- Soziales und Recht
Krankmelden wegen hoher Werte?
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage
Einer meiner Mitarbeiter hat Diabetes und hat sich nun wegen „schlechter Zuckerwerte“, wie er sagt, krankgemeldet. Er hat diese Erkrankung schon lange und ist m. E. ziemlich stabil, d. h. er weiß recht gut damit umzugehen. Sind schlechte Zuckerwerte denn ein berechtigter Grund, ohne ärztliches Attest der Arbeit fernzubleiben? Ist ein schlechter Zuckerwert denn etwas Bleibendes für den Tag und kann da nicht relativ einfach gegengesteuert werden?
Holger K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Leider lässt sich Ihre Frage ohne weitere und konkrete Angaben nur pauschal beantworten. Lediglich „schlechte Zuckerwerte“ führen jedoch nicht zwingend zu einer Arbeitsunfähigkeit. Diese Angabe reicht als Grund allein daher noch nicht aus, um krankheitsbedingt der Arbeit fernzubleiben.
Allerdings sind Unterzuckerungen, Überzuckerungen oder auch starke Blutzuckerschwankungen vielmals mit erheblichen Auswirkungen auf die Konzentrationsfähigkeit, die Leistungsfähigkeit und das körperliche Wohlbefinden verbunden. So kann es zu körperlichen Auswirkungen wie Kopfschmerzen, Sehstörungen oder Problemen mit den Verdauungsorganen kommen. In solchen Phasen wäre der Patient dann möglicherweise nicht oder nur bedingt arbeitsfähig.
Solche Zustände sind in der Regel aber nur vorübergehend; meist ist der Patient dann nach einiger Zeit und entsprechend erforderlicher Nahrungsaufnahme bzw. Insulin- oder Medikamentengabe wieder voll leistungsfähig. Dank moderner Therapiemöglichkeiten bzw. Medikamenten sind Diabetes-Patienten daher zwischenzeitlich in der Lage, nahezu alle Tätigkeiten weitgehend uneingeschränkt auszuüben.
Wenn Sie Bedenken haben, dass der Mitarbeiter übertreibt bzw. dass er den Diabetes nur als Vorwand benutzt, um der Arbeit fernbleiben zu können: Ich empfehle, dass Sie im Gespräch mit dem Mitarbeiter Ihre Bedenken mitteilen. Dieser sollte dann überzeugend erklären (können), inwiefern die schlechten Werte dazu führten, dass er den ganzen Tag nicht zur Arbeit kommen konnte.
Allerdings ist der Mitarbeiter nicht verpflichtet, weitergehende Angaben zu seinem Gesundheitszustand oder Krankheitsbild zu machen. Sollten umgekehrt Ihrerseits weiterhin Zweifel bestehen, so können Sie von ihm die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU, Krankmeldung) verlangen.
Grundsätzlich können Sie unter Verweisung auf § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG auch schon am ersten Fehltag auf der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bestehen, aus der die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer hervorgeht. Nach dem Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 14.11.2012, 5 AZR 886/11) braucht der Arbeitgeber keine Begründung, um ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung verlangen zu dürfen.
Autor:
|
|
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (4) Seite 46
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Ähnliche Beiträge
- Aus der Community
3 Minuten
- Aus der Community
7 Minuten
Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.
Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.
über deinen Diabetes?
Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.
-
moira postete ein Update vor 3 Tagen, 23 Stunden
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp? -
irenesutter postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
hallo zusammen
ich bin neu und habe eine Frage an euch:
Wie muss ich vorgehen um defekte Sensoren (freestyle libre 2) bei der Firma Abbot zu reklamieren? Und werden diese zurückerstattet?-
moira antwortete vor 1 Woche, 3 Tagen
Auf der Seite von freestyle libre gibt es eine Telefonnummer über die man Sendoren reklamieren kann – dauert ein wenig klappt aber gut.
Meistens bekommt man neuen neuen Sensor. -
ole-t1 antwortete vor 1 Woche, 2 Tagen
Dann bewegen wir uns vermutlich außerhalb von Deutschland? In D ist der Freestyle Libre 2 ja gar nicht mehr erhältlich.
-
-
lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 1 Woche, 5 Tagen
Am Montag findet unser nächstes Community-Meetup statt. Kommt gerne vorbei 🙂
https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-mai-2026/Wer ist dabei?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Mai – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 11. Mai! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]


