- Soziales und Recht
Nachgefragt | Recht: Haftungsrisiken in Diabetes- Selbsthilfegruppen
3 Minuten
In Selbsthilfegruppen erhalten Menschen mit Diabetes wertvolle Informationen aus erster Hand, tauschen Erfahrungen aus und bekommen praktische Tipps zum Diabetes-Management oder rechtlichen Fragen. Doch was geschieht, wenn sich die erteilten Auskünfte als falsch herausstellen und dadurch ein Schaden entsteht? Wo endet der harmlose Erfahrungsaustausch und beginnt eine möglicherweise haftungsrelevante Beratung?
Gemäß § 675 Absatz 2 BGB haftet grundsätzlich niemand dafür, wenn er einem anderen im Gespräch lediglich einen kostenlosen Tipp oder Ratschlag aus eigener Erfahrung gibt. Dies gilt für alle privaten Unterhaltungen und Gespräche im Rahmen von Selbsthilfegruppen-Treffen oder Veranstaltungen. Wer für die Beratungsleistung jedoch ein Entgelt verlangt, haftet grundsätzlich immer, unabhängig von der Höhe des Entgelts.
Gleiches gilt, wenn die Beratung als offizielle Leistung (z. B. für Vereinsmitglieder) angeboten wird. Hier gehen Betroffene selbstverständlich davon aus, dass die Auskunft aus kompetentem Mund erfolgt und richtig ist. Aber auch eine kostenlose Beratung in privatem Rahmen kann ausnahmsweise zu einer Haftung führen, wenn der Auskunftgeber über überlegenes Sachwissen verfügt oder eine überragende Vertrauensstellung genießt. In solchen Fällen muss er damit rechnen, dass der Ratsuchende auf die erhaltenen Auskünfte vertraut.
Vorsicht bei medizinischer Beratung
Besonders heikel wird es bei medizinischen Ratschlägen. Dies ist grundsätzlich Ärztinnen und Ärzten oder solchen Personen vorbehalten, welche über die notwendige Erlaubnis verfügen. Es ist erlaubt, allgemeine Informationen über Therapie-Möglichkeiten zu geben oder von eigenen Erfahrungen zu berichten. Man darf aber keine konkreten Diagnosen stellen, Behandlungen empfehlen oder individuelle Therapie-Anweisungen geben.
Besonders heikel wird es bei medizinischen Ratschlägen. Dies ist grundsätzlich Ärztinnen und Ärzten oder solchen Personen vorbehalten, welche über die notwendige Erlaubnis verfügen. Es ist erlaubt, allgemeine Informationen über Therapie-Möglichkeiten zu geben oder von eigenen Erfahrungen zu berichten. Man darf aber keine konkreten Diagnosen stellen, Behandlungen empfehlen oder individuelle Therapie-Anweisungen geben.
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irenesutter postete ein Update vor 2 Tagen, 10 Stunden
hallo zusammen
ich bin neu und habe eine Frage an euch:
Wie muss ich vorgehen um defekte Sensoren (freestyle libre 2) bei der Firma Abbot zu reklamieren? Und werden diese zurückerstattet?-
moira antwortete vor 1 Tag, 7 Stunden
Auf der Seite von freestyle libre gibt es eine Telefonnummer über die man Sendoren reklamieren kann – dauert ein wenig klappt aber gut.
Meistens bekommt man neuen neuen Sensor. -
ole-t1 antwortete vor 11 Stunden, 32 Minuten
Dann bewegen wir uns vermutlich außerhalb von Deutschland? In D ist der Freestyle Libre 2 ja gar nicht mehr erhältlich.
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lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Tagen, 8 Stunden
Am Montag findet unser nächstes Community-Meetup statt. Kommt gerne vorbei 🙂
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