Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Abmahnung für Blutzuckermessung in der Küche – ist das rechtens?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Abmahnung für Blutzuckermessung in der Küche – ist das rechtens?

Ein Koch erhält eine Abmahnung, weil er in der Küche eine Blutzuckermessung durchgeführt hat. Ist das rechtens? Rechtsanwalt Oliver Ebert ordnet ein, welche Rechte Arbeitnehmer mit Diabetes am Arbeitsplatz haben.

Die Frage

Ich bin Koch und arbeite seit 20 Jahren in einer Firmenkantine. Nun habe ich eine Abmahnung bekommen, nur weil ich mir den Blutzucker gemessen habe. Mein Vorgesetzter schrie mich an, dies sei ein gravierender Verstoß gegen die Hygienevorschriften. Er sagte, ich solle das gefälligst auf der Toilette erledigen, was ich aber nicht möchte. Muss ich mir das gefallen lassen bzw. kann ich gegen die Abmahnung vorgehen?

Holger F.

Die Antwort von Oliver Ebert

Leider kann ich ohne inhaltliche Prüfung von Arbeitsvertrag, Arbeitsanweisungen sowie weiteren Informationen zu den betrieblichen Gegebenheiten keine sichere Einschätzung vornehmen. Ich denke allerdings, dass die Abmahnung hier wohl kaum zu beanstanden sein dürfte: Ihr Arbeitgeber darf selbstverständlich erwarten, dass Sie grundlegende Hygiene-Vorschriften einhalten und in der Küche – vor allem neben offenen Lebensmitteln – weder spritzen noch den Blutzucker messen.

Allerdings wird der Arbeitgeber wohl nicht verlangen können, dass Sie zum Messen des Blutzuckers die Toilette aufsuchen. Sicherlich gibt es Aufenthalts-, Umkleide- oder Sozialräume, wo die Messung diskret und hygienisch vorgenommen werden kann.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (2) Seite 49

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  • tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 3 Wochen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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