Probleme im Straßenverkehr: Steht mir das „Merkzeichen G“ zu?

2 Minuten

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Probleme im Straßenverkehr: Steht mir das „Merkzeichen G“ zu?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage

Ich bin 1969 geboren und leide seit 1979 an Diabetes Typ 1. Ich besitze einen Behindertenausweis, unbefristet, GdB 80 [GdB: Grad der Behinderung; Anm. d. Redaktion]. Sowohl im Jahr 2020 als auch im Jahr 2021 habe ich das Merkzeichen G beantragt. Wurde beide Male abgelehnt.

Mein Diabetes war in früheren Jahren sehr schlecht eingestellt, was zur Folge hat, dass gravierende Spätschäden entstanden sind: Neuropathie, Nephropathie, Retinopathie, 2013 Herzinfarkt, Angiopathie. Durch den nun gut eingestellten Diabetes sowie die Messungen mit dem FreeStyle Libre 2 falle ich oft in Unterzuckerungen, die sich durch Herzrasen, Schwindel und Orientierungsverlust bemerkbar machen.

Ist es „rechtens“, dass mir das Merkzeichen G verwehrt wird?

Heike S.


Die Antwort von Oliver Ebert

Leider kann man Ihre Anfrage wohl nicht ohne genauere Kenntnis Ihrer konkreten Gesundheitsbeeinträchtigungen beantworten. Das Merkzeichen G erhalten Sie (nur) dann, wenn Sie in Ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind. Nach Teil D der Anlage zur Versorgungs­medizin-­Verordnung (VersorgungsgMedV) gilt:

„In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein – d. h. altersunabhängig von nicht behinderten Menschen – noch zu Fuß zurückgelegt werden. Als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne gilt eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.“

Häufige Unterzuckerungen allein werden dazu nicht reichen. Diese begründen in der Regel nur dann das Merkzeichen G, wenn ein GdB von 70 vorliegt und „die Anfälle überwiegend am Tag auftreten“. Sie müssten daher durch entsprechende ärztliche Atteste nachweisen (können), dass diese Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen.


Autor:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (9) Seite 49

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