- Soziales und Recht
Begleitperson: Wir haben Ärger mit Ämtern und der Krankenkasse
3 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Leider ist unser Antrag auf die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson für unseren Sohn von sämtlichen Ämtern (Sozialamt, Krankenkasse und Beihilfe) abgelehnt worden. Einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht wurde nicht stattgegeben, da wir das Geld für die Begleitung ja vorstrecken können.
Unserer Meinung nach ist es nicht Aufgabe der Eltern, von Amt zu Amt zu laufen, immer wieder abgewiesen zu werden und gegen alle Stellen zu klagen. Betroffene Eltern werden alleine gelassen und kriegen keine Unterstützung. Ihre Kinder werden nicht versorgt, weil die Eltern klagen müssen.
Sandra B.
Oliver Ebert:
Leider kann ich ohne Kenntnis der Einzelheiten nur pauschal antworten. Generell ist es so, dass die Gesetzeslage sehr umfassende Unterstützungsleistungen vorsieht. Es muss staatlicherseits alles Zumutbare unternommen werden, damit Kinder mit Behinderung – und zu den Behinderungen zählen auch chronische Krankheiten wie Diabetes – genauso wie gesunde Kinder am Schulbetrieb teilnehmen können.
Dennoch kommt es in der Praxis leider häufig zu Problemen. Krankenkassen und Integrationsamt fühlen sich oft nicht zuständig und schieben sich den Ball wechselseitig zu. Vielmals kann die Begleitperson daher nur mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden. Das klappt zwar in den meisten Fällen; im Wege eines Eilverfahrens kann man auch meist relativ zügig eine Entscheidung erwirken. Allerdings: Auch hier gibt es natürlich keine Garantie, denn jeder Fall ist anders.
Nicht immer sind aber die Behörden oder Gerichte schuld. Häufig ist festzustellen, dass aus den Antragsunterlagen gar nicht nachvollziehbar hervorgeht, warum denn eigentlich eine Begleitperson benötigt wird. Für die Eltern ist die Notwendigkeit natürlich klar. Die Behörden oder Gerichte aber kennen sich möglicherweise mit Diabetes gar nicht aus. Daher sollte man sehr ausführlich beschreiben und begründen, warum die Unterstützung durch eine Schulbegleitung gebraucht wird.
Eine ärztliche Bescheinigung über den Diabetes oder zur Notwendigkeit des Spritzens reicht also allein nicht aus. Eltern sollten daher darauf achten, dass der Antrag nicht in erster Linie mit der Krankheitsbehandlung (Messen, Spritzen) begründet wird, sondern dass es darum geht, dass dem Kind der Besuch der Schule objektiv ermöglicht werden soll.
Aus den Unterlagen sollte auch deutlich hervorgehen, dass ohne die Schulbegleitung bzw. die Assistenzperson ein Schulbesuch nicht bzw. nur mit erheblichen und für das Kind nicht hinnehmbaren Einschränkungen möglich wäre. Die Begleitperson wird nämlich in erster Linie benötigt, um das durch die Krankheit behinderte Kind in die Gesellschaft zu integrieren. Nicht fehlen sollte daher eine ausdrückliche Bescheinigung der Schule, aus der hervorgeht, dass ohne eine Begleitperson eine Teilnahme am Schulbetrieb nicht möglich ist.
Das Einkommen der Eltern sollte grundsätzlich keine Rolle spielen, denn die Eltern sind gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII nicht zur Kostentragung verpflichtet. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat hierzu vor einiger Zeit entschieden: „Es gibt keine Rechtsgrundlage, die die Eltern zur Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen verpflichten würde, obwohl sie für die Kosten der Einzelfallhilfe ihrer Tochter nicht herangezogen werden können.
Die Anforderung von Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern durch den Antragsgegner sowie die Ablehnung der Leistung auf Grund mangelnder Mitwirkung wegen Nichtvorlage dieser Unterlagen ist daher, auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, bedenklich.“ (Beschluss vom 18.01.2017, L 15 SO 355/16 B ER, Volltext)
In vielen Fällen ist es glücklicherweise möglich, dass die erforderlichen Assistenzleistungen von den Lehrern bzw. der Schule erbracht werden und somit gar keine Begleitperson nötig ist.
Hierzu ist es aber wichtig, dass eine entsprechende Schulung stattfindet. In der Schulung erlernt das pädagogische Personal die Grundzüge der Diabetesbetreuung – beispielsweise, wie der Blutzucker gemessen wird und kohlenhydrathaltige Nahrungsmittel eingeschätzt werden. Zudem bekommen Lehrer und Betreuer vermittelt, wie Unterzuckerungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln sind.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (7) Seite 52-53
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
