Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Krankenversicherung zum Studienbeginn – besser privat oder gesetzlich?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Krankenversicherung zum Studienbeginn – besser privat oder gesetzlich?

Für junge Menschen mit Diabetes ist die Wahl der Krankenversicherung zum Studienbeginn eine weitreichende Entscheidung. Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt, wann ein Wechsel von der privat zu gesetzlich sinnvoll ist – und welche Optionen offenbleiben.

Die Frage

Meine 19-jährige Tochter hat sich für das Grundschullehramtsstudium beworben und kann sich, falls sie zugelassen wird, einschreiben. Bei der Lektüre der nötigen Unterlagen für eine Einschreibung an der Hochschule haben sich für uns jetzt dringende Fragen zu ihrer Krankenversicherung ergeben.

Meine aktuelle Frage bezieht sich auf die Wahl der Krankenversicherung mit Studienbeginn. Meine Tochter ist seit dem Alter von 4 Jahren privat bei der Continentalen versichert. Ist es aus Ihrer Sicht sinnvoll, mit Studienbeginn in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, da der Wechsel, wie man liest, wohl nur zu diesem Zeitpunkt möglich ist und die PKV recht teuer werden kann?

Wegen des Diabetes wäre wahrscheinlich ein Weg zurück in die PKV nicht mehr möglich und was wäre mit der Krankenversicherung bei einer eventuellen Verbeamtung?

Klara S.

Die Antwort von Oliver Ebert

Grundsätzlich sollten Menschen mit chronischer Krankheit sehr sorgfältig abwägen, ob mittel- und langfristig eine private Krankenversicherung sinnvoll ist. Dies liegt zum einen daran, dass die Versicherungs-Unternehmen – im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen – wirtschaftlich orientiert sind und man daher damit rechnen muss, dass die Beiträge womöglich unvorhersehbar ansteigen.

So sind mir Fälle bekannt, wo Versicherte einer privaten Krankenversicherung monatliche Beiträge von weit über 1000 Euro entrichten müssen. Ebenfalls nicht zu vernachlässigen ist der Umstand, dass die Kosten für ärztliche Behandlungen bzw. Krankenhaus-Aufenthalte grundsätzlich vorgeleistet werden müssen. Hier kommt es nicht selten zu Problemen, weil die medizinische Notwendigkeit bzw. die Abrechnung von Versicherungen gern bestritten wird. Den Versicherten bleibt dann nur die Wahl, einen Teil der Kosten selbst zu bezahlen oder sich auf einen langwierigen und möglicherweise kostenintensiven Rechtsstreit mit der Versicherung einzulassen.

Abgesehen davon ist es für chronisch kranke Menschengrundsätzlich schwierig, eine private Krankenversicherung zu erhalten. Wenn man von dort in die gesetzliche Krankenkasse wechselt, dann wird man aufgrund der gesundheitlichen Risiken später wahrscheinlich nicht mehr in die private Versicherung zurückkehren können. Umgekehrt gilt allerdings das Gleiche: Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist nicht einfach und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Im Fall Ihrer Tochter dürfte es allerdings möglich sein, sich die Entscheidung für einige Zeit offenzuhalten. Ich empfehle, bei der Krankenversicherung nachzufragen, ob die Möglichkeit einer Anwartschaft besteht, d. h. dass Ihre Tochter zum Studienbeginn in die kostengünstigere gesetzliche Krankenkasse wechseln kann, ihr aber die Option (Anwartschaft) zum Rückwechsel in die private Versicherung ohne Gesundheitsprüfung offensteht. Im Fall einer Verbeamtung gibt es zusätzliche Möglichkeiten, in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (9) Seite 47

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