- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Kann man rückwirkend Vorteile wegen Schwerbehinderung nutzen?
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Welche Vorteile lassen sich noch geltend machen, wenn nach einem Widerspruch eine Schwerbehinderung rückwirkend anerkannt wird? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, was beim Sonderurlaub und Steuerfreibetrag rückwirkend möglich ist und wo die Grenzen liegen.
Die Frage
Ich habe im Jahr 2021 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, die Behörde hat mir jedoch nur einen Grad der Behinderung von 40 anerkannt. Ich habe dagegen Widerspruch eingelegt und anschließend Klage vor dem Sozialgericht eingelegt – und nun endlich Recht bekommen. Das Versorgungsamt hat die Schwerbehinderung rückwirkend ab Antragstellung (also ab 02/2021) anerkannt.
Nun meine Frage: Kann ich die mit dem Schwerbehindertenausweis verbundenen Vorteile (Sonderurlaub, Steuerfreibetrag) nun noch nachträglich geltend machen?
Peter A.
Die Antwort von Oliver Ebert
Den Sonderurlaub für schwerbehinderte Menschen können Sie leider nur noch für dieses Jahr beim Arbeitgeber geltend machen (und dann ggf. mit ins nächste Jahr nehmen). Der Zusatzurlaub für vorausgegangene Jahre kann nachträglich nicht beansprucht werden. Eine Ausnahme würde nur gelten, wenn Sie den Zusatzurlaub beim Arbeitgeber auch schon in den Vorjahren unter Hinweis auf das laufende Verfahren beantragt hatten und dies dann abgelehnt wurde. Den Steuerfreibetrag können Sie dagegen aber grundsätzlich auch noch rückwirkend geltend machen. Hierzu können Sie den Feststellungsbescheid beim Finanzamt einreichen und beantragen, dass der Steuerbescheid der Vorjahre entsprechend abgeändert wird.
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von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2024; 73 (1) Seite 50
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stephanie-haack postete ein Update vor 2 Tagen, 20 Stunden
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 2 Tagen, 22 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 2 Tagen, 20 Stunden
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 1 Woche, 6 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
