Kinder mit Diabetes haben Anspruch auf Begleitperson in Schule und Kindergarten

3 Minuten

Kinder mit Diabetes haben Anspruch auf Begleitperson in Schule und Kindergarten

Gleich drei aktuelle Gerichtsentscheidungen stellen klar: der Staat muss bei Bedarf für ein Kind mit Diabetes in Kindergarten oder Schule sowie bei Schulausflügen die Kosten einer Begleitperson übernehmen. Das Einkommen der Eltern ist dabei aufgrund einer gesetzlichen Ausnahmebestimmung nicht anzurechnen, haben die Gerichte ausdrücklich klargestellt. Wichtig ist auch: ein womöglich langjähriger Rechtsstreit darf nicht zu Lasten des Kindes gehen. Daher können die Eltern im Wege des Eilverfahrens schon vorab eine gerichtliche Anordnung auf Kostenübernahme erwirken.

Oft stehen Eltern von Kindern mit Diabetes vor einem Dilemma: Wenn das Kind noch nicht selbstständig den Blutzucker messen bzw. spritzen kann, bringt die Diabetes-Erkrankung nicht selten auch in Kindergarten und Schule erhebliche Probleme mit sich. Zwar übernehmen engagierte Lehrerin in den meisten freiwillig die notwendigen Überwachungs- und Hilfsaufgaben, so dass das Kind ganz normal am Unterricht teilnehmen kann.

Klappt das allerdings nicht, stehen die Eltern vor einem massiven Problem. Ein Verbleib in der Schule oder ggf. die Teilnahme an Schullandheim oder Klassenfahrten wird dann nur möglich sein, wenn sichergestellt ist, dass nichts passiert. Nicht immer ist es möglich oder zumutbar, dass Eltern diese Aufgabe übernehmen. Für eine Begleitperson, die das Kind regelmäßig beaufsichtigt bzw. den Blutzucker misst und Insulingabe und Mahlzeitenaufnahme sicherstellt, entstehen aber erhebliche Kosten, die sich viele Eltern jedoch gar nicht leisten können.

Eingliederungshilfe für Kinder ist bundesweit einheitlich geregelt

Seit vielen Jahren ist daher – bundesweit einheitlich – in §§ 53, 54 Sozialgesetzbuch (SGB) XII vorgeschrieben, dass Kindern mit Behinderung – wozu auch ein chronische Krankheit wie Diabetes zählt – vom Staat die Unterstützung („Eingliederungshilfe“) bekommen müssen, die für einen Schulbesuch erforderlich sind, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert.

Für medizinische Leistungen wie das Blutzuckermessen oder Insulin spritzen kann bei der Krankenkasse eine entsprechende Hilfeleistung beantragt werden. Ebenso können Eltern einen Antrag auf Integrationshilfe beim zuständigen Integrationsamt stellen. Wird der Antrag bewilligt, kann beispielsweise eine Begleitperson oder ein Pflegedienst dauerhaft oder regelmäßig nach dem Kind schauen. Diese Integrationshilfe soll es also betroffenen Kindern ermöglichen, einen Regelkindergarten bzw. eine Regelschule zu besuchen.

Eltern können bei der zuständigen Integrationsbehörde (am Besten schriftlich) gem. §§ 53, 54 SGB XII die benötigten Leistungen der Integrationshilfe beantragen. Dies kann beispielsweise eine Begleitperson bzw. ein ambulanter Pflegedienst sein, der während der Schulzeiten vorbei schaut und dem Kind so einen Besuch der Regelschule ermöglicht. Alternativ können Eltern gem. § 57 SGB XII auch ein persönliches soziales Budget beantragen, d.h. eine monatliche Geldleistung, mit welcher sie selbst eine Begleitperson beauftragen und bezahlen können.

Doch leider wissen viele Eltern nicht, dass es diese Ansprüche gibt. Und nicht selten werden Anträge auf eine Begleitperson von den Ämtern bzw. der Krankenkasse unberechtigt abgelehnt – oder es kommt zu einer Bewilligung, aber dabei wird dann das Einkommen der Eltern angerechnet.

