- Soziales und Recht
Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Was tun gegen teure verkehrsmedizinische Gutachten bei Diabetes?
2 Minuten
Verkehrsmedizinische Gutachten für Menschen mit Diabetes werden teurer und häufiger und sind oft ohne nachvollziehbare Begründung. Ein Diabetologe fragt, was rechtlich dagegen möglich ist. Oliver Ebert analysiert die Rechtslage.
Die Frage
Ich bin Diabetologe in Südbayern. Wohl durch eine Anweisung der zuständigen Verwaltungsbehörden werden verkehrsmedizinische Gutachten zunehmend nur mehr an Gutachtenstellen wie TÜV oder Dekra vergeben. Die Gutachten sind weit überteuert (600 Euro, Vorkasse) und der TÜV fordert immer häufiger zusätzlich eine ebenfalls sehr teure Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), ohne dies zu begründen.
Die Gutachter sind nicht kompetent und rufen in letzter Zeit bei uns als behandelnden Diabetologen an, um eine schriftliche Stellungnahme bezüglich der Fahreignung unserer Patienten zu erbitten; dies sollen wir natürlich kostenlos erledigen.
Insgesamt sehe ich eine systematische und oft unbegründete Benachteiligung von Menschen mit Diabetes. Zumindest bei einer Stelle vermute ich in erster Linie wirtschaftliche Interessen als Grund, die MPU einzufordern. Leider folgen die Führerscheinstellen meist einer solchen Empfehlung. Was können wir unternehmen, um unsere Patientinnen und Patienten vor dieser Benachteiligung zu schützen?
Dr. K.
Die Antwort von Oliver Ebert
Hier dürfte es sich um ein Missverständnis handeln: Die Behörde darf den Gutachter nicht vorgeben. Gemäß § 11 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) darf die Behörde lediglich bestimmen, über welche Qualifikation der begutachtende Arzt verfügen soll. Eine Auftragsvergabe oder Zuweisung an bestimmte Stellen wie TÜV oder Dekra wäre daher rechtswidrig. Wenn dies tatsächlich doch gemacht wird, empfehle ich die Einschaltung Ihrer Ärztekammer, welche hiergegen wettbewerbsrechtlich vorgehen kann.
Sofern die Behörde explizit die Beibringung eines Gutachtens einer „Begutachtungsstelle für Fahreignung“ (gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 5 FEV) anordnet, kann man allerdings nur wenig ausrichten. Hilfreich könnte es aber sein, wenn der Patient/die Patientin bei der Behörde anfragt, ob er/sie stattdessen auch einen „für die Fragestellung zuständiger Facharzt mit verkehrsmedizinischer Qualifikation“ (gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 1 FeV) beauftragen kann. Wird dies nicht gestattet, könnte die Einschaltung eines örtlichen, verkehrsrechtlich spezialisierten Anwalts hilfreich sein, um die Gründe der Behörde zu erfragen.
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von Oliver Ebert
Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (11) Seite 54
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 3 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
