Nachgefragt | Recht: Welche Leistungen gibt es für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen mit Diabetes?

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Nachgefragt | Recht: Welche Leistungen gibt es für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen mit Diabetes? | Foto: Pixel-Shot – stock.adobe.com
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Nachgefragt | Recht: Welche Leistungen gibt es für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen mit Diabetes?

Es gibt nicht wenige sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, die auch Diabetes haben. Diese brauchen im Alltag oft mehr Unterstützung als Standardlösungen bieten. Welche Leistungen, Hilfsmittel und Assistenz können Mobilität, Schule und Beruf erleichtern? Und warum lohnt es sich, Anträge früh zu stellen? Das beantwortet Rechts-Experte Oliver Ebert.

Für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder Blindheit gibt es bestimmte Leistungen, die den Alltag erleichtern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern sollen.

Landesblindengeld/Blindenhilfe

Eine der wichtigsten finanziellen Leistungen ist das Landesblindengeld. Es beträgt mehrere Hundert Euro pro Monat und wird in der Regel unabhängig vom Einkommen gewährt. Die Höhe ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Voraussetzung ist, dass eine Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung nachgewiesen ist, zum Beispiel durch das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis oder durch ein augenärztliches Gutachten. Wer finanziell bedürftig ist, kann zusätzlich Blindenhilfe erhalten. Vorhandenes Vermögen oder Einkommen wird dort allerdings ganz oder teilweise angerechnet.

Sozialleistungen zur Teilhabe

Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Im Rahmen der sozialen Teilhabe können Assistenz-Leistungen für Alltag, Freizeit und Kommunikation bewilligt werden.

Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

Wichtig sind auch die Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 113 Absatz 2 Nr. 5 SGB IX. Für blinde Menschen umfasst dies insbesondere blindentechnische Grundausbildungen, etwa Kurse zum Erlernen der Blindenschrift, des Umgangs mit dem Langstock oder des selbstständigen Haushaltsführens.

Leistungen zur Mobilität

Zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe gehören zudem Leistungen zur Mobilität nach § 113 Absatz 2 Nr. 7 SGB IX. Dazu zählen Orientierungs- und Mobilitätstrainings, in denen blinde Menschen das sichere Gehen mit dem Langstock, das Überqueren von Straßen oder die Nutzung von Bus und Bahn einüben. Zuständig ist das Integrationsamt.

Weiterführende Informationen: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband

Hilfsmittel

Kosten für klassische medizinische Hilfsmittel wie Langstock oder Bildschirmlesegeräte übernimmt grundsätzlich die Krankenkasse. Ergänzend können spezielle Hilfsmittel für Schule, Beruf oder Alltagskommunikation nach § 113 Absatz 2 Nr. 8 SGB IX beantragt werden, etwa Braillezeilen (Computer-Ausgabegerät, das Zeichen in Punktschrift darstellt), Notebooks mit Screenreader oder Pläne, auf denen alles ertastbar ist. Auch gibt es spezielle Diabetes-Hilfsmittel wie Blutzucker-Messgeräte mit Sprach-Ausgabe. Die Blindheit oder Sehbehinderung muss bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt werden: So kann bei einem blinden Menschen mit Diabetes ein teureres System zur Therapie notwendig sein, obwohl aus diabetologischer Sicht ein günstigeres System ausreichend wäre.

Leistungen zur Bildung

Kinder mit Diabetes können von der Krankenkasse eine Begleitperson beanspruchen, um das Diabetes-Management sowie die Überwachung sicherzustellen. Blinde Kinder und Jugendliche können darüber hinaus Assistenz-Leistungen erhalten, wie eine Begleitperson, die Materialien vorliest oder bei der Orientierung in der Schule hilft. Auch das Bereitstellen von barrierefreien Lernmaterialien oder Schulbüchern in Braille-Schrift kann über die Eingliederungshilfe erfolgen.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Zur Teilhabe am Arbeitsleben kann die Eingliederungshilfe nach § 49 SGB IX zusätzlich zu den klassischen Trägern der beruflichen Rehabilitation weitere Leistungen erbringen, zum Beispiel eine Arbeitsplatz-bezogene Assistenz zur Vor- und Nachbereitung von Besprechungen oder zum Lesen von Schriftstücken. Auch technische Arbeitshilfen, wie ein spezielles Bildschirmlesegerät, eine Braillezeile oder Software-Anpassungen, können finanziert werden, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich sind und nicht bereits von anderen Reha-Trägern übernommen werden.

