- Soziales und Recht
Autounfall im Unterzucker: Ist ein ärztliches Gutachten nötig?
3 Minuten

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Ich hatte im Oktober letzten Jahres einen Pkw-Unfall aufgrund eines Unterzuckers. Ich fuhr einem parkenden Lkw hinten auf.Inzwischen habe ich vom Amtsgericht München meinen Strafbefehl erhalten. Ich musste meinen Führerschein einen Monat abgeben, die Geldstrafe über 1 200Euro sowie die Kosten des Verfahrens in Höhe von 987 Euro habe ich beglichen. Ich dachte eigentlich, dass damit nun endlich alles abgeschlossen ist.
Leider nicht … Am Samstag habe ich Post von meiner Führerscheinstelle (Landratsamt Dachau) erhalten, mit einer Anordnung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens. Ich verstehe das nicht, da die Staatsanwaltschaft doch einen Gutachter hinzugezogen hatte. Der Gutachter untersuchte mich nicht persönlich – aber für was dann der ganze Aufwand von der Staatsanwaltschaft? Ich dachte, dass das Amtsgericht durch den Gutachter zu dem Entschluss gekommen ist, dass ich weiterhin fahrtauglich bin, nur eben als Strafe den Führerschein für einen Monat abgeben muss.
Das Landratsamt hat mir eine Liste von Ärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation geschickt, bei denen ich so ein Gutachten absolvieren kann. Ebenfalls ist mir eine Liste von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung übersandt worden. Verstehe ich das richtig, dass ich für so ein ärztliches Gutachten entweder zu einem Arzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation oder zu einer dieser Begutachtungsstellen gehen muss?
Oder muss ich beide Stellen aufsuchen? Könnte ich dagegen vorgehen? Oder besteht, da ich aus Bayern komme, keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid vorzugehen? Ich wäre über jeden Tipp von Ihnen sehr dankbar. Im Internet lässt sich zu diesem Thema leider nur sehr wenig finden. Vielen lieben Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Martina B., München
Oliver Ebert:
In der Tat handelt es sich um unterschiedliche Vorgänge: Im Strafverfahren vor dem Amtsgericht wurde geprüft, ob Sie “schuld” an der Unterzuckerung waren und den Unfall daher hätten vermeiden können. Offensichtlich ging das Gericht hier von einem Fehlverhalten aus, sonst hätte es keinen Strafbefehl erlassen.
Der von der Staatsanwaltschaft hinzugezogene Gutachter hatte grundsätzlich nur den Auftrag, Ihre Schuldfähigkeit zu prüfen: Wenn nämlich die Unterzuckerung für Sie überraschend kam und Sie diese auch nicht hätten vermeiden können, dann läge ja kein Fehlverhalten vor. In diesem Fall dürfte natürlich auch keine Bestrafung erfolgen.
Die Führerscheinbehörde hat dagegen unter anderem die Aufgabe, Gefahren im Straßenverkehr abzuwenden. Werden der Behörde Tatsachen bekannt, die Zweifel an der gesundheitlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vermuten lassen, so kann sie – wie in Ihrem Fall geschehen – zur Vorlage eines verkehrsmedizinischen Gutachtens auffordern.
Gemäß § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) kann die Behörde dabei auch anordnen, über welche Qualifikation der Arzt verfügen muss – in der Regel wird das Gutachten eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation verlangt.
Die von der Behörde übersandte Liste ist aber nur ein Vorschlag mit Ärzten oder Stellen, die über die geforderte Qualifikation verfügen. Die dort genannten Ärzte sind allerdings oftmals nur wenig mit Diabetes vertraut und somit nicht immer die optimale Wahl. Es ist daher empfehlenswert, einen Verkehrsmediziner mit dem Gutachten zu beauftragen, der zugleich Diabetologe ist. Auf der Internetseite der Deutschen Diabetes Gesellschaft ( http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/arztsuche.html
) können Sie nach einem solchen Gutachter suchen.
Gegen die Aufforderung zur Vorlage des Gutachtens können Sie übrigens nichts machen, da es sich hierbei nur um eine Vorbereitungsmaßnahme für eine etwaige spätere behördliche Entscheidung handelt. Die Behörde kann Sie auch nicht zur Untersuchung zwingen.
Wenn Sie das Gutachten jedoch nicht beibringen oder der Arzt dort zum Ergebnis kommt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fahren dürfen, dann muss die Behörde davon ausgehen, dass Sie nicht (mehr) zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind. Die Fahrerlaubnis würde dann entzogen werden – (erst) gegen einen solchen Bescheid kann man dann Rechtsmittel einlegen.
So weit sollte man es aber nicht kommen lassen, und ich denke, Sie müssen sich auch keine Sorgen machen: Nachdem der Unfall offensichtlich auf ein Fehlverhalten von Ihnen zurückzuführen ist (sonst wären Sie strafrechtlich ja nicht belangt worden) und eine Wiederholung (hoffentlich) nicht zu befürchten ist, sollte der Gutachter auch keine Bedenken gegen Ihre Fahreignung haben. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass Sie Unterzuckerungen rechtzeitig bemerken.
von Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (5) Seite 58-59
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florahdo postete ein Update vor 3 Tagen, 20 Stunden
Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!
Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB
Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂
mr postete ein Update vor 6 Tagen, 7 Stunden
Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.
moira postete ein Update vor 6 Tagen, 9 Stunden
Hallo!
Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
Ich wüsste gerne wie gut das klappt.- moira antwortete vor 5 Tagen, 11 Stunden
Ich meinte Liberty





Hallo mr,
Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.
Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.
Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.
Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?