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Diabetes ist Teamarbeit. Das gilt nicht nur für den Patienten, seinen Arzt und das Diabetesteam, sondern auch für den Apotheker vor Ort. Neue Netzwerkstrategien diskutierten Diabetes-Experten bei der Herbsttagung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) im November in Nürnberg.
Der Apotheker Manfred Krüger aus Krefeld-Linn, Vorstandsmitglied der AG Prävention und Rehabilitation der DDG, fordert eine unkomplizierte, umfassende und fachkundige Betreuung von Diabetikern – nicht nur bei Diagnosestellung, sondern lebenslang. Hier stellte er die Kommission EADV (Einbindung der Apotheker in die Diabetikerversorgung) der DDG und der Bundesapothekerkammer (BAK) vor. Deren Ziel: eine bessere Kommunikation und Koordination im Kompetenznetzwerk Patient – Arzt – Apotheker.
„Wie kann sich dies im Alltag, der in den Praxen und Apotheken immer mehr durch Terminnot und Personalmangel geprägt ist, positiv für die Menschen mit Diabetes auswirken?“ fragte er. Als Stichworte nannte er die abgestimmte Beratung und Dienstleistungen nahe am Patienten sowie die Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit.
„Die Therapie des Diabetes setzt auf die Eigenverantwortung und in vielen Punkten auf das Selbstmanagement der Patienten“, erklärte er. „Dazu braucht es Kenntnisse und Fertigkeiten und die nötigen Anlaufstellen bei Problemen.“ Damit meinte er medizinische und auch pharmazeutische. Dies sei wichtig, um Medikationsfehler zu vermeiden. Neben der Arztpraxis ist hier die Apotheke mit ihrer niedrigen Eintrittsschwelle – keine Termine, lange Öffnungszeiten – zu einem wichtigen Ansprechpartner geworden.
Krüger: „Ob das Blutzuckermessgerät ungenau anzeigt, der Pen am Wochenende seinen Geist aufgibt, Unsicherheiten mit Schulungsinhalten oder Therapievorgaben existieren: Die Apotheke unterstützt und versorgt.“ Arzt und Apotheker sollten dabei gemeinsame Ziele verfolgen. So würden z. B. mehr als 40 Prozent der in Haushalten befindlichen Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke gekauft.
Gerade bei Diabetikern könnten Symptome wie schlecht heilende Wunden, Pilzinfektionen, Hauterkrankungen und Sensibilitätsstörungen auf eine nicht optimal laufende Diabetestherapie hinweisen. Vor allem die Polypharmazie, also die tägliche Einnahme vieler Medikamente, sei eine Herausforderung, führte er an, und einer der Hauptgründe für Krankenhausaufenthalte älterer Menschen.
Der Gesetzgeber (§ 31a SGB V) hat deshalb den Anspruch auf einen Medikationsplan für alle Patienten vorgeschrieben, die 3 oder mehr verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwenden. Bislang sei dies zwar eher eine Medikationsliste, die durch den Hausarzt oder Facharzt erstellt und vom Apotheker auf Wunsch des Patienten aktualisiert wird. Er wertete dies aber als wichtigen Start für eine sinnvolle, elektronische Lösung auf der Gesundheitskarte ab 2018/2019.
Der Medikationsplan soll alle aktuell vom Patienten genutzten Arzneimittel, also auch die Selbstmedikation, übersichtlich zeigen, was auch die tägliche Einnahme erleichtert. „Aber: Ein Medikationsplan ohne abgestimmte Medikationsanalyse, das heißt ohne medizinische und pharmazeutische Prüfung potenzieller Risiken, verbessert nicht die Arzneimitteltherapie- und damit Patientensicherheit“, sagte der Apotheker. Hier bestehe noch erheblicher Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber. „Es fehlt eine klare Einbindung in die Regelversorgung.“
Auch Diabetespatienten haben seit 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan, wenn sie mindestens 3 verschreibungspflichtige Arzneimittel gleichzeitig einnehmen bzw. anwenden (dauerhaft, mindestens 28 Tage).
Die Einführung des Plans, der die Patienten bei der Medikamenteneinnahme unterstützen soll, hat der Bundestag mit dem E-Health-Gesetz beschlossen. Den Plan gibt es zunächst nur auf Papier. Ab 2018 soll er auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können.
Die Speicherung der Medikationsdaten ist für die Patienten freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat der Versicherte weiterhin.
Ein Fazit nach 5 Jahren Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) zog DDG-Präsident Prof. Dr. Baptist Gallwitz. Seit 2011 werden neue Medikamente einer frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen des AMNOG unterzogen (wir berichteten mehrfach). Dieser Untersuchung folgen dann Preisverhandlungen zwischen Herstellern und dem GKV-Spitzenverband, der zentralen Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Das ganze Verfahren soll der Preisfindung und der Kostenkontrolle neuer Arzneimittel dienen.
Mehr als 20 Nutzenbewertungen von Diabetesmedikamenten gab es inzwischen, zu denen die DDG Stellung genommen hat. Und seit sie den AMNOG-Prozess durchlaufen haben, sind 6 Arzneimittel für Diabetiker in Deutschland nicht mehr zu haben. Laut Gallwitz gebe es weiterhin Kritik von der DDG und weiteren Fachgesellschaften, was die Abläufe des Verfahrens angeht sowie die Festlegung der zweckmäßigen Vergleichstherapie in den einzelnen Verfahren, den Umgang und die Bewertung von Studien und Evidenz sowie die Festlegung von Endpunkten.
von Angela Monecke
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2017; 66 (1) Seite 46-47
5 Minuten
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