Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist es mit Diabetes möglich, Polizist oder Lokführer zu werden?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist es mit Diabetes möglich, Polizist oder Lokführer zu werden?

Diabetes und Berufswahl: Ob Polizist oder Lokführer – für Jugendliche mit Typ-1-Diabetes stellen sich mitunter einige rechtliche Fragen. Moderne Technologien wie CGM, Insulinpumpe und AID verbessern die Chancen, doch die Rechtslage bleibt je nach Beruf unterschiedlich.

Die Frage

Unsere Tochter möchte Lokführerin oder Polizistin werden. Wir haben uns nun umgehört und erfahren, dass sie aufgrund des Diabetes wohl keine Chance habe, einen dieser Berufe auszuüben. Wir können das nicht nachvollziehen, denn der Diabetes von Julia ist gut eingestellt, sie ist mit einem CGM und Insulinpumpe ausgestattet und hat auch keine Folgeschäden oder sonstigen Erkrankungen. Wie bewerten Sie die Rechtslage: Kann bzw. darf Julia diese Berufe grundsätzlich ausüben?

Petra F.

Die Antwort von Oliver Ebert

Ein insulinpflichtiger Diabetes war bis vor einigen Jahren tatsächlich ein K.-o.-Kriterium für viele Berufe. Zwischenzeitlich hat sich die Situation aber entspannt. Dank neuer Therapiemöglichkeiten wie CGM, Insulinpumpen und AID sowie moderner Insuline lassen sich die mit dem Diabetes verbundenen Risiken in der Regel auf ein akzeptables Maß senken.

Dennoch ist es bei der Polizei leider weiterhin schwer: So hat beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Beschluss vom 21. 12. 2021 (1 B 1152/21) festgestellt, dass mit dem Erfordernis der Polizeidienstfähigkeit sichergestellt werden soll, “dass der betreffende Beamte den körperlichen Anforderungen, die der Polizeivollzugsdienst stellt, gerecht werden kann”.

Wenn nicht gewährleistet ist, dass man in jeder Einsatzsituation in der Lage ist, einer Unterzuckerung zu begegnen, sei von keiner Tauglichkeit für den Polizeivollzugsdienst auszugehen. Denn auch bei guter Blutzuckereinstellung bestehe “die Gefahr von Hypoglykämien, gerade auch bei Diensten mit hohem körperlichem Einsatz”. Es bestünde daher das Risiko, dass der betroffene Polizist in einer Gefahrensituation “nicht mehr im erforderlichen Maß handlungsfähig” ist.

Dies gelte insbesondere auch in Einsatzsituationen wie der Bildung einer Polizeikette oder bei der Anwendung von unmittelbarem Zwang. Dies könne auch Kollegen in Gefahr bringen, die womöglich auf die körperliche Unterstützung des betroffenen Polizisten angewiesen sind. Ähnlich hat zuvor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25. 10. 2013, 2 A 11330/11.OVG) entschieden.

Aber es gibt Lichtblicke: Unlängst war zu lesen, dass eine Frau mit Diabetes beim Zoll den Dienst an der Waffe antreten durfte. Und es ist meines Erachtens nicht unwahrscheinlich, dass die der Entscheidung von Ende 2021 zugrundeliegende ärztliche Einschätzung bald überholt sein wird, denn die Diabetes-Technologie wird immer besser und zuverlässiger.

Bei der Tätigkeit als Lokführer sieht es etwas positiver aus: Auch hier muss sichergestellt sein, dass es nicht zu plötzlicher Bewusstlosigkeit oder verminderter Aufmerksamkeit bzw. Konzentration kommt. In vielen Fällen können diese Risiken aber durch moderne Hilfsmittel und Therapien so reduziert werden, dass die Bahn-Ärzte keine Bedenken mehr sehen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Eltern-Journal, 2024; 12 (1) Seite 22

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  • tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 3 Wochen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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