Neue CGM-Urteile machen Hoffnung

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Neue CGM-Urteile machen Hoffnung

Erstmals haben Gerichte deutlich definiert, unter welchen Voraussetzungen die Krankenkassen Systeme zur kontinuierlichen Glukosemessung erstatten müssen.

Wie der Diabetes-Journal-Redakteur und Rechtsanwalt Oliver Ebert auf seinem Online-Portal www.diabetes-und-recht.de berichtet, gibt es zwei aktuelle Urteile zum Thema Kostenerstattung von CGM-Systemen, die zwar in den konkreten Fällen zuungunsten der Klagenden ausfielen, nach seiner Einschätzung aber grundsätzlich „eine erhebliche Verbesserung“ für Diabetespatienten darstellen dürften.

CGM-Systeme erstmals grundsätzlich als erstattungsfähig angesehen

Denn erstmals sahen darin zwei Sozialgerichte CGM-Systeme prinzipiell als erstattungsfähig an, insofern deren Einsatz aus medizinischer Sicht wirklich notwendig ist. Bei den beiden Diabetikern, die die Kostenübernahme der Systeme durch ihre Krankenkassen einklagen wollten, war diese Notwendigkeit aus Sicht der Richter nicht erfüllt. Jedoch steckten beide Gerichte die Bedingungen für eine Kostenerstattung recht eindeutig ab, so dass zukünftig darauf erfolgreich Bezug genommen werden dürfte, wenn diese vorliegen.

Das Sozialgericht Stuttgart definierte demnach, dass ein CGM-System dann erforderlich sei,

„wenn trotz Nutzung aller zur Verfügung stehender Therapieformen einschließlich Insulinpumpe und guter Compliance eine unbefriedigende Stoffwechselkontrolle vorliegt und der angestrebte HbA1c-Wert nicht erreicht werden kann oder wenn mehr als 10 Blutzuckermessungen täglich erforderlich wären, um das angestrebte Stoffwechselkontrollziel zu erreichen“

Voraussetzungen für die Kostenübernahme aus Sicht der beiden Gerichte

Ebert fasst die Voraussetzungen für die Kostenübernahme, die den Urteilen der beiden Gerichte zu entnehmen sind, wiefolgt zusammen:

  • es besteht eine fehlende oder unzureichende Hypowahrnehmung
  • es kommt zu schweren Unterzuckerungen und/oder es droht eine Verschlimmerung von vorhandenen Folgeschäden
  • auch eine hohe Anzahl von Selbstmessungen (bis 10/Tag) hilft nicht weiter
  • geeignete andere Therapieoptionen – wie bespielsweise eine Pumpentherapie – sind erfolglos ausgeschöpft
  • das CGM muss aus ärztlicher Sicht nicht nur sinnvoll, sondern auch notwendig sein
Mehr dazu erfahren Sie auf www.diabetes-und-recht.de

von Redaktion Diabetes-Journal
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  • tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 3 Wochen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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