Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Was tun gegen teure verkehrsmedizinische Gutachten bei Diabetes?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Was tun gegen teure verkehrsmedizinische Gutachten bei Diabetes?

Verkehrsmedizinische Gutachten für Menschen mit Diabetes werden teurer und häufiger und sind oft ohne nachvollziehbare Begründung. Ein Diabetologe fragt, was rechtlich dagegen möglich ist. Oliver Ebert analysiert die Rechtslage.

Die Frage

Ich bin Diabetologe in Südbayern. Wohl durch eine Anweisung der zuständigen Verwaltungsbehörden werden verkehrsmedizinische Gutachten zunehmend nur mehr an Gutachtenstellen wie TÜV oder Dekra vergeben. Die Gutachten sind weit überteuert (600 Euro, Vorkasse) und der TÜV fordert immer häufiger zusätzlich eine ebenfalls sehr teure Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), ohne dies zu begründen.

Die Gutachter sind nicht kompetent und rufen in letzter Zeit bei uns als behandelnden Diabetologen an, um eine schriftliche Stellungnahme bezüglich der Fahreignung unserer Patienten zu erbitten; dies sollen wir natürlich kostenlos erledigen.

Insgesamt sehe ich eine systematische und oft unbegründete Benachteiligung von Menschen mit Diabetes. Zumindest bei einer Stelle vermute ich in erster Linie wirtschaftliche Interessen als Grund, die MPU einzufordern. Leider folgen die Führerscheinstellen meist einer solchen Empfehlung. Was können wir unternehmen, um unsere Patientinnen und Patienten vor dieser Benachteiligung zu schützen?

Dr. K.

Die Antwort von Oliver Ebert

Hier dürfte es sich um ein Missverständnis handeln: Die Behörde darf den Gutachter nicht vorgeben. Gemäß § 11 Fahr­erlaubnisverordnung (FeV) darf die Behörde lediglich bestimmen, über welche Qualifikation der begutachtende Arzt verfügen soll. Eine Auftragsvergabe oder Zuweisung an bestimmte Stellen wie TÜV oder ­Dekra wäre daher rechtswidrig. Wenn dies tatsächlich doch gemacht wird, empfehle ich die Einschaltung Ihrer Ärztekammer, welche hiergegen wettbewerbsrechtlich vorgehen kann.

Sofern die Behörde explizit die Beibringung eines Gutachtens einer „Begutachtungsstelle für Fahreignung“ (gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 FEV) anordnet, kann man allerdings nur wenig ausrichten. Hilfreich könnte es aber sein, wenn der Patient/die Patientin bei der Behörde anfragt, ob er/sie stattdessen auch einen „für die Fragestellung zuständiger Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation“ (gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1 FeV) beauftragen kann. Wird dies nicht gestattet, könnte die Einschaltung eines örtlichen, verkehrsrechtlich spezialisierten Anwalts hilfreich sein, um die Gründe der Behörde zu erfragen.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (11) Seite 54

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  • thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • ole-t1 antwortete vor 1 Woche

      Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 3 Tagen

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