- Soziales und Recht
Schwerbehindertenausweis bei Diabetes?
3 Minuten

Seit 2010 geltende Vorschrift
Nach den seit 2010 geltenden Vorschriften gilt: Menschen mit Diabetes, die eine
In diesen Fällen kann dann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Häufige Fehlinterpretationen
Es wurde nun teilweise vehement behauptet, dass somit der mit einer Insulintherapie einhergehende Therapieaufwand ausreichend sei, um eine Schwerbehinderteneigenschaft zu begründen. Auch wurde immer wieder suggeriert, dass die tatsächliche Stoffwechseleinstellung keine Rolle mehr spiele. Und es dürfe ja schließlich nicht sein, dass die Betroffenen quasi dafür belohnt würden, wenn sie mit ihrem Diabetes nachlässig umgehen und die ärztlichen Anweisungen nicht befolgen.
Ämter interpretierten eng
Umgekehrt haben auch Versorgungsämter die Vorschrift oft dahingehend eng interpretiert, dass tatsächlich jeden Tag mindestens vier unterschiedliche Injektionen erforderlich seien und dabei immer die Dosis angepasst werden müsse. Lagen diese Voraussetzungen nicht vor bzw. entdeckten die Ämter in den Aufzeichnungen entsprechende Lücken, dann wurden Anträge nicht selten abgelehnt.
Aufwand und Beeinträchtigung
Das Bundessozialgericht hat nun klargestellt, dass es nicht allein auf den Therapieaufwand ankommen kann, vielmehr muss "die betreffende Person durch Auswirkungen des Diabetes mellitus auch insgesamt gesehen erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein". Dies komme durch "die Verwendung des Wortes ‚und‘ deutlich zum Ausdruck". Es sei auch "nicht ersichtlich, dass der Verordnungsgeber davon ausgegangen ist, dass bei einem entsprechenden Therapieaufwand immer eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung vorliegt."
"Erheblicher Einschnitt"?
Solche "erheblichen Einschnitte" könnten auf Besonderheiten der Therapie beruhen, etwa "wenn ein Erkrankter aufgrund persönlicher Defizite für eine Injektion erheblich mehr Zeit benötigt als ein anderer, im Umgang mit den Injektionsutensilien versierter Mensch". Auch ein unzulänglicher Therapieerfolg, also eine schlechte Stoffwechseleinstellung, könne sich als solcher Einschnitt in der Lebensführung auswirken.
Allein das Messen und Spritzen reicht also nicht – vielmehr muss man insgesamt gesehen auch krankheitsbedingt erheblich in der Lebensführung beeinträchtigt sein. Für Juristen, die die Rechtsprechung des Gerichts kennen, ist das allerdings nicht überraschend; ich hatte das so bereits unmittelbar nach Inkrafttreten der einschlägigen Vorschriften prognostiziert
Unklare Unterscheidung
Allerdings lässt das Gericht weiterhin einigermaßen unklar, wie zwischen einem "Einschnitt", einem "wesentlichen Einschnitt" und einem "erheblichen Einschnitt", der sich "gravierend auf die Lebensführung auswirkt", zu unterscheiden ist – diese schwammigen Rechtsbegriffe liegen der Feststellung des Behinderungsgrads aber zugrunde.
Das im Urteil genannte Beispiel, dass jemand "für eine Injektion erheblich mehr Zeit benötigt als ein anderer", scheint allerdings eher theoretisch und dürfte in der Praxis kaum relevant sein. Ich empfehle daher, beim Antrag möglichst umfassend und ausführlich zu schildern, wie bzw. inwieweit man durch den Diabetes in seiner Lebensführung beeinträchtigt wird.
Ansonsten sagt das Gericht aber immerhin ganz ausdrücklich, dass "die Zahl von vier Insulininjektionen am Tag nicht als absoluter Grenzwert" anzusehen ist. Es sei also nicht – wie manche Ämter es verlangen – erforderlich, dass "ausnahmslos an allen Tagen eine Anzahl von vier Insulininjektionen durchgeführt werden muss". Schließlich bedeute auch "selbständige" Variation der Insulindosis nicht, dass man dafür die Dosis "ständig" anpassen müsse.
