Nachgefragt | Recht: Welche Leistungen gibt es für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen mit Diabetes?

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Nachgefragt | Recht: Welche Leistungen gibt es für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen mit Diabetes? | Foto: Pixel-Shot – stock.adobe.com
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Nachgefragt | Recht: Welche Leistungen gibt es für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen mit Diabetes?

Es gibt nicht wenige sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, die auch Diabetes haben. Diese brauchen im Alltag oft mehr Unterstützung als Standardlösungen bieten. Welche Leistungen, Hilfsmittel und Assistenz können Mobilität, Schule und Beruf erleichtern? Und warum lohnt es sich, Anträge früh zu stellen? Das beantwortet Rechts-Experte Oliver Ebert.

Für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder Blindheit gibt es bestimmte Leistungen, die den Alltag erleichtern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern sollen.

Landesblindengeld/Blindenhilfe

Eine der wichtigsten finanziellen Leistungen ist das Landesblindengeld. Es beträgt mehrere Hundert Euro pro Monat und wird in der Regel unabhängig vom Einkommen gewährt. Die Höhe ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Voraussetzung ist, dass eine Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung nachgewiesen ist, zum Beispiel durch das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis oder durch ein augenärztliches Gutachten. Wer finanziell bedürftig ist, kann zusätzlich Blindenhilfe erhalten. Vorhandenes Vermögen oder Einkommen wird dort allerdings ganz oder teilweise angerechnet.

Sozialleistungen zur Teilhabe

Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Im Rahmen der sozialen Teilhabe können Assistenz-Leistungen für Alltag, Freizeit und Kommunikation bewilligt werden.

Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten

Wichtig sind auch die Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 113 Absatz 2 Nr. 5 SGB IX. Für blinde Menschen umfasst dies insbesondere blindentechnische Grundausbildungen, etwa Kurse zum Erlernen der Blindenschrift, des Umgangs mit dem Langstock oder des selbstständigen Haushaltsführens.

Leistungen zur Mobilität

Zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe gehören zudem Leistungen zur Mobilität nach § 113 Absatz 2 Nr. 7 SGB IX. Dazu zählen Orientierungs- und Mobilitätstrainings, in denen blinde Menschen das sichere Gehen mit dem Langstock, das Überqueren von Straßen oder die Nutzung von Bus und Bahn einüben. Zuständig ist das Integrationsamt.

Weiterführende Informationen: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband

Hilfsmittel

Kosten für klassische medizinische Hilfsmittel wie Langstock oder Bildschirmlesegeräte übernimmt grundsätzlich die Krankenkasse. Ergänzend können spezielle Hilfsmittel für Schule, Beruf oder Alltagskommunikation nach § 113 Absatz 2 Nr. 8 SGB IX beantragt werden, etwa Braillezeilen (Computer-Ausgabegerät, das Zeichen in Punktschrift darstellt), Notebooks mit Screenreader oder Pläne, auf denen alles ertastbar ist. Auch gibt es spezielle Diabetes-Hilfsmittel wie Blutzucker-Messgeräte mit Sprach-Ausgabe. Die Blindheit oder Sehbehinderung muss bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt werden: So kann bei einem blinden Menschen mit Diabetes ein teureres System zur Therapie notwendig sein, obwohl aus diabetologischer Sicht ein günstigeres System ausreichend wäre.

Leistungen zur Bildung

Kinder mit Diabetes können von der Krankenkasse eine Begleitperson beanspruchen, um das Diabetes-Management sowie die Überwachung sicherzustellen. Blinde Kinder und Jugendliche können darüber hinaus Assistenz-Leistungen erhalten, wie eine Begleitperson, die Materialien vorliest oder bei der Orientierung in der Schule hilft. Auch das Bereitstellen von barrierefreien Lernmaterialien oder Schulbüchern in Braille-Schrift kann über die Eingliederungshilfe erfolgen.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Zur Teilhabe am Arbeitsleben kann die Eingliederungshilfe nach § 49 SGB IX zusätzlich zu den klassischen Trägern der beruflichen Rehabilitation weitere Leistungen erbringen, zum Beispiel eine Arbeitsplatz-bezogene Assistenz zur Vor- und Nachbereitung von Besprechungen oder zum Lesen von Schriftstücken. Auch technische Arbeitshilfen, wie ein spezielles Bildschirmlesegerät, eine Braillezeile oder Software-Anpassungen, können finanziert werden, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich sind und nicht bereits von anderen Reha-Trägern übernommen werden.

