- Soziales und Recht
Kein nennenswert höheres Unfallrisiko
4 Minuten
Das Führen von Kraftfahrzeugen und die Teilnahme am Straßenverkehr sind für viele Menschen elementarer Bestandteil des sozialen und beruflichen Lebens. Vor allem unvorhergesehene Unterzuckerungen und extrem erhöhte Werte können bei Diabetikern die Fahrtauglichkeit beeinflussen. Nach derzeitiger Datenlage bestehen jedoch keine Erkenntnisse, die auf ein relevant erhöhtes Risiko hindeuten, im Gegenteil: Tatsächlich könnte aufgrund einer erhöhten Sorgfalt und Vorsicht der Patienten möglicherweise sogar ein geringeres Unfallrisiko bestehen.
Nach aktuellen Zahlen gibt es in Deutschland ca. 7,6 Mio. Diabetes-Patienten, dies dürfte einem Anteil von ungefähr 10 Prozent aller Führerscheininhaber entsprechen. Bei allen diesen Betroffenen können dauerhaft extrem erhöhte Blutzuckerwerte die Fahreignung beeinträchtigen – zum Beispiel durch Konzentrationsstörungen oder zeitweise Veränderung der Sehfähigkeit. Geschätzt 3 Mio. Patienten werden mit Medikamenten, u. a. Insulin, behandelt, die sich aufgrund blutzuckersenkender Wirkung auf die Fahreignung auswirken können.
Bislang gibt es keine Belege dafür, dass Diabetiker ein relevant höheres Risiko im Straßenverkehr darstellen. Studien ergaben zum Beispiel, dass ein Unfall infolge einer Unterzuckerung erst nach einer Fahrleistung von circa 400.000 km beobachtet werden konnte. Auch im Vergleich zu Krankheiten wie ADHS oder Schlafapnoe ist das relative Unfallrisiko bei Diabetes mellitus erheblich geringer – bei diesen anderen Krankheiten kommt es bis zu 400-mal häufiger zu einem Unfall!
Gute Einstellung – und Unterzuckerungen rechtzeitig wahrnehmen
Die von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) herausgegebenen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung stellen unmissverständlich klar, dass “gut eingestellte und geschulte” Menschen mit Diabetes sowohl Pkw als auch Lkw sicher führen können – dies gilt auch für die Personenbeförderung (Taxis, Omnibusse). Voraussetzung ist aber, dass Unterzuckerungen rechtzeitig wahrgenommen werden.
In diesen Leitlinien findet sich eine Zusammenstellung körperlicher und/oder geistiger Einschränkungen, welche die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen können. Für zahlreiche Krankheiten werden dort Vorgaben und Voraussetzungen definiert, die ärztliche Gutachter bei der Bewertung der Fahreignung berücksichtigen müssen.
Für den Diabetes gilt: Die Teilnahme am Straßenverkehr ist normalerweise kein Problem. Voraussetzung ist aber natürlich, dass Unterzuckerungen (Hypoglykämien) rechtzeitig wahrgenommen werden. Die Begutachtungsleitlinien stellen nämlich fest, dass beim Diabetes mellitus die “Gefährdung der Verkehrssicherheit […] in erster Linie vom Auftreten einer Hypoglykämie mit Kontrollverlust, Verhaltensstörungen oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen” ausgeht. Folgerichtig heißt es weiter: “Eine ungestörte Hypoglykämiewahrnehmung ist Voraussetzung für die Fahreignung.”
Unterscheidung nach Fahrzeuggruppen
Die Begutachtungsleitlinien unterteilen die Führerscheinklassen in zwei Gruppen:
Gruppe 1: Führer von Fahrzeugen der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L, T
Hier gilt: “Bei Therapie mit Diät, Lebensstilanpassung oder medikamentöser Therapie mit niedrigem Hypoglykämierisiko besteht keine Einschränkung, solange eine ausgeglichene Stoffwechsellage besteht und keine Folgekomplikationen vorliegen. Bei Therapie mit hohem Hypoglykämierisiko ist bei ungestörter Hypoglykämiewahrnehmung nach Einstellung und Schulung das Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 1 möglich, Stoffwechselselbstkontrollen werden empfohlen.”
Zusammengefasst: Wenn Unterzuckerungen rechtzeitig bemerkt werden, dann kann/darf man auch Auto fahren!
Gruppe 2: Führer von Fahrzeugen der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
Hier gelten deutlich strengere Maßgaben, denn das Führen von schweren Lkws oder die Personenbeförderung bergen auch höhere Risiken.
Die Begutachtungsleitlinien sagen hierzu: “Für das Führen von Fahrzeugen der Gruppe 2 ist grundsätzlich eine stabile Stoffwechselführung über drei Monate nachzuweisen. Bei Therapie mit Diät und Lebensstilanpassung soll eine fachärztliche Nachbegutachtung durchgeführt werden. Bei Therapie mit oralen Antidiabetika mit niedrigem Hypoglykämierisiko müssen regelmäßige ärztliche Kontrollen gewährleistet sein, eine fachärztliche Nachbegutachtung ist erforderlich.”
“Bei Therapie mit höherem Hypoglykämierisiko (Sulfonylharnstoffe und ihre Analoga, sowie mit hohem Risiko Insulin) ist neben regelmäßigen ärztlichen Kontrollen alle drei Jahre eine fachärztliche Begutachtung erforderlich, bei der Beurteilung der Fahreignung sind Therapieregime, Einstellung und Fahrzeugnutzung zu berücksichtigen. Geeignete Stoffwechselselbstkontrollen sind regelmäßig durchzuführen.”
