- Soziales und Recht
Rabattverträge: Kritik an derzeitiger Ausschreibepraxis
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Laut den Ergbnissen einer Umfrage, die der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) in Auftrag gegeben hat, wäre für 40 Prozent der Versicherten eine ungenügende Versorgungssicherheit durch Rabattverträge ein Grund für einen Wechsel der Krankenenkasse.
Wenn es um verlässliche Arzneimittelversorgung geht, ist mit den gesetzlich Versicherten in Deutschland nicht zu spaßen. So ergab eine aktuelle Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag des BPI, dass es für gut 40 Prozent der Erwachsenen in Deutschland ein Grund wäre ihre Kasse zu wechseln, wenn diese für ein Medikament zur Behandlung einer chronischen Erkrankung nur mit einem einzigen Hersteller einen Vertrag abgeschlossen hätte. “Das Ergebnis der Befragung ist ein Warnschuss in Richtung Kassen”, so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI).
“Pfennigfuchserei zu Lasten der Versorgungssicherheit zahlt sich nicht aus”, so Henning Fahrenkamp. “Im Gegenteil: sie macht den Versicherten Sorgen.” Laut Umfrage wären fast 60 Prozent der Erwachsenen in Deutschland verunsichert, wenn ihre Krankenkasse lediglich einen einzigen Liefervertrag für Medikamente gegen chronische Erkrankungen wie Diabetes abgeschlossen hätte (s. Abb. 1). Für 40 Prozent der Befragten wäre dieses Szenario sogar ein triftiger Grund, ihre Krankenkasse zu wechseln (s. Abb. 2).
„Derzeitige Ausschreibepraxis der Kassen gefährdet Versorgung“
Tatsächlich sind solche Rabattverträge längst Realität. Es kann zu Lieferengpässen kommen, wenn Krankenkassen sich aus Kostengründen nur an einen Hersteller binden. Kann dieser aus technischen Gründen nämlich einmal nicht oder nicht rechtzeitig liefern, bekommt der Patient in der Apotheke nicht mehr sein gewohntes Arzneimittel ausgehändigt.
Kritisch wird es, wenn die Zahl der Anbieter sinkt: Gibt es nicht mehr genügend Anbieter, kann es sogar zu einem Versorgungsengpass kommen. Fahrenkamp: “Die derzeitige Ausschreibepraxis der Krankenkassen gefährdet die Versorgung. Deshalb brauchen wir hier dringend eindeutige gesetzliche Regelung.”
Forderung: Vorliegenden Gesetzesentwurf detaillierter fassen
Der BPI fordert den Gesetzgeber auf, den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf zur Arzneimittelversorgung auch in diesem Punkt detaillierter zu fassen. “Es ist für die Versorgungssicherheit wichtig, an mindestens drei Anbieter je Los einen Zuschlag zu erteilen. Mit fairen Vergaberegelungen haben insbesondere die standortorientierten Unternehmen echte Chancen am Wettbewerb teilzunehmen.
Zudem muss die Zeit zwischen Zuschlagserteilung und dem Lieferbeginn von sechs auf zwölf Monate erhöht werden. Nur dann können vor allem mittelständische Unternehmen ihre Produktionsmengen sicher planen.”
3,6 Mrd. Euro an Rabatten auf Arzneimittelausgaben der Kassen
Allein im vergangenen Jahr haben 123 Krankenkassen 21.136 Rabattverträge für 15.942 Handelsformen mit 152 Pharmaherstellern abgeschlossen. Laut IMS Health erhöhte sich die Rabattquote unter den patentfreien Präparaten von 61 Prozent (2014) um zwei Prozentpunkte auf 63 Prozent (2015).
Bei den Verhandlungen zogen die Kassen die Sparschrauben ordentlich an: So erhielten sie bereits mehr als 3,6 Milliarden Euro an Rabatten auf ihre Arzneimittelausgaben. Das waren rund 14 Prozent höhere Einsparungen als im Vorjahr.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI)
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