Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man rückwirkend Vorteile wegen Schwerbehinderung nutzen?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man rückwirkend Vorteile wegen Schwerbehinderung nutzen?

Welche Vorteile lassen sich noch geltend machen, wenn nach einem Widerspruch eine Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wird? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, was beim Sonderurlaub und Steuerfreibetrag rückwirkend möglich ist und wo die Grenzen liegen.

Die Frage

Ich habe im Jahr 2021 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, die Behörde hat mir jedoch nur einen Grad der Behinderung von 40 anerkannt. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt und anschließend Klage vor dem Sozialgericht eingelegt – und nun endlich Recht bekommen. Das Versorgungsamt hat die Schwerbehinderung rückwirkend ab Antragstellung (also ab 02/2021) anerkannt.

Nun meine Frage: Kann ich die mit dem Schwerbehindertenausweis verbundenen Vorteile (Sonderurlaub, Steuerfreibetrag) nun noch nachträglich geltend machen?

Peter A.

Die Antwort von Oliver Ebert

Den Sonderurlaub für schwerbehinderte Menschen können Sie leider nur noch für dieses Jahr beim Arbeitgeber geltend machen (und dann ggf. mit ins nächste Jahr nehmen). Der Zusatzurlaub für vorausgegangene Jahre kann nachträglich nicht beansprucht werden. Eine Ausnahme würde nur gelten, wenn Sie den Zusatzurlaub beim Arbeitgeber auch schon in den Vorjahren unter Hinweis auf das laufende Verfahren beantragt hatten und dies dann abgelehnt wurde. Den Steuerfreibetrag können Sie dagegen aber grundsätzlich auch noch rückwirkend geltend machen. Hierzu können Sie den Feststellungsbescheid beim Finanzamt einreichen und beantragen, dass der Steuerbescheid der Vorjahre entsprechend abgeändert wird.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 73 (1) Seite 50

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  • mr postete ein Update vor 13 Stunden, 10 Minuten

    Hallo,
    Ich bin neu hier.
    Seit gut zwei Jahren Typ 1 Diabetikerin.
    Ich würde mich gerne austauschen

  • Hallo, hat hier noch jemand Doppeldiabetes (durch Corona verursacht oder warum auch immer)? Ich würde mich gerne austauschen.

  • olivers postete ein Update vor 2 Wochen

    Hallo Zusammen!
    Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
    Liebe Grüße
    Oliver

    • Hey Oliver, kannst mich gerne mal anschreiben. Viele Grüße
      Gunnar

    • @gunnar83: hallo, aktuell im Frankfurter Raum. Wir können aber gerne mal ein Treffen organisieren, zwecks Austausch.
      Viele Grüße
      Oliver

    • Hallo Oliver, auch ich bin Typ 3c und würde mich gern mit dir ein wenig per Mail mit dir austauschen, wenn du magst. Bin vor 15 Jahren mit Kausch-Whipple auf “Verdacht” operiert worden – war aber kein Krebs, sondern “nur” eine Pankreatitis (AIP), also eine Fehldiagnose (hätte keiner OP bedurft, also kein Diabetes als Folge).