- Soziales und Recht
Nur wer deliktsfähig ist, muss für Schaden haften
2 Minuten

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage
Mein Mann zeigt Anzeichen einer Demenz und ist insulinpflichtig geworden. Nun haben wir gelesen, dass man solche neu aufgetretenen Krankheiten der Unfallversicherung mitteilen müsse, da man ansonsten den Versicherungsschutz verliere. Sollen bzw. müssen wir das nun bei der Versicherung angeben? Wir befürchten, dass dann die Prämien steigen oder der Vertrag womöglich gekündigt wird.
Petra F., per E-Mail
Oliver Ebert:
Die Demenzerkrankung muss einer bereits vorhandenen Haftpflichtversicherung nicht gemeldet werden. Nur wenn bei einem neuen Vertrag nach dem Gesundheitszustand gefragt wird, müsste man wahrheitsgemäß und vollständig antworten. Dennoch halte ich es für sinnvoll, die Versicherung zu kontaktieren: Eine Haftpflichtversicherung muss nämlich grundsätzlich nur für Schäden eintreten, die schuldhaft verursacht worden sind; sie zahlt nicht bei höherer Gewalt oder wenn der Verursacher gar nichts für den Schaden konnte.
Voraussetzung ist die Deliktsfähigkeit: Gemäß § 827 BGB haftet nicht, wer “im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt”. Auch Kinder unter 7 Jahren können generell nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden: Wenn ein spielendes Kind ein Auto zerkratzt, haftet es nicht für den Schaden. Auch die Eltern bzw. deren Haftpflichtversicherung müssen nur dann für die Reparatur aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Bei Demenzkranken gilt: Wenn ein Patient sein Handeln nicht mehr kontrollieren kann und er Schäden verursacht, kann er dafür nicht verantwortlich gemacht werden. Auch seine Haftpflichtversicherung müsste dann nicht bezahlen, so dass bei fortgeschrittener Demenz eine solche Versicherung oftmals unnötig ist. Womöglich kann durch eine Tarifanpassung erreicht werden, dass der Schaden auch in solchen Fällen von der Versicherung übernommen wird, um keinen Streit mit den geschädigten Nachbarn zu bekommen bzw. um andere Konflikte zu vermeiden.
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Für wichtig halte ich, dass die Versicherung auf Sie bzw. Familienmitglieder erweitert wird, denen eventuell eine Aufsichts-/Fürsorgepflicht für Ihren Mann obliegen kann. So sind auch Sie abgesichert, wenn etwas passiert und man Ihnen dann vorwirft, nicht genügend aufgepasst zu haben.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (6) Seite 57
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florahdo postete ein Update vor 3 Tagen, 20 Stunden
Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!
Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB
Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂
mr postete ein Update vor 6 Tagen, 7 Stunden
Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.
moira postete ein Update vor 6 Tagen, 9 Stunden
Hallo!
Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
Ich wüsste gerne wie gut das klappt.- moira antwortete vor 5 Tagen, 11 Stunden
Ich meinte Liberty





Hallo mr,
Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.
Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.
Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.
Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?