Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Zahlt die Krankenkasse für Strom zur Aufladung des CGM-Systems?

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Rechteck – Antworten auf ihre Rechtsfragen: Zahlt die Krankenkasse für Strom zur Aufladung des CGM-Systems?

Wer ein CGM-System nutzt, muss das Anzeigegerät regelmäßig aufladen. Doch zahlt die Krankenkasse auch für den dafür nötigen Strom? Rechtsanwalt Oliver Ebert erklärt, unter welchen Voraussetzungen die Aufladung des CGM-Systems von der Kasse übernommen werden kann.

Die Frage

Seit 01/2019 bin ich Typ-1-Diabetiker und habe 02/2020 per ärztl. Verordnung durch die gesetzliche Krankenkasse (AOK) das Messgerät Dexcom zur kontinuierlichen Glukoseüberwachung (24 Std.) nebst Anzeigegerät erhalten. Das Anzeigegerät muss etwa alle 2 – 3 Tage mit Strom zur Ablesung aufgeladen werden.

Nun bitte meine Frage: Werden die erforderlichen Stromkosten für die Betreibung des Gerätes auch durch die Krankenkasse übernommen, wenn kein Pflegegrad besteht (Grundsatzurteil)? Im Netz habe ich keine hinreichenden Infos gefunden. Über die Beantwortung dieser Frage würde ich mich sehr freuen und denke, dass dies ebenso Interesse bei weiteren Betroffenen hervorrufen könnte.

Elke H.

Die Antwort von Oliver Ebert

Die von Ihnen aufgeworfene Frage ist spannend, meines Wissens hat sich bislang noch kein Gericht damit befasst. Grundsätzlich ist die Krankenkasse verpflichtet, für die zum Betrieb des Hilfsmittels notwendigen Kosten aufzukommen, dazu zählt meines Erachtens auch die Strom-Versorgung. Die Schwierigkeit sehe ich allerdings darin, den tatsächlichen Strom-Verbrauch bzw. die mit der Aufladung tatsächlich verbundenen Kosten nachzuweisen bzw. zu berechnen.

Ich kann leider nicht sagen, wie hoch der Strom-Bedarf zum Aufladen dieses Geräts ist. Sollten diese Kosten lediglich einen Bagatellbetrag von wenigen Cent pro Jahr betragen, wird eine Erstattung wahrscheinlich nicht in Frage kommen können. Falls aber nicht unerhebliche Stromkosten entstehen, könnten Sie einen entsprechenden Leistungsantrag unter Nachweis dieser Kosten bei der Krankenkasse stellen.

Die Krankenkasse muss dann über die Erstattung entscheiden. Möglicherweise ist diese zur Vereinfachung auch bereit, Ihnen eine Strom-Pauschale zu bewilligen. Wird der Antrag abgelehnt, dann können Sie hiergegen dann Widerspruch einlegen. Bleibt auch dieser erfolglos, dann wäre eine Klage vor dem Sozialgericht zulässig.


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2022; 71 (8) Seite 49

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  • thomas55 postete ein Update vor 3 Wochen, 2 Tagen

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 3 Wochen, 3 Tagen

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße

  • lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 1 Monat, 1 Woche

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