Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Muss ich Diabetes und Schwerbehinderung bei Bewerbungen angeben?

2 Minuten

© adragan - AdobeStock
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Muss ich Diabetes und Schwerbehinderung bei Bewerbungen angeben?

Müssen Menschen mit Diabetes und Schwerbehinderung das bei Bewerbungen angeben? Und darf die Arbeitsagentur Leistungen kürzen, wenn sie unterstellt, dass man sich dadurch absichtlich unvorteilhaft präsentieren würde? Rechtsanwalt Oliver Ebert klärt auf.

Die Frage

Ich bin seit längerer Zeit arbeitslos; leider erhalte ich immer nur Absagen und werde nicht einmal zu Bewerbungsgesprächen eingeladen, obwohl ich wohl sogar eher überdurchschnittlich gut qualifiziert bin.

Nun will mir das Arbeitsamt die Leistungen kürzen: Ich würde mich bei meiner Bewerbung absichtlich unvorteilhaft präsentieren, indem ich auf meine Schwerbehinderung und meinen Diabetes hinweise. Dadurch würde ich dem Arbeitgeber signalisieren, dass ich die Stelle eigentlich gar nicht antreten wollte. Die Arbeitslosigkeit sei daher von mir verschuldet und ich müsse somit wegen „Pflichtverletzung“ eine Kürzung meiner Leistungen hinnehmen.

Das finde ich eine Unverschämtheit, ich muss doch mit offenen Karten spielen. Zudem bin ich ja verpflichtet, den Arbeitgeber über meinen Schwerbehindertenausweis zu informieren!

Claudio R.

Die Antwort von Oliver Ebert

Es ist tatsächlich so, dass die Arbeitsagentur gemäß § 31 SGB II in manchen Fällen das Arbeitslosengeld tatsächlich kürzen darf, beispielsweise wenn der Betroffene sich so verhält, dass er nicht vermittelt werden kann. Dies wäre u. a. dann der Fall, wenn der Arbeitssuchende bereits durch sein Verhalten bei der Bewerbung den Eindruck vermittelt, dass die Leistungsfähigkeit in Frage steht.

Ich entnehme Ihrer Anfrage, dass Sie im Bewerbungsgespräch bzw. in Ihren Unterlagen Ihren Gesundheitszustand möglicherweise allzu offensiv thematisiert oder womöglich auch noch Einschränkungen bzw. Sonderregelungen erwähnt haben – anders ist nämlich nur schwer zu erklären, dass die Arbeitsagentur nun eine Sanktion einleitet.

Generell sollte man es vermeiden, einen potenziellen Arbeitgeber ohne Notwendigkeit über vorhandene Krankheiten zu informieren. Dies ist nur im Ausnahmefall erforderlich, vor allem bei Ansteckungsgefahr oder, wenn aufgrund der Krankheit ganz massive Gefährdungen einhergehen, die sich auch durch Arbeitsschutzmaßnahmen nicht akzeptabel beherrschen lassen.

Diabetes erwähnen: wann und wie?

Lesen Sie hierzu auch einen weiterführenden Schwerpunkt mit Alltagsbeispielen zweier Betroffener, Coming-out-Tipps für Beruf und Straßenverkehr sowie eine Checkliste für hilfreiches Coming-out.

Selbst wenn der Arbeitgeber sogar ausdrücklich nach der Diabetes-Erkrankung fragt, gilt dasselbe – eine solche Frage müsste daher nur in wenigen Ausnahmefällen beantwortet werden. Erst recht sollte man den Diabetes nicht unaufgefordert zum Thema machen. Auch wenn Sie vielleicht nur mit „offenen Karten“ spielen wollen – beim Arbeitgeber könnten Sie dadurch unbeabsichtigt einen ganz anderen Eindruck vermitteln. Möglicherweise hält der Arbeitgeber Sie deswegen nicht für sonderlich leistungsfähig oder durch den Diabetes für sehr eingeschränkt, denn ansonsten hätten Sie ja keinen Grund, ungefragt auf Ihre Krankheit hinzuweisen.

Oder man unterstellt womöglich, dass Sie die angebotene Stelle gar nicht ernsthaft wollten und der Arbeitgeber mit solchen Informationen daher abgeschreckt werden sollte. Auch, dass man einen Schwerbehindertenausweis hat, muss man im Bewerbungsgespräch nicht mitteilen. Auf eine entsprechende Frage des Arbeitgebers darf man die Antwort verweigern.

Dies ist aber natürlich meist nicht sinnvoll, denn das würde erst recht misstrauisch machen. Es ist daher erlaubt, dass man hier ausnahmsweise die Unwahrheit sagt, d. h. die Schwerbehinderteneigenschaft wahrheitswidrig verneint. Vor diesem Hintergrund sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie sich bislang denn wirklich optimal präsentiert und tatsächlich alles getan haben, um potenzielle Arbeitgeber von sich zu überzeugen.

Ansonsten halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass eine Leistungskürzung womöglich schon vorstellbar wäre. Sie sollten dann aber auf jeden Fall Widerspruch einlegen, vielleicht kommt die nächsthöhere Behörde – bzw. im Fall einer Klage das Sozialgericht – zu einer anderen Beurteilung.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (3) Seite 52-53

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Ähnliche Beiträge

Diabetes im Straßenverkehr: Überarbeitete Leitlinie räumt mit Vorurteilen auf
Die aktualisierte DDG‑Leitlinie zeigt: Moderne Therapien und Technik machen das Fahren und Agieren im Straßenverkehr für Menschen mit Diabetes heute sicherer denn je. Zugleich fordern Experten, veraltete Regeln und pauschale Berufsverbote, die teils noch auf Vorurteilen beruhen, endlich zu überarbeiten.
Diabetes im Straßenverkehr: Überarbeitete Leitlinie räumt mit Vorurteilen auf | Foto: Rostislav Sedlacek – stock.adobe.com

3 Minuten

Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Ist Insulin auf Vorrat für einen langen Urlaub möglich?
Insulin auf Vorrat für einen mehrmonatigen Urlaub – geht das? Rechtsexperte Oliver Ebert erklärt, warum Ärzte nur einen Dreimonatsbedarf verordnen dürfen und welche Möglichkeiten Reisende mit Diabetes dennoch haben.

2 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
Zur Community
  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen

    Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
    Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/

    Wer ist am Start?

    ( 4 von 6 )
    66.67%
    ( 1 von 6 )
    16.67%
    ( 1 von 6 )
    16.67%