem Jahr verfügbar ist. An Medizinprodukt-Freigaben liegt das nicht und besonders seriös und professionell ist es auch nicht. Neue Smartphones kann man nur mit aktueller OS-Version kaufen und wenn die nicht freigegeben ist, kann man theoretisch gar kein Smartphone sicher für Sensor oder AID-System verwenden. So war z. B. iOS 26 lange Zeit nicht auf den Listen, aber iPhones nur mit iOS 26 erhältlich. Die Listen verlieren damit zeitweise ihren eigentlichen Nutzen. Intervenieren können Anwender/Kunden mit Beschwerden bei den Hotlines.

    • @ole-t1: Danke Ole für deine Rückmeldung.

    • @schorschlinger: Danke für deine Rückmeldung. Beschwerden bringen einen da leider auch nicht weiter….

  • uho1 postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

  • diahexe postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?

    • Liebe diahexe,
      Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
      Viele Grüße
      Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion

    • @gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.

    • crismo antwortete vor 1 Woche

      @gregor-hess: das ist ein sehr guter Hinweis. Ich war schon persönlich bei der Gründerin des Vereins und habe Insulin abgegeben. Diese Frau macht wirklich einen tollen Job und bringt das Insulin regelmäßig nach Afrika. Sie nimmt Insulin, Pens, Pennadeln, Lanzetten, Blutzuckerteststreifen usw…

      Kann es nur empfehlen!!!

Verbände