- Soziales und Recht
Änderungsantrag gut überlegen!
4 Minuten
Kommen Beeinträchtigungen hinzu, kann man seinen bisherigen Grad der Behinderung (GdB) neu prüfen lassen. Aber Vorsicht: Auch eine Herabstufung ist möglich!
Änderungsantrag ist mit Risiken verbunden
Wer aufgrund körperlicher oder geistiger Einbußen dauerhaft beeinträchtigt ist, der kann amtlich feststellen lassen, dass eine Behinderung vorliegt. Hierzu wird das Ausmaß der Beeinträchtigung vom Versorgungsamt als Grad der Behinderung (GdB) per Bescheid festgestellt – auf einer Skala zwischen 0 und 100. Ab einem GdB 50 gilt man als schwerbehindert und kann einen Schwerbehindertenausweis erhalten.
Öfter verschlimmert sich der Zustand jedoch im Laufe der Zeit, es kommen Beeinträchtigungen hinzu. Es besteht dann die Möglichkeit, im Wege eines Änderungsantrags (auch Verschlimmerungsantrag) eine Erhöhung des GdB feststellen zu lassen. Viele Betroffene wissen nicht, dass dies auch mit einem Risiko verbunden ist:
Achtung bei Neubewertung: Herabstufung möglich!
Denn unter Umständen kann die Behörde zu einer Neubewertung der Gesamtsituation kommen und sogar eine Herabstufung vornehmen. Dies betrifft vor allem Diabetiker, die aufgrund einer früheren Rechtslage einen Schwerbehindertenausweis erhalten haben.
Jedoch haben sich die Voraussetzungen hierfür geändert; es ist seither deutlich schwieriger, dass allein aufgrund des Diabetes die Schwerbehinderteneigenschaft festgestellt wird:
- Wer Tabletten (orale Antidiabetika) einnimmt, bei dem wird keine Schwerbehinderung mehr festgestellt – zumindest solange nicht andere, erhebliche Komplikationen vorliegen.
- Auch bei Patienten mit konventioneller Insulintherapie (CT) darf allenfalls ein GdB zwischen 30 und 40 festgestellt werden.
Um zu einer Schwerbehinderung zu kommen, ist also eine intensivierte Insulintherapie (ICT) oder eine Pumpe (CSII) erforderlich. Dies allein reicht aber nicht: Zusätzlich hat man nachzuweisen, dass mit der Krankheit erhebliche Einschnitte verbunden sind, die sich gravierend auf die Lebensführung auswirken.
Allein ein hoher Therapieaufwand (Messen, Spritzen, Nahrungszubereitung) spielt hierfür keine Rolle, es müssen erhebliche zusätzliche Beeinträchtigungen vorliegen. Wir haben hierüber im Diabetes-Journal mehrfach berichtet.
Gesamtbewertung unter Berücksichtigung der kompletten Situation
Wird aufgrund einer Verschlimmerung bzw. hinzugekommener Beschwerden ein Erhöhungsantrag gestellt, dann muss die Behörde grundsätzlich nachprüfen, ob die Voraussetzungen hierfür überhaupt vorliegen. Jede angegebene Gesundheitsstörung wird dazu gesondert bewertet, die Behörde stellt hierfür einen Einzel-GdB fest; diese einzelnen GdB werden dann allerdings nicht zusammengezählt, sondern es wird unter Berücksichtigung der kompletten Situation eine Gesamtbewertung vorgenommen.
Beispiel:
Für den Diabetes wurde in der Vergangenheit eine Schwerbehinderung (GdB 50) zuerkannt. Aufgrund zwischenzeitlich hinzugekommenen Bluthochdrucks und Schwerhörigkeit auf einem Ohr hat der Patient nun einen Erhöhungsantrag gestellt.
Die Behörde hat diese jeweils mit einem Einzel-GdB von 10 bewertet – aber ist im Ergebnis dennoch bei dem bisherigen GdB von 50 geblieben. Die Begründung: Die hinzugekommenen Beeinträchtigungen sind nicht so erheblich, dass sie eine Erhöhung des Gesamt-GdB rechtfertigen würden.
Kein Bestandsschutz für bestehenden GdB
Es gibt keinen Bestandsschutz für einen einmal festgestellten Grad der Behinderung. Denn die Behörde macht ja niemanden zum Behinderten, sondern stellt nur fest, dass (und wie ausgeprägt) jemand behindert ist. Wenn die Voraussetzungen für einen GdB nicht (mehr) vorliegen, dann muss die Behörde eine Herabstufung vornehmen und den bisherigen Bescheid aufheben.
Daran ändert auch nichts, wenn ein Bescheid oder der Schwerbehindertenausweis unbefristet gültig sind. Aus diesem Grund ist man auch verpflichtet, zwischenzeitliche Verbesserungen des Zustands unaufgefordert mitzuteilen; auch führen die Behörden mitunter Nachprüfungsverfahren von Amts wegen durch.
Wer also aufgrund seines Diabetes einen Schwerbehindertenausweis erhalten hat, der muss damit rechnen, dass im Rahmen seines Erhöhungsantrags geprüft wird, ob die Voraussetzungen überhaupt noch vorliegen. Im obigen Beispiel könnte dies dazu führen, dass der bisherige GdB für den Diabetes von 50 auf 40 – oder gar 30 – herabgestuft wird und nur noch ein Gesamt-GdB von 40 bleibt.
Was bringt eine Erhöhung?