Leistungen bei Blindheit

  1. Blinde Menschen mit Diabetes können zahlreiche Leistungen, Assistenz und Hilfsmittel erhalten, um die Nachteile etwas auszugleichen.
  2. Die Unterstützung umfasst Alltag, Mobilität, Bildung, Arbeit und Wohnen.
  3. Wichtig ist, die Leistungen aktiv zu beantragen.

Leistungen für Wohnraum

Auch Leistungen für Wohnraum nach § 113 Absatz 2 Nr. 1 SGB IX können relevant sein. Hierunter fallen Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer den Bedürfnissen entsprechenden Wohnung. Für einen blinden Menschen kann dies bedeuten, dass Kosten für fühlbare Markierungen an Treppen, kontrastreiche Gestaltung von Türen und Schaltern oder eine bestimmte Beleuchtung gefördert werden.

Mobilität

Blinde Menschen erhalten das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis. Damit kann man den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos oder stark ermäßigt nutzen. Zusätzlich kann es je nach Wohnort besondere Fahrdienste geben, die Fahrten mit dem Taxi ersetzen oder ergänzen. Dazu gibt es Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer.

Assistenzhund

Blindenführhunde („Assistenzhunde“) müssen grundsätzlich von Krankenkasse und Sozialleistungsträger übernommen werden. Allerdings sind die damit verbundenen Kosten recht hoch. Selbst bei blinden Menschen ist daher nicht selbstverständlich, dass ein entsprechender Antrag auf Anhieb bewilligt wird. Hier sollte man sich aber nicht abschrecken lassen und notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wichtig: Antrag stellen

Wichtig ist, dass viele Leistungen nicht automatisch gewährt werden, sondern aktiv beantragt werden müssen. Dabei ist es hilfreich, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel bei den örtlichen Blinden- und Sehbehindertenvereinen, bei Beratungsstellen der Sozialämter oder bei spezialisierten Sozialberatungen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2026; 75 (6) Seite 50-51

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  • Hallo zusammen,
    ich möchte im Herbst auf eine Patchpump umsteigen, daher würde mich interessieren, ob jemand mit der Nano touchcare Erfahrungen machen konnte. Lieben Dank für Rückmeldungen im Voraus!

    • Hey, ja ich nutze aktuell das Medtrum Nano System also CGM + Patchpumpe. Zuvor hatte ich das Omnipod Dash (war schon sehr gut) aber das Medtrum System ist eine ganz andere Welt (im positiven) der Automodus läuft und hält die Werte größtenteils stabil. Auch die Auto Bolus Abgabe (nur auswählen Frühstück, mittag, Abendessen oder snack) Damit brauchst du bei bis bis zu 90g Kolenhydrate nicht mehr den Bolusrechner verwenden, kannst du aber bei Bedarf trotzdem jederzeit. Es hat mein Leben verändert, auch dass du wenn du möchtest eine Schnittstelle (smartphone eine App für Cgm+Pumpe) funktioniert einwandfrei. Das einzige wo man aufpassen muss, man sollte den Sensor gelegentlich kalibrieren. Der Dexcom g7 war ohne kalibrieren etwas genauer, aber die Vorteile vom Medtrum überwiegen. Ich kann’s nur empfehlen. Viel Erfolg beim Einstieg! Melde dich gerne falls du noch konkrete Fragen hast. Erfahrung in der Praxis hab icb schon einige Monate hinter mir.

    • @calvin240: Super, dass du geantwortet hast. Ich hatte vor einiger Zeit die gleiche Frage. Auch ich werde diese Pumpe ab Herbst nutzen. Bin aber absoluter Pumpenneuling. Darf ich dich bei Bedarf anschreiben? Viele Grüße aus der schönen Rhön!

  • Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂

    Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/

  • tako111 postete ein Update vor 3 Wochen, 1 Tag

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

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