- Soziales und Recht
Aufklärung über Richtlinien fürs Autofahren: Unterschrift verweigern?
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Mein Diabetologe möchte, dass ich ihm unterschreibe, dass er mich über diverse Richtlinien das Autofahren betreffend aufgeklärt hat – u. a. das Tempo im eigenen Interesse zu begrenzen, im Auto immer Traubenzucker griffbereit zu haben, ein Blutzuckermessgerät im Auto mitzuführen, vor Fahrtbeginn aus Sicherheits- und juristischen Gründen immer eine Blutzuckerkontrolle durchzuführen und den Wert unbedingt zu dokumentieren.
Wozu braucht der Arzt meine Unterschrift, wenn er ohnehin an das Arztgeheimnis gebunden ist? Es sollte doch genügen, wenn er mich im Gespräch aufklärt und das in der Krankenakte vermerkt – ohne meine Unterschrift. Bisher habe ich meine Unterschrift verweigert. Was meinen Sie?
Roland R.
Die Antwort von Oliver Ebert
Es ist richtig, dass der Arzt an seine berufliche Schweigepflicht gebunden ist. Allerdings verstehe ich dennoch nicht, warum Sie hier die Unterschrift verweigern. Wenn der Arzt Sie tatsächlich aufgeklärt hat, dann spricht doch eigentlich nichts dagegen, den Erhalt der Aufklärung zu bestätigen?
Es passiert nämlich gar nicht so selten, dass Ärzte beispielsweise vor einer Operation sehr umfassend über Risiken und Nebenwirkungen aufklären – und sich nach einer missglückten Operation gegen Vorwürfe wehren müssen, dass gar keine (richtige) Aufklärung darüber erfolgt sei.
Wichtig ist daher natürlich, dass der Arzt die Aufklärung nachvollziehbar in der Patientenakte dokumentiert. Denn wenn hieraus die Patienteninformation nicht plausibel hervorgeht, wird davon ausgegangen, dass die Aufklärung tatsächlich nicht erfolgt ist. Die Beweislast dreht sich dann zum Nachteil des Arztes um – dieser müsste im Zweifel beweisen, dass er tatsächlich doch aufgeklärt hat, obwohl in der Patientenakte nichts dazu verzeichnet ist. Gerade wenn seither einige Zeit vergangen ist, kann dies schwierig oder gar unmöglich werden, vor allem, wenn der Patient eine Aufklärung abstreitet.
Aber selbst wenn in der Patientenakte dokumentiert ist, dass der Arzt aufgeklärt hat, können sich trotzdem weitere Angriffspunkte ergeben. Meist fehlt nämlich die nötige Zeit, um den Gesprächsverlauf umfassend und konkret in der Akte zu erfassen; nicht selten wird der Arzt sich daher auf Stichpunkte beschränken müssen.
Ist dann beispielsweise nur ein Hinweis enthalten wie „Patient wurde über Risiken aufgeklärt“ – was bedeutet das denn genau? Es lässt sich aus einem solchen kurzen Satz nicht entnehmen, was genau besprochen wurde und ob der Arzt denn wirklich (alle) relevanten Risiken benannt hat. Und auch dann würde den Arzt im Zweifel wieder die Beweislastumkehr treffen.
Aus diesem Grund kann man Ärzten nur empfehlen, sich die Aufklärung über besonders risikobehaftete Aspekte vom Patienten durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Denn dann kann der Arzt später auf einfache Art beweisen, dass die Aufklärung erfolgt ist.
In dem von Ihnen geschilderten Fall der Aufklärung über die Teilnahme im Straßenverkehr ist das besonders wichtig. Stellen Sie sich vor, es kommt aufgrund einer Unterzuckerung zu einem schweren Unfall, bei dem ein Mensch stirbt. Wenn dann unklar ist, ob der Fahrer wirklich die krankheitsbedingten Risiken einschätzen konnte, könnten auch dem behandelnden Arzt entsprechende Strafermittlungen und Haftungsforderungen drohen.
Nicht nur Unfallgegner bzw. Ermittlungsbehörden, sondern auch der Patient als Fahrer könnten dann nämlich womöglich die Frage aufwerfen, ob der Unfall vielleicht (auch) auf eine mangelhafte oder gar unterbliebene Aufklärung – und damit einen Fehler des Arztes – zurückzuführen ist.
Um dem Arzt solchen Ärger zu ersparen, sollten Sie seiner Bitte entsprechen und den Erhalt einer ordnungsgemäßen Aufklärung durch Ihre Unterschrift bestätigen. Dies gilt aber selbstverständlich nur dann, wenn die Aufklärung auch tatsächlich stattgefunden hat, Sie die Aufklärung verstanden haben und auch alle Ihre Fragen zum Thema beantwortet wurden.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (12) Seite 62-63
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
