- Soziales und Recht
Autounfall im Unterzucker: Ist ein ärztliches Gutachten nötig?
3 Minuten

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Ich hatte im Oktober letzten Jahres einen Pkw-Unfall aufgrund eines Unterzuckers. Ich fuhr einem parkenden Lkw hinten auf.Inzwischen habe ich vom Amtsgericht München meinen Strafbefehl erhalten. Ich musste meinen Führerschein einen Monat abgeben, die Geldstrafe über 1 200Euro sowie die Kosten des Verfahrens in Höhe von 987 Euro habe ich beglichen. Ich dachte eigentlich, dass damit nun endlich alles abgeschlossen ist.
Leider nicht … Am Samstag habe ich Post von meiner Führerscheinstelle (Landratsamt Dachau) erhalten, mit einer Anordnung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens. Ich verstehe das nicht, da die Staatsanwaltschaft doch einen Gutachter hinzugezogen hatte. Der Gutachter untersuchte mich nicht persönlich – aber für was dann der ganze Aufwand von der Staatsanwaltschaft? Ich dachte, dass das Amtsgericht durch den Gutachter zu dem Entschluss gekommen ist, dass ich weiterhin fahrtauglich bin, nur eben als Strafe den Führerschein für einen Monat abgeben muss.
Das Landratsamt hat mir eine Liste von Ärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation geschickt, bei denen ich so ein Gutachten absolvieren kann. Ebenfalls ist mir eine Liste von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung übersandt worden. Verstehe ich das richtig, dass ich für so ein ärztliches Gutachten entweder zu einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder zu einer dieser Begutachtungsstellen gehen muss?
Oder muss ich beide Stellen aufsuchen? Könnte ich dagegen vorgehen? Oder besteht, da ich aus Bayern komme, keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid vorzugehen? Ich wäre über jeden Tipp von Ihnen sehr dankbar. Im Internet lässt sich zu diesem Thema leider nur sehr wenig finden. Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Martina B., München
Oliver Ebert:
In der Tat handelt es sich um unterschiedliche Vorgänge: Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht wurde geprüft, ob Sie “schuld” an der Unterzuckerung waren und den Unfall daher hätten vermeiden können. Offensichtlich ging das Gericht hier von einem Fehlverhalten aus, sonst hätte es keinen Strafbefehl erlassen.
Der von der Staatsanwaltschaft hinzugezogene Gutachter hatte grundsätzlich nur den Auftrag, Ihre Schuldfähigkeit zu prüfen: Wenn nämlich die Unterzuckerung für Sie überraschend kam und Sie diese auch nicht hätten vermeiden können, dann läge ja kein Fehlverhalten vor. In diesem Fall dürfte natürlich auch keine Bestrafung erfolgen.
Die Führerscheinbehörde hat dagegen unter anderem die Aufgabe, Gefahren im Straßenverkehr abzuwenden. Werden der Behörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vermuten lassen, so kann sie – wie in Ihrem Fall geschehen – zur Vorlage eines verkehrsmedizinischen Gutachtens auffordern.
Gemäß § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kann die Behörde dabei auch anordnen, über welche Qualifikation der Arzt verfügen muss – in der Regel wird das Gutachten eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation verlangt.
Die von der Behörde übersandte Liste ist aber nur ein Vorschlag mit Ärzten oder Stellen, die über die geforderte Qualifikation verfügen. Die dort genannten Ärzte sind allerdings oftmals nur wenig mit Diabetes vertraut und somit nicht immer die optimale Wahl. Es ist daher empfehlenswert, einen Verkehrsmediziner mit dem Gutachten zu beauftragen, der zugleich Diabetologe ist. Auf der Internetseite der Deutschen Diabetes Gesellschaft ( http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/arztsuche.html
) können Sie nach einem solchen Gutachter suchen.
Gegen die Aufforderung zur Vorlage des Gutachtens können Sie übrigens nichts machen, da es sich hierbei nur um eine Vorbereitungsmaßnahme für eine etwaige spätere behördliche Entscheidung handelt. Die Behörde kann Sie auch nicht zur Untersuchung zwingen.
Wenn Sie das Gutachten jedoch nicht beibringen oder der Arzt dort zum Ergebnis kommt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren dürfen, dann muss die Behörde davon ausgehen, dass Sie nicht (mehr) zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Die Fahrerlaubnis würde dann entzogen werden – (erst) gegen einen solchen Bescheid kann man dann Rechtsmittel einlegen.
So weit sollte man es aber nicht kommen lassen, und ich denke, Sie müssen sich auch keine Sorgen machen: Nachdem der Unfall offensichtlich auf ein Fehlverhalten von Ihnen zurückzuführen ist (sonst wären Sie strafrechtlich ja nicht belangt worden) und eine Wiederholung (hoffentlich) nicht zu befürchten ist, sollte der Gutachter auch keine Bedenken gegen Ihre Fahreignung haben. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie Unterzuckerungen rechtzeitig bemerken.
von Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (5) Seite 58-59
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]






Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße