- Soziales und Recht
Nachgefragt | Recht: Welche Leistungen gibt es für sehbeeinträchtigte und blinde Menschen mit Diabetes?
3 Minuten

Es gibt nicht wenige sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, die auch Diabetes haben. Diese brauchen im Alltag oft mehr Unterstützung als Standardlösungen bieten. Welche Leistungen, Hilfsmittel und Assistenz können Mobilität, Schule und Beruf erleichtern? Und warum lohnt es sich, Anträge früh zu stellen? Das beantwortet Rechts-Experte Oliver Ebert.
Für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit oder Blindheit gibt es bestimmte Leistungen, die den Alltag erleichtern und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sichern sollen.
Landesblindengeld/Blindenhilfe
Eine der wichtigsten finanziellen Leistungen ist das Landesblindengeld. Es beträgt mehrere Hundert Euro pro Monat und wird in der Regel unabhängig vom Einkommen gewährt. Die Höhe ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt. Voraussetzung ist, dass eine Blindheit oder hochgradige Sehbehinderung nachgewiesen ist, zum Beispiel durch das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis oder durch ein augenärztliches Gutachten. Wer finanziell bedürftig ist, kann zusätzlich Blindenhilfe erhalten. Vorhandenes Vermögen oder Einkommen wird dort allerdings ganz oder teilweise angerechnet.
Sozialleistungen zur Teilhabe
Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine möglichst selbstständige Lebensführung zu ermöglichen. Im Rahmen der sozialen Teilhabe können Assistenz-Leistungen für Alltag, Freizeit und Kommunikation bewilligt werden.
Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten
Wichtig sind auch die Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten nach § 113 Absatz 2 Nr. 5 SGB IX. Für blinde Menschen umfasst dies insbesondere blindentechnische Grundausbildungen, etwa Kurse zum Erlernen der Blindenschrift, des Umgangs mit dem Langstock oder des selbstständigen Haushaltsführens.
Leistungen zur Mobilität
Zu den Leistungen zur sozialen Teilhabe gehören zudem Leistungen zur Mobilität nach § 113 Absatz 2 Nr. 7 SGB IX. Dazu zählen Orientierungs- und Mobilitätstrainings, in denen blinde Menschen das sichere Gehen mit dem Langstock, das Überqueren von Straßen oder die Nutzung von Bus und Bahn einüben. Zuständig ist das Integrationsamt.
Weiterführende Informationen: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband
Hilfsmittel
Kosten für klassische medizinische Hilfsmittel wie Langstock oder Bildschirmlesegeräte übernimmt grundsätzlich die Krankenkasse. Ergänzend können spezielle Hilfsmittel für Schule, Beruf oder Alltagskommunikation nach § 113 Absatz 2 Nr. 8 SGB IX beantragt werden, etwa Braillezeilen (Computer-Ausgabegerät, das Zeichen in Punktschrift darstellt), Notebooks mit Screenreader oder Pläne, auf denen alles ertastbar ist. Auch gibt es spezielle Diabetes-Hilfsmittel wie Blutzucker-Messgeräte mit Sprach-Ausgabe. Die Blindheit oder Sehbehinderung muss bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt werden: So kann bei einem blinden Menschen mit Diabetes ein teureres System zur Therapie notwendig sein, obwohl aus diabetologischer Sicht ein günstigeres System ausreichend wäre.
Leistungen zur Bildung
Kinder mit Diabetes können von der Krankenkasse eine Begleitperson beanspruchen, um das Diabetes-Management sowie die Überwachung sicherzustellen. Blinde Kinder und Jugendliche können darüber hinaus Assistenz-Leistungen erhalten, wie eine Begleitperson, die Materialien vorliest oder bei der Orientierung in der Schule hilft. Auch das Bereitstellen von barrierefreien Lernmaterialien oder Schulbüchern in Braille-Schrift kann über die Eingliederungshilfe erfolgen.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Zur Teilhabe am Arbeitsleben kann die Eingliederungshilfe nach § 49 SGB IX zusätzlich zu den klassischen Trägern der beruflichen Rehabilitation weitere Leistungen erbringen, zum Beispiel eine Arbeitsplatz-bezogene Assistenz zur Vor- und Nachbereitung von Besprechungen oder zum Lesen von Schriftstücken. Auch technische Arbeitshilfen, wie ein spezielles Bildschirmlesegerät, eine Braillezeile oder Software-Anpassungen, können finanziert werden, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich sind und nicht bereits von anderen Reha-Trägern übernommen werden.
Leistungen bei Blindheit
- Blinde Menschen mit Diabetes können zahlreiche Leistungen, Assistenz und Hilfsmittel erhalten, um die Nachteile etwas auszugleichen.
- Die Unterstützung umfasst Alltag, Mobilität, Bildung, Arbeit und Wohnen.
- Wichtig ist, die Leistungen aktiv zu beantragen.
Leistungen für Wohnraum
Auch Leistungen für Wohnraum nach § 113 Absatz 2 Nr. 1 SGB IX können relevant sein. Hierunter fallen Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer den Bedürfnissen entsprechenden Wohnung. Für einen blinden Menschen kann dies bedeuten, dass Kosten für fühlbare Markierungen an Treppen, kontrastreiche Gestaltung von Türen und Schaltern oder eine bestimmte Beleuchtung gefördert werden.
Mobilität
Blinde Menschen erhalten das Merkzeichen „Bl“ im Schwerbehindertenausweis. Damit kann man den öffentlichen Personennahverkehr kostenlos oder stark ermäßigt nutzen. Zusätzlich kann es je nach Wohnort besondere Fahrdienste geben, die Fahrten mit dem Taxi ersetzen oder ergänzen. Dazu gibt es Vergünstigungen bei der Kfz-Steuer.
Assistenzhund
Blindenführhunde („Assistenzhunde“) müssen grundsätzlich von Krankenkasse und Sozialleistungsträger übernommen werden. Allerdings sind die damit verbundenen Kosten recht hoch. Selbst bei blinden Menschen ist daher nicht selbstverständlich, dass ein entsprechender Antrag auf Anhieb bewilligt wird. Hier sollte man sich aber nicht abschrecken lassen und notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wichtig: Antrag stellen
Wichtig ist, dass viele Leistungen nicht automatisch gewährt werden, sondern aktiv beantragt werden müssen. Dabei ist es hilfreich, frühzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel bei den örtlichen Blinden- und Sehbehindertenvereinen, bei Beratungsstellen der Sozialämter oder bei spezialisierten Sozialberatungen.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Anker, 2026; 75 (6) Seite 50-51
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thomas55 postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?- ole-t1 antwortete vor 2 Wochen, 5 Tagen
Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße
lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 1 Monat
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
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