- Soziales und Recht
Nur wer deliktsfähig ist, muss für Schaden haften
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage
Mein Mann zeigt Anzeichen einer Demenz und ist insulinpflichtig geworden. Nun haben wir gelesen, dass man solche neu aufgetretenen Krankheiten der Unfallversicherung mitteilen müsse, da man ansonsten den Versicherungsschutz verliere. Sollen bzw. müssen wir das nun bei der Versicherung angeben? Wir befürchten, dass dann die Prämien steigen oder der Vertrag womöglich gekündigt wird.
Petra F., per E-Mail
Oliver Ebert:
Die Demenzerkrankung muss einer bereits vorhandenen Haftpflichtversicherung nicht gemeldet werden. Nur wenn bei einem neuen Vertrag nach dem Gesundheitszustand gefragt wird, müsste man wahrheitsgemäß und vollständig antworten. Dennoch halte ich es für sinnvoll, die Versicherung zu kontaktieren: Eine Haftpflichtversicherung muss nämlich grundsätzlich nur für Schäden eintreten, die schuldhaft verursacht worden sind; sie zahlt nicht bei höherer Gewalt oder wenn der Verursacher gar nichts für den Schaden konnte.
Voraussetzung ist die Deliktsfähigkeit: Gemäß § 827 BGB haftet nicht, wer “im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt”. Auch Kinder unter 7 Jahren können generell nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden: Wenn ein spielendes Kind ein Auto zerkratzt, haftet es nicht für den Schaden. Auch die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung müssen nur dann für die Reparatur aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Bei Demenzkranken gilt: Wenn ein Patient sein Handeln nicht mehr kontrollieren kann und er Schäden verursacht, kann er dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Auch seine Haftpflichtversicherung müsste dann nicht bezahlen, so dass bei fortgeschrittener Demenz eine solche Versicherung oftmals unnötig ist. Womöglich kann durch eine Tarifanpassung erreicht werden, dass der Schaden auch in solchen Fällen von der Versicherung übernommen wird, um keinen Streit mit den geschädigten Nachbarn zu bekommen bzw. um andere Konflikte zu vermeiden.
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Für wichtig halte ich, dass die Versicherung auf Sie bzw. Familienmitglieder erweitert wird, denen eventuell eine Aufsichts-/Fürsorgepflicht für Ihren Mann obliegen kann. So sind auch Sie abgesichert, wenn etwas passiert und man Ihnen dann vorwirft, nicht genügend aufgepasst zu haben.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (6) Seite 57
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
