Begleitperson: Wir haben Ärger mit Ämtern und der Krankenkasse

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Begleitperson: Wir haben Ärger mit Ämtern und der Krankenkasse

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Leider ist unser Antrag auf die Übernahme der Kosten für eine Begleitperson für unseren Sohn von sämtlichen Ämtern (Sozialamt, Krankenkasse und Beihilfe) abgelehnt worden. Einem Eilverfahren vor dem Sozialgericht wurde nicht stattgegeben, da wir das Geld für die Begleitung ja vorstrecken können.

Unserer Meinung nach ist es nicht Aufgabe der Eltern, von Amt zu Amt zu laufen, immer wieder abgewiesen zu werden und gegen alle Stellen zu klagen. Betroffene Eltern werden alleine gelassen und kriegen keine Unterstützung. Ihre Kinder werden nicht versorgt, weil die Eltern klagen müssen.

Sandra B.

Oliver Ebert:

Leider kann ich ohne Kenntnis der Einzelheiten nur pauschal antworten. Generell ist es so, dass die Gesetzeslage sehr umfassende Unterstützungsleistungen vorsieht. Es muss staatlicherseits alles Zumutbare unternommen werden, damit Kinder mit Behinderung – und zu den Behinderungen zählen auch chronische Krankheiten wie Diabetes – genauso wie gesunde Kinder am Schulbetrieb teilnehmen können.

Dennoch kommt es in der Praxis leider häufig zu Problemen. Krankenkassen und Integrationsamt fühlen sich oft nicht zuständig und schieben sich den Ball wechselseitig zu. Vielmals kann die Begleitperson daher nur mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden. Das klappt zwar in den meisten Fällen; im Wege eines Eilverfahrens kann man auch meist relativ zügig eine Entscheidung erwirken. Allerdings: Auch hier gibt es natürlich keine Garantie, denn jeder Fall ist anders.

Nicht immer sind aber die Behörden oder Gerichte schuld. Häufig ist festzustellen, dass aus den Antragsunterlagen gar nicht nachvollziehbar hervorgeht, warum denn eigentlich eine Begleitperson benötigt wird. Für die Eltern ist die Notwendigkeit natürlich klar. Die Behörden oder Gerichte aber kennen sich möglicherweise mit Diabetes gar nicht aus. Daher sollte man sehr ausführlich beschreiben und begründen, warum die Unterstützung durch eine Schulbegleitung gebraucht wird.

Eine ärztliche Bescheinigung über den Diabetes oder zur Notwendigkeit des Spritzens reicht also allein nicht aus. Eltern sollten daher darauf achten, dass der Antrag nicht in erster Linie mit der Krankheitsbehandlung (Messen, Spritzen) begründet wird, sondern dass es darum geht, dass dem Kind der Besuch der Schule objektiv ermöglicht werden soll.

Aus den Unterlagen sollte auch deutlich hervorgehen, dass ohne die Schulbegleitung bzw. die Assistenzperson ein Schulbesuch nicht bzw. nur mit erheblichen und für das Kind nicht hinnehmbaren Einschränkungen möglich wäre. Die Begleitperson wird nämlich in erster Linie benötigt, um das durch die Krankheit behinderte Kind in die Gesellschaft zu integrieren. Nicht fehlen sollte daher eine ausdrückliche Bescheinigung der Schule, aus der hervorgeht, dass ohne eine Begleitperson eine Teilnahme am Schulbetrieb nicht möglich ist.

Das Einkommen der Eltern sollte grundsätzlich keine Rolle spielen, denn die Eltern sind gemäß § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII nicht zur Kostentragung verpflichtet. Das Landessozial­gericht Berlin-Brandenburg hat hierzu vor einiger Zeit entschieden: „Es gibt keine Rechtsgrundlage, die die Eltern zur Auskunft über ihr Einkommen und Vermögen verpflichten würde, obwohl sie für die Kosten der Einzelfallhilfe ihrer Tochter nicht herangezogen werden können.

Die Anforderung von Unterlagen über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern durch den Antragsgegner sowie die Ablehnung der Leistung auf Grund mangelnder Mitwirkung wegen Nichtvorlage dieser Unterlagen ist daher, auch unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten, bedenklich.“ (Beschluss vom 18.01.2017, L 15 SO 355/16 B ER, Volltext)

In vielen Fällen ist es glücklicherweise möglich, dass die erforderlichen Assistenzleistungen von den Lehrern bzw. der Schule erbracht werden und somit gar keine Begleitperson nötig ist.

Hierzu ist es aber wichtig, dass eine entsprechende Schulung stattfindet. In der Schulung erlernt das pädagogische Personal die Grundzüge der Diabetesbetreuung – beispielsweise, wie der Blutzucker gemessen wird und kohlenhydrathaltige Nahrungsmittel eingeschätzt werden. Zudem bekommen Lehrer und Betreuer vermittelt, wie Unterzuckerungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln sind.


von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (7) Seite 52-53

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Woche

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen

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