- Soziales und Recht
Kann ich den Schwerbehindertenstatus ablegen?
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche Fragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Ich bin seit meinem dritten Lebensjahr Typ-1-Diabetiker und hatte bis zu meinem 18. Lebensjahr einen Schwerbehindertenausweis. Mein Vater meinte, dass ich den Ausweis zu diesem Zeitpunkt zurückgeben könnte und so später weniger Probleme bei der Suche nach einer Anstellung haben würde. Nun habe ich mal nachgefragt, ob es einen Nachweis gibt, dass ich nicht mehr den Schwerbehindertenstatus habe. Leider nein. Generell würde ich gerne wissen, ob man überhaupt diesen Status wieder ablegen kann. Wenn ja: Kann ich im Versorgungsamt nachfragen, welchen Status ich habe?
Inzwischen bin ich 29 und denke darüber nach, einen solchen Ausweis zu beantragen, da ich mich in einem festen Arbeitsverhältnis befinde. Ist das grundsätzlich noch möglich, wenn man sich einmal dagegen entschieden hat?
Ulrich T., per e-mail
Oliver Ebert:
Es ist ein verbreitetes Missverständnis, dass man den Schwerbehindertenstatus einfach ablegen kann. Die Behörde stellt nämlich nur fest, ob – und wie erheblich – jemand behindert ist. Liegt eine Schwerbehinderung vor, dann wird zum Nachweis der Schwerbehinderteneigenschaft ein Ausweis ausgestellt; mit diesem kann man dann Nachteilsausgleiche (z. B. besonderer Kündigungsschutz, Sonderurlaub) beanspruchen.
Bei Kindern und Jugendlichen gelten vereinfachte Prüfungsvoraussetzungen; es wird in vielen Fällen problemlos eine Schwerbehinderung bis zum 16. Lebensjahr festgestellt. Danach gelten dieselben Voraussetzungen wie bei Erwachsenen. Wird ein befristet ausgestellter Ausweis nicht verlängert, kann man damit keine Rechte mehr geltend machen. Allerdings muss man wissen: Da sich der Gesundheitszustand ja nicht ändert, ist man faktisch nach wie vor behindert – mangels Ausweis kann man das dann aber nicht mehr nachweisen.
Wenn man also eine Schwerbehinderung wirklich “loswerden” möchte, kann man beim Versorgungsamt einen Antrag auf Herabstufung stellen; in den meisten Fällen kommen die Ämter dem auch nach. Sinnvoll ist dies meines Erachtens allerdings nicht, denn eine einmal festgestellte Behinderung bleibt aktenkundig und man wird das – gerade in der heutigen Zeit – auch kaum mehr vollkommen ungeschehen machen können.
Sofern Sie Ihren Status nicht (mehr) wissen, können Sie diesen beim Versorgungsamt erfragen bzw. einen neuerlichen Nachweis für Ihre Unterlagen bekommen. Und selbstverständlich können Sie bei Änderung der Verhältnisse auch jederzeit einen neuen Antrag bzw. einen Antrag auf Erhöhung stellen.
von Oliver Ebert
Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2014; 63 (11) Seite 60
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 3 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