Leistungen bei Blindheit

  1. Blinde Menschen mit Diabetes können zahlreiche Leistungen, Assistenz und Hilfsmittel erhalten, um die Nachteile etwas auszugleichen.
  2. Die Unterstützung umfasst Alltag, Mobilität, Bildung, Arbeit und Wohnen.
  3. Wichtig ist, die Leistungen aktiv zu beantragen.

Leistungen für Wohnraum

Auch Leistungen für Wohnraum nach § 113 Absatz 2 Nr. 1 SGB IX können relevant sein. Hierunter fallen Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer den Bedürfnissen entsprechenden Wohnung. Für einen blinden Menschen kann dies bedeuten, dass Kosten für fühlbare Markierungen an Treppen, kontrastreiche Gestaltung von Türen und Schaltern oder eine bestimmte Beleuchtung gefördert werden.

Mobilität

Blinde Menschen erhalten das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis. Damit kann man den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos oder stark ermäßigt nutzen. Zusätzlich kann es je nach Wohnort besondere Fahrdienste geben, die Fahrten mit dem Taxi ersetzen oder ergänzen. Dazu gibt es Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer.

Assistenzhund

Blindenführhunde („Assistenzhunde“) müssen grundsätzlich von Krankenkasse und Sozialleistungsträger übernommen werden. Allerdings sind die damit verbundenen Kosten recht hoch. Selbst bei blinden Menschen ist daher nicht selbstverständlich, dass ein entsprechender Antrag auf Anhieb bewilligt wird. Hier sollte man sich aber nicht abschrecken lassen und notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wichtig: Antrag stellen

Wichtig ist, dass viele Leistungen nicht automatisch gewährt werden, sondern aktiv beantragt werden müssen. Dabei ist es hilfreich, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel bei den örtlichen Blinden- und Sehbehindertenvereinen, bei Beratungsstellen der Sozialämter oder bei spezialisierten Sozialberatungen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2026; 75 (6) Seite 50-51

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  • uho1 postete ein Update vor 18 Stunden, 24 Minuten

    @calvin240
    Ich hätte eine Frage zum
    Bestellablauf und deinen Erfahrungen mit Medtrum. Könnte ich dich auch „privat“ anschreiben? Wenn du vielleicht meine Freundschaftsanfrage annimmst? Gruß Ute

  • Bin neu hier. Typ2. Meine Werte verschlechtern sich obwohl ich nicht anders esse und mehr Bewegung eingebaut habe. Denke Stress ist hier das Hauptthema. Pflegebedürftige Mutter und Sohn steht im Stastsexsmen. Habe seit Jahren auch Depressionen und Panikattacken. Bin verzweifelt.

    • Liebe @123novesia, willkommen in unserer Community. Es tut mir sehr leid zu lesen, wie viel gerade auf deinen Schultern liegt. Die Sorge um deine Mutter, der Stress rund um das Staats­examen deines Sohnes und dazu Depressionen und Panikattacken. Dass dich das erschöpft und verzweifelt macht, ist sehr verständlich.
      Bitte mach dir keine Vorwürfe: Verschlechterte Werte bedeuten nicht automatisch, dass du etwas falsch machst. Stress und psychische Belastungen können den Blutzucker beeinflussen. Trotzdem wäre es wichtig, die Veränderungen zeitnah mit deiner Diabetespraxis oder deiner Hausärztin/deinem Hausarzt zu besprechen, damit auch andere Ursachen ausgeschlossen und die Behandlung gegebenenfalls angepasst werden kann.
      Du musst das alles nicht allein tragen. Vielleicht gibt es für deine Mutter Unterstützung durch Angehörige, einen Pflegestützpunkt oder einen ambulanten Dienst. Und auch für dich wäre jetzt Unterstützung wichtig – durch deine behandelnde Praxis oder eine psychotherapeutische/psychiatrische Anlaufstelle. Auch hier findest du vielleicht noch Halt und Unterstützung aus unserer Community. Alles Gute und pass auf dich auf. Liebe Grüße Lena

  • jseiffert postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen

    Hallo zusammen,
    heute findet unser nächstes Community-MeetUp via Teams statt.
    Alle Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-september-26
    Wir freuen uns auf Euch! 🙂