- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Muss ich Diabetes und Schwerbehinderung bei Bewerbungen angeben?
2 Minuten
Müssen Menschen mit Diabetes und Schwerbehinderung das bei Bewerbungen angeben? Und darf die Arbeitsagentur Leistungen kürzen, wenn sie unterstellt, dass man sich dadurch absichtlich unvorteilhaft präsentieren würde? Rechtsanwalt Oliver Ebert klärt auf.
Die Frage
Ich bin seit längerer Zeit arbeitslos; leider erhalte ich immer nur Absagen und werde nicht einmal zu Bewerbungsgesprächen eingeladen, obwohl ich wohl sogar eher überdurchschnittlich gut qualifiziert bin.
Nun will mir das Arbeitsamt die Leistungen kürzen: Ich würde mich bei meiner Bewerbung absichtlich unvorteilhaft präsentieren, indem ich auf meine Schwerbehinderung und meinen Diabetes hinweise. Dadurch würde ich dem Arbeitgeber signalisieren, dass ich die Stelle eigentlich gar nicht antreten wollte. Die Arbeitslosigkeit sei daher von mir verschuldet und ich müsse somit wegen „Pflichtverletzung“ eine Kürzung meiner Leistungen hinnehmen.
Das finde ich eine Unverschämtheit, ich muss doch mit offenen Karten spielen. Zudem bin ich ja verpflichtet, den Arbeitgeber über meinen Schwerbehindertenausweis zu informieren!
Claudio R.
Die Antwort von Oliver Ebert
Es ist tatsächlich so, dass die Arbeitsagentur gemäß § 31 SGB II in manchen Fällen das Arbeitslosengeld tatsächlich kürzen darf, beispielsweise wenn der Betroffene sich so verhält, dass er nicht vermittelt werden kann. Dies wäre u. a. dann der Fall, wenn der Arbeitssuchende bereits durch sein Verhalten bei der Bewerbung den Eindruck vermittelt, dass die Leistungsfähigkeit in Frage steht.
Ich entnehme Ihrer Anfrage, dass Sie im Bewerbungsgespräch bzw. in Ihren Unterlagen Ihren Gesundheitszustand möglicherweise allzu offensiv thematisiert oder womöglich auch noch Einschränkungen bzw. Sonderregelungen erwähnt haben – anders ist nämlich nur schwer zu erklären, dass die Arbeitsagentur nun eine Sanktion einleitet.
Generell sollte man es vermeiden, einen potenziellen Arbeitgeber ohne Notwendigkeit über vorhandene Krankheiten zu informieren. Dies ist nur im Ausnahmefall erforderlich, vor allem bei Ansteckungsgefahr oder, wenn aufgrund der Krankheit ganz massive Gefährdungen einhergehen, die sich auch durch Arbeitsschutzmaßnahmen nicht akzeptabel beherrschen lassen.
Diabetes erwähnen: wann und wie?
Lesen Sie hierzu auch einen weiterführenden Schwerpunkt mit Alltagsbeispielen zweier Betroffener, Coming-out-Tipps für Beruf und Straßenverkehr sowie eine Checkliste für hilfreiches Coming-out.
Selbst wenn der Arbeitgeber sogar ausdrücklich nach der Diabetes-Erkrankung fragt, gilt dasselbe – eine solche Frage müsste daher nur in wenigen Ausnahmefällen beantwortet werden. Erst recht sollte man den Diabetes nicht unaufgefordert zum Thema machen. Auch wenn Sie vielleicht nur mit „offenen Karten“ spielen wollen – beim Arbeitgeber könnten Sie dadurch unbeabsichtigt einen ganz anderen Eindruck vermitteln. Möglicherweise hält der Arbeitgeber Sie deswegen nicht für sonderlich leistungsfähig oder durch den Diabetes für sehr eingeschränkt, denn ansonsten hätten Sie ja keinen Grund, ungefragt auf Ihre Krankheit hinzuweisen.
Oder man unterstellt womöglich, dass Sie die angebotene Stelle gar nicht ernsthaft wollten und der Arbeitgeber mit solchen Informationen daher abgeschreckt werden sollte. Auch, dass man einen Schwerbehindertenausweis hat, muss man im Bewerbungsgespräch nicht mitteilen. Auf eine entsprechende Frage des Arbeitgebers darf man die Antwort verweigern.
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Dies ist aber natürlich meist nicht sinnvoll, denn das würde erst recht misstrauisch machen. Es ist daher erlaubt, dass man hier ausnahmsweise die Unwahrheit sagt, d. h. die Schwerbehinderteneigenschaft wahrheitswidrig verneint. Vor diesem Hintergrund sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie sich bislang denn wirklich optimal präsentiert und tatsächlich alles getan haben, um potenzielle Arbeitgeber von sich zu überzeugen.
Ansonsten halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass eine Leistungskürzung womöglich schon vorstellbar wäre. Sie sollten dann aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen, vielleicht kommt die nächsthöhere Behörde – bzw. im Fall einer Klage das Sozialgericht – zu einer anderen Beurteilung.
von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (3) Seite 52-53
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 3 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
