- Soziales und Recht
Apotheke vor Ort: bald Preise wie online
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Sie kennen das ja: Als Diabetiker müssen Sie regelmäßig in die Apotheke gehen, um ihre Rezepte für Diabetesmedikamente, Insulin oder Blutzuckerteststreifen einzulösen. Viele Patienten bestellen ihre Arznei- und Hilfsmittel aber auch bei Online-Apotheken, um von deren Rabatten zu profitieren.
Dieser Preisvorteil wird wohl bald der Vergangenheit angehören. Für gesetzlich Krankenversicherte soll bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ab kommendem Jahr überall der gleiche Preis gelten – egal ob bei einer Versandapotheke oder bei der ortsnahen Apotheke.
Das sieht der neue Gesetzentwurf zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken vor, den das Kabinett im Juli beschlossen hat. „Die Apotheke vor Ort ist für die meisten Menschen ein Stück Heimat – und eine wichtige Anlaufstelle für Patienten“, erklärte dazu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.
Gesetz soll Preisdilemma deutscher Apotheken beenden
Seit 2016 dürfen ausländische Versandapotheken Rabatte für rezeptpflichtige Medikamente geben und diese zu Patienten nach Deutschland schicken (Urteil des Europäischen Gerichtshofs). Für deutsche Vor-Ort-Apotheken ist eine solch günstige Medikamentenabgabe finanziell nicht machbar.
Dieses Preisdilemma soll das neue Gesetz jetzt beenden. Es sei uneingeschränkt zu begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium den Gesetzentwurf eingebracht habe, erklärt Friedemann Schmidt, Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Den Gesetzgebungsprozess werde die ABDA in den kommenden Monaten inhaltlich begleiten und weitere Verbesserungsvorschläge einbringen, wie ein effektiveres Durchsetzen von Sanktionen, wenn sich Online-Anbieter nicht an den geplanten einheitlichen Apothekenabgabepreis halten. Bislang war dies noch nie gelungen. Hier drohen Geldstrafen von bis zu 50 000 Euro pro Verstoß.
Intensive Patientenbetreuung durch Apotheken
Neben dem Gesetzentwurf gibt es eine weitere Neuregelung. Sie heißt „Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung“ und soll dafür sorgen, dass Apotheker künftig mehr Geld für Notdienste und neue Dienstleistungen erhalten: 150 Mio. Euro stehen dafür bereit. So können Vor-Ort-Apotheken künftig auch Krebspatienten und pflegebedürftige Menschen intensiv betreuen.
„Jahrzehntelang haben wir Apotheker dafür gekämpft, neben der packungsbezogenen Beratung neue, hochwertige und patientenzentrierte Dienstleistungen erbringen zu können“, heißt es in einem aktuellen Brief von Friedemann Schmidt an seine Kollegen. „Dafür wird es nun erstmalig die Gelegenheit geben.“
Mit den angedachten Neuerungen erhielten gesetzlich Versicherte einen Rechtsanspruch auf bezahlte pharmazeutische Dienstleistungen, so Schmidt: „Von der Medikationsanalyse für multimorbide Senioren bis zum Screening für die Früherkennung von Volkskrankheiten ist vieles denkbar, was die Versorgung verbessert.“
Auch Entlastung für chronisch kranke Patienten geplant
In der neuen Verordnung vorgesehen ist auch eine Entlastung für chronisch kranke Patienten. So soll es für Ärzte künftig möglich sein, Patienten, die immer die gleiche Medikation benötigen, wie etwa Metformin oder Insulin bei Diabetes, ein speziell gekennzeichnetes Rezept auszustellen. Apotheker können damit nicht nur einmal, sondern bis zu 3 weitere Male das entsprechende Arzneimittel abgeben.
Das Gesetz und die Verordnung sollen Anfang 2020 in Kraft treten.
von Angela Monecke
Redaktionsbüro Angela Monecke,
Kopenhagener Str. 74, 10437 Berlin,
E-Mail: angelamonecke@aol.com
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (9) Seite 56-57
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stephanie-haack postete ein Update vor 2 Tagen, 17 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 19 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 17 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