Drei aktuelle Gerichtsentscheidungen schaffen Klarheit: Kinder mit Diabetes haben im Bedarfsfall einen Anspruch auf notwendige Assistenzleistungen bzw. eine Begleitperson, wenn dies für die Teilnahme am Schulunterricht, Klassenfahrten oder Schullandheim erforderlich ist.

Weitere Informationen finden Sie hier.
Folgendes ergibt sich für die Eltern:
  • Kinder mit Diabetes haben Anspruch auf eine Begleitperson, wenn dies für den Schulbesuch erforderlich ist
  • Eltern können im Eilverfahren eine vorläufige Regelung durch das Gericht erwirken
  • In der Regel ist nicht die Krankenkasse, sondern das Integrationsamt/Landkreis zuständig
  • Das Einkommen der Eltern muss nicht angerechnet werden
  • Diabetes ist eine chronische Krankheit und damit eine Behinderung. Ein Schwerbehindertenausweis bzw. eine vorausgegangene Feststellung einer Behinderung (GdB) ist daher nicht erforderlich, um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten

Sozialgesetzgebung deckt Kostenübernahme der Lehrerschulung

Werden Assistenzleistungen von Lehrern erbracht, ist keine Begleitperson nötig. Dann ist es wichtig, dass diese entsprechend geschult werden. In dieser Schulung erlernt das pädagogische Personal die Grundzüge der Diabetesbetreuung – beispielsweise, wie Blutzucker gemessen wird und kohlenhydrathaltige Nahrungsmittel eingeschätzt werden. Zudem bekommen Lehrer und Betreuer vermittelt, Unterzuckerungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Für die Kostenübernahme einer solchen Schulung gibt es nach Auffassung von Rechtsanwalt Oliver Ebert auch eine klare gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch XI , die bundesweit einheitlich gilt. Er schreibt auf diabetes-und-recht.de:
„Wenn eine Schulung der Lehrer erforderlich ist, damit dem Kind dadurch der Schulbesuch ermöglicht wird, dann stellt die Schulung eine Leistung zur Eingliederungshilfe dar. Die Kosten hierfür müssten daher auf Antrag von den Ämtern gem. §§ 53,54 SGB XII übernommen werden. Meines Wissens gibt es zur Kostenübernahme einer solchen Schulung zwar noch keine Urteil – dies muss aber nichts bedeuten. Denn es kann – und ich vermute es sehr – auch schlicht daran liegen, dass aus Unwissenheit bislang noch gar keine entsprechenden Anträge gestellt wurden…“


Quelle: diabetes-und-recht-de

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Ähnliche Beiträge

Diabetes und Gürtelrose: Das Risiko im Blick behalten – mit Video und Podcast
Wer Diabetes hat, trägt ein deutlich erhöhtes Risiko, an Gürtelrose zu erkranken. Der Diabetologe Dr. Dietrich Tews erklärt im Video- und Podcast-Interview, welche Rolle das Immunsystem dabei spielt, welche Komplikationen auftreten können und warum Vorsorge und stabile Blutzuckerwerte das Risiko senken.
Dr. med. Katrin Kraatz (links) und Dr. med. Dietrich Tews stehen lächelnd vor einer grünen Hecke.

3 Minuten

Anzeige
Diabetes-Anker-Podcast | Extra: Gürtelrose bei Diabetes – Risiken, Symptome und Vorbeugung im Überblick
In dieser Podcast-Sonderfolge geht es um Gürtelrose bei Diabetes: Dr. Katrin Kraatz spricht mit Diabetologe Dr. Dietrich Tews über Risiken, Symptome und Vorbeugung dieser oft unterschätzten Nervenerkrankung, die Menschen mit Diabetes besonders häufig trifft.
Dr. med. Dietrich Tews mit verschränkten Armen vor hellblauem Hintergrund, oben rechts das Logo des Diabetes-Anker-Podcasts.

2 Minuten

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
Zur Community
  • Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!

    Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB

    Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂

  • mr postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.

    • Hallo mr,

      Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.

      Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.

      Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.

      Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?

  • moira postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo!
    Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
    Ich wüsste gerne wie gut das klappt.