- Soziales und Recht
Anspruch auf CGM wegen “Hypo”-Alarm
2 Minuten
Aufgrund vieler Reaktionen greifen wir nochmals ein aktuelles CGM-Urteil auf (siehe Ausgabe 5/2017): Diabetiker, die ein kontinuierliches Glukose-Messsystem (CGM) nutzen, wissen, dass seit 2016 die Krankenkassen die Kosten dafür tragen, wenn der Patient seine Therapieziele nicht mit anderen Mitteln erreicht. Das aktuelle Urteil stellt nun klar: Diabetiker haben auch Anspruch auf ein CGM, damit es sie vor Unterzuckerungen warnt.
CGM-Systeme nutzen Diabetiker, die auf eine intensivierte Insulintherapie (Pen) oder eine Insulinpumpen-Therapie eingestellt sind. Die Kosten hierfür übernehmen inzwischen die Krankenkassen, wenn die Therapieziele nicht erreichen werden und/oder der Patient Unterzuckerungen nicht mehr rechtzeitig wahrnimmt. Häufig werden CGM-Geräte, sprich Echtzeit-Systeme (rtCGM), von Diabetikern benötigt, um sie vor Unterzuckerungen zu warnen.
Besonders hilfreich: Die Patienten können so rechtzeitig auf die Hypoglykämie reagieren und potenziell lebensbedrohliche Situationen vermeiden. Die Erfahrung zeigt aber: Kassen lehnen oftmals ausgerechnet in solchen Fällen die Kostenübernahme ab. Das Argument: Die Alarmierung allein führe nicht zur Therapieverbesserung.
Urteil hebt die Bedeutung der Alarmfunktion hervor
Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Nürnberg (SG Nürnberg vom 26.01.17, Az. S 11 KR 138/13) macht deutlich: Hier muss die Krankenkasse ebenfalls zahlen. Denn auch und gerade wegen der Alarmfunktion kann ein CGM nötig sein. Nach Ansicht des Sozialgerichts diene es dazu, eine Verschlimmerung der Krankheit zu verhindern, eine Behinderung auszugleichen und den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern.
Geklagt hatte ein Typ-1-Diabetiker, der gesetzlich krankenversichert ist. Zum Rechtsstreit kam es, weil sich seine Kasse weigerte, ein CGM-System (DexCom G4 bzw. G5) neben dem erforderlichen Zubehör sowie dem notwendigen, laufenden Verbrauchsmaterial (jeweils als Sachleistung) zu bezahlen. Der behandelnde Diabetologe beantragte für den Diabetiker die Kostenübernahme für ein “Dexcom G4-Standalone-System zur kontinuierlichen Gewebezuckermessung”.
Viele gute Argumente für ein CGM-System
Der Grund: In der Vergangenheit hatte der Patient mehrere schwere Hypoglykämien erlitten. Auch eine engmaschige Blutzuckerselbstkontrolle konnte das Problem nicht lösen: In kurzer Zeit kam es vermehrt zu unvorhergesehenen und fremdhilfebedürftigen Hypoglykämien, die Notarzteinsätze erforderlich machten. Auch Schulungen und ein Unterzuckerungswahrnehmungstraining brachten keinen Erfolg.
Nach Ansicht des behandelnden Diabetologensei hier ein CGM-System erforderlich, um eine Stabilisierung der Stoffwechsellage zu erreichen und nächtliche Unterzuckerungen durch die integrierte Alarmfunktion zu vermeiden. Außerdem spricht hier für ein CGM: Der Typ-1-Diabetiker hat nicht nur eine unzureichende Unterzuckerungswahrnehmung, sondern auch diabetische Folgeerkrankungen am Auge (Retinopathie).
Krankenkasse stellte sich dennoch quer
Die Krankenkasse bestand dennoch darauf, dass der Typ-1-Diabetiker zunächst weitere Schulungen oder ein Hypoglykämie-Wahrnehmungstraining machen solle. Solche Unterzuckerungen könnten meist durch eine Therapieumstellung verhindert werden, erklärte die Krankenkasse – und ging noch weiter: Sie verlangte von dem Betroffenen, dass er, statt ein CGM-System zu nutzen, einfach höhere Blutzuckerwerte – und damit mögliche diabetische Folgeerkrankungen – in Kauf nehmen solle.
Vor dem Sozialgericht kam sie damit nicht durch: Dieser Vorschlag widerspreche “in eklatanter Weise der Verpflichtung der Beklagten eine Krankheit bzw. deren Verschlimmerung zu verhüten”.
Deutliches Urteil zugunsten des Klägers
Das Sozialgericht verpflichtete die Krankenkasse dazu, dem Typ-1-Diabetiker ein kontinuierliches Glukosemonitoring-System (Dexcom G4 bzw. G5 Starterset), erforderliches Zubehör sowie das notwendige laufende Verbrauchsmaterial zu bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Diabetes-Experten gehen davon aus, dass die deutliche Urteilsbegründung nun auch anderen Patienten helfen kann, deren Krankenkassen sich bei der Kostenübernahme eines CGM noch schwertun.
von Angela Monecke
Kirchheim-Verlag, Kaiserstraße 41, 55116 Mainz,
Tel.: (06131) 9 60 70 0, Fax: (06131) 9 60 70 90,
E-Mail: redaktion@diabetes-online.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2017; 66 (6) Seite 56-57
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stephanie-haack postete ein Update vor 5 Tagen, 16 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 5 Tagen, 18 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 5 Tagen, 16 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
