- Soziales und Recht
Antrag abgelehnt: Soll ich Widerspruch einlegen oder nicht?
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Mein Sohn Benjamin hat seit August 2018 Diabetes Typ 1. Bei der Beantragung des Schwerbehindertenausweises wurde uns der Grad der Behinderung mit 40 zugesprochen und das Merkzeichen H. Innerhalb von vier Wochen habe ich die Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Einspruch zu erheben.
Macht das Sinn? Ich kenne mich hierbei nicht wirklich aus und wäre sehr dankbar, wenn ich von Ihnen eine Einschätzung erhalten würde. Ich selber habe ebenfalls Diabetes Typ 1 und einen Schwerbehindertenausweis mit einem Grad der Behinderung von 50.
Cornelia E.
Oliver Ebert:
Eine Diabetes-Erkrankung mit Insulintherapie allein reicht inzwischen nur noch selten aus, um die Voraussetzungen für den Schwerbehindertenstatus nachzuweisen. Selbst ein hoher Therapieaufwand – also sehr häufiges Messen und Spritzen – stellt nach aktueller Rechtslage noch keine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung dar. Vielmehr muss die Krankheit noch andere Umstände mitbringen, durch die man erheblich in der Lebensführung und der Teilhabe am Alltagsleben beeinträchtigt wird.
Eine Schwerbehinderung allein aufgrund des Diabetes wird daher meist nur noch dann anerkannt, wenn es – zusätzlich zum Therapieaufwand – zu ganz massiven Beeinträchtigungen im Alltagsleben kommt. Gut eingestellte Patienten haben somit kaum mehr Aussicht, allein aufgrund der Diabeteskrankheit einen höheren GdB als 40 zu erhalten.
Trotzdem würde ich Ihnen raten, Widerspruch einzulegen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen lassen sich die erheblichen Einschnitte in die Lebensführung manchmal noch etwas besser begründen. Nicht selten kann dann zumindest bis zum 16. Lebensjahr noch ein GdB von 50 (und damit eine Schwerbehinderung) erreicht werden. Tipps zur Antragstellung habe ich in einer Broschüre zusammengestellt.
Sie haben für den Widerspruch übrigens einen Monat Zeit, nicht lediglich vier Wochen. Die Widerspruchsfrist bezieht sich dabei auf den Zeitpunkt des Eingangs bei der Behörde. Den Widerspruch können Sie zur Fristwahrung zunächst ohne Begründung einlegen. Dies sollte am besten schriftlich erfolgen, ein Widerspruch per E-Mail reicht nicht aus. Sofern es mit der Frist eng wird, sollten Sie das Widerspruchsschreiben zur Sicherheit vorab per Fax übermitteln oder direkt in den Briefkasten der Behörde werfen.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (7) Seite 54
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
