AMNOG-Prozess: Mehr Balance für die Nutzenbewertung

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AMNOG-Prozess: Mehr Balance für die Nutzenbewertung

Nicht das Neue, sondern nur das Bessere ist Feind des Guten. Dieses Prinzip soll seit 2011 auch in Deutschland die Preisgestaltung für Arzneimittel leiten. Doch der AMNOG-Prozess mit seiner frühen Nutzenbewertung hat Schwächen, gerade für die Diabetologie. Die jetzt verabschiedete Reform wird daran nichts ändern.

Das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) wird allgemein als Erfolg gesehen. So fasste Prof. Dr. Jürgen Wasem auf der Diskussionsveranstaltung Diabetes 2030 die Meinung zur frühen Nutzenbewertung von Medikamenten zusammen. Zum zehnten Geburtstag des 2011 mit dem AMNOG eingeführten Verfahrens konnte man solch positive Analysen lesen, zusammen mit dem Hinweis auf das “lernende System” des AMNOG. Doch nach all den Jahren sehen Experten immer noch Defizite, der Gesundheitssystem-Forscher Wasem attestierte dem AMNOG daher den Bedarf nach einer Version 2.0.

Diese Überarbeitung des AMNOG wurde am 20. Oktober als Teil des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vom Deutschen Bundestag beschlossen – genau an dem Tag, an dem auch “Diabetes 2030” in Berlin stattfand. Nach Wasems Einschätzung wurden bei dieser AMNOG-Reform einige Kritikpunkte der Krankenkassen umgesetzt, andere Punkte von Seiten der Wissenschaft und der Pharmahersteller seien dagegen nicht aufgegriffen worden. Nicht konkret mit Bezug darauf erinnerte Prof. Dr. Andrew Ullmann bei der Debatte der Reform im Bundestag an einen sicher relevanten Punkt: “Das Gesetz ist immer noch ein Finanzstabilisierungsgesetz. Es macht keine Freude, so ein Gesetz zu erarbeiten oder beschließen zu müssen”, gestand der FDP-Poltiker zu.

Direkt auf die frühe Nutzenbewertung des AMNOGs ging Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach in der Debatte ein. Sein Redebeitrag verdeutlichte Sinn und Zweck der Regelung: “In Deutschland ist es möglich – das ist in Europa in keinem anderen Land möglich –, mit Arzneimitteln auf den Markt zu kommen, die keinen gesicherten oder nur einen sehr geringen Zusatznutzen bringen im Vergleich zu bereits erhältlichen Arzneimitteln, aber trotzdem deutlich mehr – zum Teil 50 Prozent oder sogar 100 Prozent – kosten.”

Entscheid zum Zusatznutzen als Grundlage für Preisverhandlungen

Das ursprüngliche AMNOG-Verfahren von 2011 setzte dem erstmals in Deutschland eine klar geregelte Nutzenbewertung von Arzneimitteln entgegen. Die wird im Allgemeinen als “früh” bezeichnet und verpflichtet den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), innerhalb von sechs Monaten nach Markteintritt eines neuen Arzneimittels zu bewerten, ob und in welchem Ausmaß ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie vorhanden ist.

Der G-BA-Beschluss zum Zusatznutzen bildet dann den Ausgangspunkt für die sechsmonatigen Preisverhandlungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer. Das oft beklagte Manko des Systems bisher: Pharmaunternehmen konnten den Preis für Neuheiten in den ersten zwölf Monaten nach Markteintritt frei bestimmen. So habe man mit Medikamenten, die letztlich keinen zusätzlichen oder nur einen sehr geringen Nutzen gebracht haben, sehr hohe Gewinne machen können, kritisierte Lauterbach und wählte zur Beschreibung dafür den aktuellen Begriff der “Übergewinne”.

Bereits in der Feierstunde zum zehnten AMNOG-Geburtstag hatte der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken seinen Standpunkte dazu verdeutlicht: “Nach nur sechs Monaten ist durch die datenbasierte Entscheidung des G-BA klar, ob ein neues Arzneimittel einen zusätzlichen Effekt für die Versorgung bringt oder nicht. Trotzdem gilt der selbstgewählte Preis des Herstellers aktuell zwölf Monate lang.Das passt nicht zusammen. Ich persönlich bin dafür, verhandelte Preise ab dem Zeitpunkt der G-BA-Entscheidung gelten zu lassen.” Die Reform sieht genau das jetzt vor, der ausgehandelte Preis soll künftig rückwirkend ab dem siebten Monat nach der Marktzulassung des Medikaments gelten.

Benachteiligung chronischer Krankheiten

Die nun optimierten Regelungen zur Preisfindung basieren immer noch auf der eigentlichen frühen Nutzenbewertung, dem Kernstück des Systems. Doch auch die von Hecken gelobte “datenbasierte Entscheidung” zum Zusatznutzen ist in den über zehn Jahren nicht frei von Kritik geblieben. Wasem verwies darauf, dass die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) “und damit sicherlich unverdächtige Zeitzeugen” in dem Prozess eine Benachteiligung chronischer Erkrankungen sehen.

“Ich denke, da ist etwas dran”, bestätigte der Experte der Universität Duisburg-Essen. Chronischen Erkrankungen sei gemein, dass ihre Therapie gar nicht auf kurzfristige Endpunkte abzielen würde, sondern auf längerfristige Modifizierung von Verläufen. “Ich bin nicht der Auffassung, dass wir pauschal jeden Surrogatparameter mit Zusatznutzen ausstatten”, machte Wasem deutlich. “Aber wir brauchen eine Diskission über Balance”, forderte er eine angemessene Behandlung der Arzneimittel gegen chronische Erkrankungen.

Gerade in der Diabetologie fällt es tatsächlich schwer, das AMNOG als Erfolgsgeschichte zu sehen: 23 Arzneimittel zur Behandlung von Diabetes mit 15 Wirkstoffen haben laut Thomas Müller, Abteilungsleiter für Arzneimittel im Bundesministerium für Gesundheit, seit 2011 die Nutzenbewertung durchlaufen. Mit vier Opt-outs – also Marktrückzug, ohne dass für das Arzneimittel im AMNOG-Prozess ein Erstattungsbetrag festgesetzt wurde, – und drei sonstigen Außervertriebnahmen diagnostizierte er bei “Diabetes 2030” einenhohen Anteil an Diabetes-Arzneimitteln, die in Deutschland nicht zur Verfügung stehen.

Fünf Arzneimittel hätten aktuell einen Zusatznutzen vom G-BA erhalten, das entspreche 21 Prozent – das heißt, knapp 80 Prozent haben keinen Zusatznutzen. Nur für die Psychiatrie findet sich in Müllers Übersicht ein noch höherer Anteil an AMNOG-Verfahren, die mit dem Urteil “Zusatznutzen nicht belegt” ausgingen. Insgesamt bescheinigte der G-BA über alle Indikationen bisher in 672 Verfahren der Nutzenbewertung in 43,3 Prozent der Fälle einen nicht belegten Zusatznutzen.


von Marcus Sefrin

Marcus Sefrin ist Fachjournalist mit Schwerpunkt Medizin und Diabetes. Er war tätig als Chefredakteur der Fachzeitschrift DiabetesNews, produziert Fachtexte, Kongressberichte, Produktmonografien und begleitet Diabetes-Kongresse national und international.

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2023; 72 (1) Seite 44-45

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  • Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!

    Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB

    Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂

  • mr postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.

    • Hallo mr,

      Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.

      Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.

      Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.

      Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?

  • moira postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo!
    Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
    Ich wüsste gerne wie gut das klappt.