Nachgefragt Recht | Nur in besonderen Situationen: Mehrkosten für Ernährung geltend machen

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Nachgefragt Recht | Nur in besonderen Situationen: Mehrkosten für Ernährung geltend machen | Foto: New Africa - stock.adobe.com
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Nachgefragt Recht | Nur in besonderen Situationen: Mehrkosten für Ernährung geltend machen

Manche Menschen benötigen aus gesundheitlichen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung. Auch kalorienreduzierte Diätprodukte sind oft noch immer deutlich teurer als „normale“ Lebensmittel. Allerdings kann man diese Mehrkosten in Deutschland nur im Ausnahmefall bei Sozialamt, Krankenkasse oder Finanzamt geltend machen. Hier fassen wir die Möglichkeiten zusammen.

Ist aus gesundheitlichen Gründen eine kostenaufwendige Ernährung nötig, gibt es im Ausnahmefall Möglichkeiten, diese geltend zu machen.

Staatliche Unterstützung: Bürgergeld und Sozialhilfe

Menschen, die Bürgergeld bzw. Sozialhilfe beziehen, können beim Amt einen „Mehrbedarf“ für kostenaufwendige Ernährung beantragen, wenn eine medizinisch zwingende und teurere Ernährungsform notwendig ist. Ein solcher Mehrbedarf allein aufgrund des Diabetes wird in der Regel aber nicht mehr anerkannt. Die Gerichte gehen davon aus, dass es bei Diabetes keine besondere Diät braucht, um sich gesund zu ernähren.

Das Bundessozialgericht hat hierzu klargestellt: „Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nur bei einem objektiven Erfordernis einer besonderen Kostform aus physiologischen Gründen, nicht aber bei einem bestimmten Ernährungsverhalten oder einem Umgang mit Lebensmitteln, dem keine spezifische, physiologisch bestimmte Kostform zugrunde liegt.“ (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.01.2016 – B 14 AS 8/15 R)

Das Bundessozialgericht hat hierzu klargestellt: „Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung besteht nur bei einem objektiven Erfordernis einer besonderen Kostform aus physiologischen Gründen, nicht aber bei einem bestimmten Ernährungsverhalten oder einem Umgang mit Lebensmitteln, dem keine spezifische, physiologisch bestimmte Kostform zugrunde liegt.“ (Bundessozialgericht, Urteil vom 20.01.2016 – B 14 AS 8/15 R)

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