- Soziales und Recht
Angehörige sollten Anspruch auf Pflegehilfsmittel stärker nutzen
2 Minuten
Der Patientenbeauftragte des Deutschen Apothekerverbands weist darauf hin, das pflegende Angehörige ihre Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 40 Euro pro Monat erstatten lassen können, wenn die Patienten zuhause gepflegt werden. Dieser Anspruch werde jedoch nur selten wahrgenommen.
Pflegende Angehörige haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel in Höhe von bis zu 40 Euro pro Monat, den sie jedoch oft gar nicht bei der Pflegekasse des Pflegebedürftigen geltend machen. Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) zum Bundesweiten Aktionstag Pflegende Angehörige am 8. September hin. „Angehörige, die ihre Eltern oder Großeltern zuhause pflegen, nehmen eine hohe persönliche Verantwortung mit großem körperlichen und emotionalen Einsatz wahr, für die ihnen die Gesellschaft sehr dankbar sein kann“, sagt DAV-Patientenbeauftragter Berend Groeneveld.
Apotheke um die Ecke kann beim Ausfüllen des Antrags helfen
„Wer seine Zeit dafür einsetzt, seine Mutter oder seinen Opa zu pflegen, der sollte wenigstens nicht unnötig finanziell belastet werden. Es ist ein Gebot der Fairness, ihn auf die gesetzlichen Leistungen hinzuweisen. Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Mundschutze oder Desinfektionsmittel können die Pflege zuhause erheblich erleichtern“, sagt Groeneveld. Das sei jedoch ein Anspruch, von dem nicht alle Angehörigen wüssten oder den sie nicht immer geltend machen würden, zumal ein Antrag an die Pflegekasse des gepflegten Patienten gehen müsse: „Ein Rezept ist nicht erforderlich. Die Apotheke um die Ecke hilft beim Ausfüllen des Antrags für die Pflegekasse und übernimmt auch gerne die monatliche Versorgung.“
Im Sozialgesetzbuch (SGB XI Paragraph 40) ist geregelt, dass sich pflegende Angehörige ihre Pflegehilfsmittel erstatten lassen können, wenn die Patienten zuhause gepflegt werden. Ein bestimmter Pflegegrad ist nicht notwendig. Im Jahr 2015 hatte das Pflegestärkungsgesetz I den monatlichen Höchstbetrag für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von 31 auf 40 Euro erhöht. Der Pflegehilfsmittelvertrag zwischen dem DAV und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde somit per Gesetz abgeändert.
Quelle: Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Soziales und Recht
3 Minuten
- Aktuelles
3 Minuten
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
-
stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
-
tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
-
katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
-
-
moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
