Gesundheitsministerium winkt G-BA-Entscheid durch

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Gesundheitsministerium winkt G-BA-Entscheid durch

Das Gesundheitsministerium hat den Entscheid des G-BA, dass Systeme zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) in vielen Fällen künftig von den Kassen übernommen werden dürfen, nicht beanstandet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 16. Juni 2016 entschieden, dass Systeme zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) in vielen Fällen künftig von den Kassen übernommen werden dürfen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat diesen Entscheid nach Prüfung nun aktzeptiert und nicht von seinem obligatorischen Recht Gebrauch gemacht, ein Veto dagegen einzulegen. Als nächster und letzter formaler Schritt erfolgt nun noch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, dann tritt dieser Beschluss in Kraft.

Anträge können schon jetzt eingereicht werden

Um einen entsprechende Antrag bei den Krankenkassen zu stellen, muss man auf diese Veröffentlichung aber nicht warten; dies kann schon jetzt geschehen. Unser Rechts-Experte Oliver Ebert mahnt allerdings, darauf zu achten, dass die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber hierfür verlangt (siehe Kasten), auch wirklich erfüllt sind.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme von CGM-Systemen
Kontinuierliche interstitielle Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten (rtCGM) darf nur zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden unter folgenden Voraussetzungen:
  • intensivierte Insulintherapie (ICT, FIT) oder Insulinpumpentherapie (CSII)
  • die zwischen Arzt und Patient festgelegten individuellen Therapieziele zur Stoffwechseleinstellung können auch bei Beachtung der jeweiligen Lebenssituation des Patienten nicht erreicht werden
  • Verordnung/Durchführung darf nur durch Fachärzte mit diabetologischer Qualifikation erfolgen (z. B. Facharzt für Innere Medizin mit Anerkennung Diabetologe DDG)
  • umfassende Dokumentation des bisherigen Behandlungsverlaufs
  • Patient muss umfassend geschult sein, sowohl hinsichtlich der Insulintherapie als auch für das CGM
  • System muss als Real-Time-CGM zugelassen sein
  • anhand einer Alarmfunktion mit individuell einstellbaren Grenzwerten muss das Gerät vor dem Erreichen zu hoher oder zu niedriger Glukosewerte warnen können
  • soweit der Einsatz des Gerätes eine Verwendung, Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener oder personenbeziehbarer Daten vorsieht, muss sichergestellt sein, dass diese allein zum Zweck der Behandlung des Patienten erfolgen und eine Nutzung ohne Zugriff Dritter, insbesondere der Hersteller, möglich ist

Zudem empfiehlt er, eine plausible und möglichst umfassende Dokumentation vorzugelegen. Der Arzt sollte die Notwendigkeit des Systems ausreichend begründen (nicht nur in wenigen Sätzen) und auch darlegen, dass bzw. warum die Therapieziele nicht mit herkömmlichen Methoden erreicht werden (konnten).


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  • Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!

    Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB

    Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂

  • mr postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.

    • Hallo mr,

      Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.

      Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.

      Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.

      Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?

  • moira postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo!
    Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
    Ich wüsste gerne wie gut das klappt.