Zusammengefasst: Das Führen von Lkws über 3,5 t oder die Personenbeförderung setzen selbstverständlich ebenfalls die Fähigkeit zur Hypoglykämiewahrnehmung voraus, auch muss man eine weitgehend stabile Stoffwechselführung über drei Monate nachweisen können. Weiterhin müssen regelmäßige ärztliche Kontrollen gewährleistet sein, bei Therapie mit erhöhtem Hypoglykämierisiko sind zusätzlich fachärztliche Begutachtungen erforderlich.
Mehrere Aspekte maßgeblich für Fahreignung
Bei der Bewertung der Fahreignung ist also in erster Linie auf das Unterzuckerungsrisiko und die Fähigkeit zur Hypoglykämiewahrnehmung abzustellen. Die Leitlinie sieht insoweit vor, dass “wiederholte schwere Hypoglykämien im Wachzustand” in der Regel die Fahreignung so lange ausschließen, “bis wieder eine hinreichende Stabilität der Stoffwechsellage sowie eine zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien sichergestellt ist”.
“Schwere Hypoglykämie” bedeutet die Notwendigkeit von Hilfe durch eine andere Person. “Wiederholte Hypoglykämie” bedeutet das zweimalige Auftreten einer schweren Hypoglykämie innerhalb von 12 Monaten.
Dies bedeutet: Wer innerhalb eines Jahres mehr als einmal eine so schwere Unterzuckerung hatte, dass er sich nicht mehr selbst helfen konnte bzw. sogar den Notarzt brauchte, der gilt grundsätzlich und bis auf Weiteres nicht mehr als fahrgeeignet. Durch den Zusatz “in der Regel” lässt der Wortlaut der Norm aber begründete Ausnahmen zu.
Auch ist eine Fahruntauglichkeit nicht dauerhaft festgeschrieben: Sobald eine “zuverlässige Wahrnehmung von Hypoglykämien” wieder sichergestellt ist, hat man also auch in solchen Fällen dann wieder Anspruch auf die Fahrerlaubnis. Die Fahreignung kann dann in der Regel “auf der Grundlage einer fachärztlichen (diabetologischen) Begutachtung und durch geeignete Maßnahmen wie das Hypoglykämiewahrnehmungstraining, Therapieänderungen und vermehrte Blutzuckerselbstkontrollen wieder hergestellt werden”.
Es wird zwar nicht explizit in der Begutachtungsleitlinie genannt: Auch der Einsatz eines kontinuierlichen Glukosemonitoringsystems (CGM-Systems) könnte ein Mittel sein, um die Fahreignung wieder bejahen zu können.
Achtung bei Therapieumstellung!
Neben der Unterzuckerungsproblematik sind auch die mit einer Therapieumstellung verbundenen Risiken zu beachten. Die Leitlinie sagt hierzu: “Wer nach einer Stoffwechseldekompensation erstmals oder wer neu eingestellt wird, darf kein Fahrzeug führen, bis die Einstellphase durch Erreichen einer ausgeglichenen Stoffwechsellage (incl. der Normalisierung des Sehvermögens) abgeschlossen ist.”
Auch Überzuckerungszustände müssen berücksichtigt werden. Es gibt zwar keine starren Normwerte, aber Arzt und Patient müssen die jeweilige Situation verantwortungsvoll einschätzen. Denn “auch Hyperglykämien mit ausgeprägten Symptomen wie z. B. Schwäche, Übelkeit oder Bewusstseinsbeeinträchtigungen schließen das Führen von Kraftfahrzeugen aus”.
Insgesamt kann man deutlich Entwarnung geben: Diabetes macht in Bezug auf den Führerschein nur noch selten Probleme!
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2017; 66 (9) Seite 58-60
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uho1 postete ein Update vor 4 Tagen, 14 Stunden
Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?
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diahexe postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?
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gregor-hess antwortete vor 1 Woche
Liebe diahexe,
Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
Viele Grüße
Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion -
diahexe antwortete vor 1 Woche
@gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.
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ckmmueller postete ein Update vor 2 Wochen, 2 Tagen
Ich habe ein Riesenproblem mit den Sensoren Guardian 4 von Medtronic. Es klappt nicht. Transmitter neu, aber auch das hilft nicht. Fast jeder Sensor braucht 2 Stunden, normale Wartezeit, dann beginnt er zu aktualisieren …. Nix passiert, außer das mein BZ unkontrolliert ansteigt. Vorletzte Woche über 400, letzte Woche hatte ich BZ 510 – ein Wert, den ich über 25 Jahre nicht mehr hatte. Ich bin sehr verzweifelt, weil es mit CGM von Medtronic nicht funktioniert. Gerade warte ich mal wieder darauf, dass der neue Sensor arbeitet. Heute habe ich mich über ChatGPT über andere Pumpen und Sensoren informiert. Tandem und Dexcom 7 soll gut sein und die Wartezeit des Sensors braucht nur 30 minuten. Kennt sich jemand damit aus? Hat ähnliche Probleme mit Medtronic wie ich? Dank für Antworten / Infos
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diahexe antwortete vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem gehabt. Samstags neuen Sensor gesetzt, hat nach 2 Stunden aktualisiert, lief dann ein paar Stunden, wieder aktualisiert und dann aufgefordert den Sensor zu wechseln. Bis Montag hatte ich dann 4!Sensoren verbraucht. Habe dann einen neuen Transmitter geben lassen und eine völlig neue Einstichstelle gewählt. Danach ging es. Mein neustes Problem ist, dass sich meine Pumpe und mein Smartphone dauernd entkoppelt und sich dann stundenlang nicht mehr koppeln lassen. Manchmal muss ich dann die App neu laden bis es wieder funktioniert.
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