- Soziales und Recht
Patientenverfügung: Ist das Selbstmord?
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Nachdem ich mich derzeit mit dem Aufsetzen einer Patientenverfügung beschäftige, kam bei einem Beratungsgespräch mit meinem Hausarzt die Frage auf, ob der ausdrückliche Wunsch in Bezug auf „das Unterlassen aller lebenserhaltenden Maßnahmen“, kein Insulin mehr zu spritzen, dazu führen könnte, dass meine Lebensversicherung (Risiko-Lebensversicherung) dies als „Selbstmord“ auslegen könnte bzw. auslegt und somit die Zahlung verweigern könnte!? Für eine kurze aussagekräftige Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Sabine S.
Die Antwort von Oliver Ebert:
Die geschilderte Problematik ist in der Tat leider nicht ganz einfach. Meines Wissens gibt es zu dieser konkreten Frage bislang auch noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung. Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 04.12.2014, AZ B 2 U 18/13 R) dagegen schon entschieden: Auch wenn die Angehörigen – dem zuvor geäußerten Wunsch des Patienten entsprechend – die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden und die Maschinen abschalten lassen, muss die gesetzliche Unfallversicherung ihnen Witwenrente und Sterbegeld zahlen.
Eine private Lebensversicherung unterliegt allerdings nicht den sozialrechtlichen Vorschriften, auf welche sich dieses Urteil zur gesetzlichen Unfallversicherung stützt. Es gelten hier die zivilrechtlichen Regelungen. Leistungsumfang oder Leistungsausschlüsse richten sich daher in erster Linie nach der vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer. Man wird hierzu also zunächst die Versicherungsbedingungen sehr gründlich prüfen müssen, inwieweit dort irgendwelche Leistungsausschlüsse definiert sind.
Auch könnte es möglicherweise darauf ankommen, ob zum Zeitpunkt der Abfassung einer Patientenverfügung bereits absehbar war, dass es zu einer solchen Situation kommen würde oder ob der Wunsch zur Unterlassung der lebenserhaltenden Maßnahmen lediglich abstrakt bzw. als Eventualität vorgesehen wurde.
Weiterhin könnte eine Rolle spielen, in welchem zeitlichen Abstand zum Vertragsschluss es zum Unterlassen der lebenserhaltenden Maßnahmen kommt. Sie sehen, dass eine pauschale Antwort aufgrund dieser Unklarheiten nicht seriös möglich ist.
Auch wenn ich das Risiko für eher gering halte, dass die Versicherung in einem solchen Fall weiter nachfragt bzw. die Leistung verweigert: Ganz unberechtigt sind die Bedenken meines Erachtens nicht. Ich empfehle Ihnen daher, die vorgesehene Patientenverfügung zusammen mit dem Versicherungsvertrag von einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.
Autor:
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (1) Seite 50
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stephanie-haack postete ein Update vor 2 Tagen, 4 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 6 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 4 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

