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“Wie hoch ist mein Zucker?“ Diese Frage ist im Alltag von Diabetikern immer präsent. Verlässliche Antworten liefern so genannten Real-Time-Messgeräte, auch CGMS (Continuous Glucose Monitoring System). Sie messen kontinuierlich den Glucosespiegel und schlagen Alarm, wenn ein individuell fest gelegter Wert über- oder unterschritten wird. Die Kosten für diese Geräte werden nun von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern in Berlin beschlossen. Jetzt muss nur noch das Bundesministerium für Gesundheit den Beschluss prüfen – dann tritt die Verordnung in Kraft.
„Dies ist ein Meilenstein in der Versorgung von Diabetikern in Deutschland!“, freut sich Corinna Hahn, stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB). Der DDB hat die Ausarbeitung der Verordnung wesentlich mitbestimmt und sich über Jahre hinweg dafür engagiert, dass die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Denn die Kostenübernahme für ein CGMS war bislang nur in Ausnahmefällen möglich und mit einer langwierigen, komplizierten Antragsstellung verbunden.
„Die bisherigen Methoden messen nur punktuell – so wähnt man sich auch dann in Sicherheit, wenn der Glucosewert schon im Sinken begriffen ist. Wenn man das nächste Mal kontrolliert, ist man womöglich schon in einer Unterzuckerung.“
Schweißausbrüche, Herzrasen, Übelkeit und massiven Konzentrationsstörungen, bis hin zu Bewusstseinstrübungen – so kann sich eine Unterzuckerung (Hypoglykämie) bemerkbar machen. Viele berufstätige Diabetiker gehen deshalb absichtlich mit zu hohen Glucosewerten zur Arbeit, um ja nicht in die Unterzuckerung zu geraten. Damit nehmen sie aber Langzeit-Folgen wie die Schädigung von Nervensystem, Herz und anderen Organen in Kauf.
Aber auch die Überzuckerung (Hyperglykämie) kann für den Betroffenen gefährlich werden.
Durch die kontinuierliche Glucosemessung mittels CGMS werden die Betroffenen rechtzeitig auf bedenkliche Werte aufmerksam gemacht – und können durch schnell wirkende Kohlenhydrate, z. B. mit Traubenzucker, gegensteuern.
Allerdings: Auch zukünftig werden nicht alle Diabetiker automatisch ein CGMS erhalten. Die Krankenkassen prüfen den Einzelfall. Zielgruppe sind vor allem die intensiv insulierten Betroffenen – also Insulinpumpenträger und Patienten, die eine so genannte ICT (intensiviert konventionelle Therapie) bekommen. Dies können Typ 1- oder Typ 2-Diabetiker sein.
„Wir haben erfolgreich dafür gekämpft, dass bei der Prüfung auch die Lebensumstände des Betroffenen berücksichtigt werden“, erklärt Dieter Möhler, Patientenvertreter im G-BA und bis März 2016 Bundesvorsitzender des DDB. „Das war ursprünglich nicht vorgesehen – wir haben da aber nicht lockergelassen und in intensiven Gesprächen immer wieder die Sachargumente vorgebracht.“ Macht der Diabetiker viel Sport und ist daher kurzfristigen Belastungen ausgesetzt? Besteht eine Schwangerschaft oder ist sie geplant? Reist der Betroffene beruflich viel und kann daher nicht regelmäßig essen? All diese Aspekte fließen in die Bewertung mit ein.
Maßgeblich bei der Bewilligung ist auch, dass die zwischen Arzt und Patient vereinbarten Therapieziele mit den bislang eingesetzten Methoden nicht erreicht wurden.
Der DDB empfielt allen besonders betroffenen Diabetikern, schon jetzt einen Antrag auf ein CGMS bei ihrer Krankenkasse zu stellen – und berät gerne bei der Formulierung.
Patienten, die wegen eines ablehnenden Bescheids für ein CGMS schon im Widerspruchsverfahren mit der Krankenkasse sind, sollten dies aber in jedem Fall aufrechterhalten, um keine Fristen zu versäumen.
Quelle: Mitteilung des Deutschen Diabetikerbundes
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