Man sollte also genau abwägen, ob man das Risiko eines Erhöhungsantrages eingehen will. Wer bereits einen Schwerbehindertenausweis hat und zum Beispiel eine Erhöhung auf einen GdB 60 oder 70 anstrebt, dem bringt das faktisch nur einen etwas höheren Steuerfreibetrag (Abb. 1).
Bei einem GdB 50 kann man einen Betrag von 570 € geltend machen, bei einem GdB 70 gibt es einen etwas höheren Freibetrag in Höhe von 890 €. Dies bedeutet, dass das zu versteuernde Einkommen vom Finanzamt um den Betrag reduziert wird und man dann nur noch aus dem verbleibenden Betrag seine Steuern bezahlen muss. Da es sich aber um relativ geringe Beträge handelt, würde der Unterschied zwischen GdB 50 und GdB 70 selbst bei Spitzenverdienern nur eine Steuerersparnis von 150 € bringen.
Wer nur geringes Einkommen hat und somit auch wenig Steuern zahlt, dem bringt die Steuerersparnis so gut wie nichts. Und wer gar keine Steuern zahlt, der hat überhaupt nichts von diesem Steuerfreibetrag. Denn es handelt sich bei einem solchen Pauschbetrag nämlich nicht um einen Auszahlungsanspruch, wie manchmal irrtümlich behauptet wird.
Achtung: vorzeitige Rente in Gefahr!
Haben Sie einen Schwerbehindertenausweis und steuern auf vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung zu? Dann rate ich dringend von einem Erhöhungsantrag ab; der Ärger wäre groß, wenn es zu einer Herabstufung käme und Ihnen dadurch der Zugang zur vorgezogenen Altersrente versperrt würde.
Anders sieht es aus, wenn bislang schon zu wenig festgestellt wurde, vor allem wenn noch kein Schwerbehindertenausweis zuerkannt ist. Liegen zusätzliche Beeinträchtigungen oder eine Verschlechterung der Gesamtsituation vor, dann ist ein Änderungsantrag sinnvoll. Schlimmstenfalls bleibt es beim bisherigen Zustand – man hat insoweit ja auch nichts verloren.
Fazit
Sie sollten genau überlegen, ob die gewünschte Erhöhung des GdB überhaupt etwas bringt und das damit verbundene Risiko einer Herabstufung rechtfertigt. Sie sollten keinen Erhöhungsantrag stellen, nur um einen höheren GdB auf dem Bescheid/Ausweis stehen zu haben.
von RA Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Kontakt:
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart sowie Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
, Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (8) Seite 60-61
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diahexe postete ein Update vor 1 Woche
Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?
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ckmmueller postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe ein Riesenproblem mit den Sensoren Guardian 4 von Medtronic. Es klappt nicht. Transmitter neu, aber auch das hilft nicht. Fast jeder Sensor braucht 2 Stunden, normale Wartezeit, dann beginnt er zu aktualisieren …. Nix passiert, außer das mein BZ unkontrolliert ansteigt. Vorletzte Woche über 400, letzte Woche hatte ich BZ 510 – ein Wert, den ich über 25 Jahre nicht mehr hatte. Ich bin sehr verzweifelt, weil es mit CGM von Medtronic nicht funktioniert. Gerade warte ich mal wieder darauf, dass der neue Sensor arbeitet. Heute habe ich mich über ChatGPT über andere Pumpen und Sensoren informiert. Tandem und Dexcom 7 soll gut sein und die Wartezeit des Sensors braucht nur 30 minuten. Kennt sich jemand damit aus? Hat ähnliche Probleme mit Medtronic wie ich? Dank für Antworten / Infos
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diahexe antwortete vor 1 Woche
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem gehabt. Samstags neuen Sensor gesetzt, hat nach 2 Stunden aktualisiert, lief dann ein paar Stunden, wieder aktualisiert und dann aufgefordert den Sensor zu wechseln. Bis Montag hatte ich dann 4!Sensoren verbraucht. Habe dann einen neuen Transmitter geben lassen und eine völlig neue Einstichstelle gewählt. Danach ging es. Mein neustes Problem ist, dass sich meine Pumpe und mein Smartphone dauernd entkoppelt und sich dann stundenlang nicht mehr koppeln lassen. Manchmal muss ich dann die App neu laden bis es wieder funktioniert.
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anseaticids postete ein Update vor 2 Wochen, 5 Tagen
Wenn eine Diabetesdiagnose in eine Familie kommt, steht oft erst einmal alles Kopf.
Besonders für Kinder bedeutet sie eine enorme Veränderung und für Eltern die tägliche Sorge: „Wird mein Kind in der Kita oder Schule gut begleitet? Ist es sicher? Kann es trotz Diabetes unbeschwert Kind sein?“
Genau aus diesen Fragen heraus ist Hanseatic Kids entstanden: ein Herzensprojekt, das Kindern mit Diabetes im Alltag Sicherheit gibt und Familien entlastet.
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individuell: beim Blutzuckermanagement, in Notfallsituationen, im Unterricht oder auf dem Pausenhof.So können Kinder lernen, wachsen und
selbstständig werden und Eltern wissen, dass ihr Kind gut aufgehoben ist.
Unsere Mission ist einfach:✔ Kindern Sicherheit geben
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Dieses Projekt ist für uns mehr als Arbeit, es ist eine Herzensangelegenheit. Jedes Kind hat das Recht auf Teilhabe, Freude und Freiheit. Wir möchten dazu beitragen, dass dies Wirklichkeit wird.
Wer mehr über unsere Arbeit erfahren oder Unterstützung anfragen möchte, kann sich jederzeit melden:
📧 moin@hanseatic-kids.de
📞 040 851 59 747



Liebe diahexe,
Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
Viele Grüße
Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion
@gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.