Wert – Mahlzeit – Belastung
Entscheidend sei die Abhängigkeit der jeweiligen Dosierung vom
GdB: Es geht nicht um Konsequenz …
Und das Gericht erteilt eine weitere Ohrfeige: "Schließlich geht die von der Klägerin in diesem Zusammenhang vertretene Ansicht fehl, sie dürfe wegen ihres konsequenten Therapieverhaltens und ihrer vernünftigen Lebensführung in Bezug auf ihre Erkrankung bei der Festsetzung des GdB nicht ‚schlechter‘ behandelt werden als ein behinderter Mensch, der bei gleicher Krankheitslage wegen einer nicht so konsequent durchgeführten Therapie eine schlechtere Stoffwechsellage aufweise und dem deswegen ein höherer GdB als ihr zuerkannt werde."
… der tatsächliche Zustand ist entscheidend!
Weiter heißt es: "Die Klägerin übersieht, dass die Beurteilung des GdB im Schwerbehindertenrecht ausschließlich final, also orientiert an dem tatsächlich bestehenden Zustand des behinderten Menschen zu erfolgen hat, ohne dass es auf die Verursachung der dauerhaften Gesundheitsstörung ankommt." Das mutet auf den ersten Blick seltsam an, denn scheinbar wird damit derjenige quasi "belohnt", der seinen Diabetes absichtlich nicht im Griff hat.
Aber von der Systematik des Gesetzes ist es klar: Es kommt auf den tatsächlichen Ist-Zustand an. Aus welchem Grund es zur Beeinträchtigung kam, spielt grundsätzlich keine Rolle – auch für Diabetiker gilt insoweit nichts anderes als für jemanden, der zum Beispiel aufgrund eines selbstverschuldeten Unfalles querschnittsgelähmt ist.
Im Ergebnis ändert das Urteil nichts daran: Auch weiterhin ist die Feststellung einer Schwerbehinderung aufgrund des Diabetes in vielen Fällen möglich. Allerdings müssen die mit der Krankheit einhergehenden, erheblichen Beeinträchtigungen nachgewiesen werden.
"Erhebliche Einschränkungen": Sie benötigen Belege!
Auch im Antragsverfahren muss auf diese Voraussetzungen eingegangen werden – wer sich dort nur auf den hohen Aufwand seiner Insulin- bzw. Insulinpumpentherapie stützt, wird wahrscheinlich damit keinen Erfolg haben. Sie sollten daher belegen (können), dass Sie erhebliche Einschränkungen erfahren, die sich "gravierend" auf Ihre Lebensführung auswirken.
Ich empfehle, dass Sie dazu möglichst umfassend schildern, wie und inwieweit Sie durch den Diabetes beeinträchtigt werden bzw. was Sie dadurch nicht (mehr) machen können.
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olivers postete ein Update vor 2 Tagen, 15 Stunden
Hallo Zusammen!
Ich bin ein T3er und freue mich Gleichbetroffene zwecks Erfahrungsaustausch zu finden. Bin im Frankfurter Raum, aber auch im Heidelberger Raum unterwegs.
Liebe Grüße
Oliverzojou96 postete ein Update vor 3 Tagen, 16 Stunden
Hallo, ich bin DT1 und trage seit etwa 1 Jahr eine Omnipod-Pumpe. Letztere löst seit mehrere Monaten eine Hautallergie an der Platzierungsstelle aus. Ich habe es bereits mit dem Cavillon-Spray und Pflastern (derzeit Omnifix von Hartmann und Unterpatch von My Sweet Stitch) für empfindliche Haut unter dem Pod probiert. Es hilft aber leider nicht oder nur bedingt, da auch mit Spray die Allergie ausgelöst wird und die Schutzpflaster nicht lange haften. Hat jemand vielleicht eine ähnliche Erfahrung gemacht und eine gute Lösung gefunden? Ich würde gerne weiterhin eine Pumpe tragen, wäre aber auch bereit das Modell zu wechseln, wenn es das Problem mit der Allergie löst. Ich bin um jeden Rat dankbar. Vielen Dank im Voraus 🙂
darktear postete ein Update vor 4 Tagen, 8 Stunden
Hallo,
hat irgendwer der den Libre3 benutzt auch so massive Probleme ?
Mein Kind hat ständig Ärger mit seinen Sensoren,selten wo mal einer durchhält. Entweder dauernd Sensorfehler oder ein neuer Sensor sitzt und nach kurzer Zeit kommt bitte neuen Sensor starten.
Das kann ja nicht sein,ich hab selten mal einen Sensorfehler.
Als ich das letzte mal bei denen angerufen hatte ,meinte dieser “sehr freundliche” Mitarbeiter nur es kann nicht sein das die so viele Fehler haben,es gab keinen Ersatz.
Müßen wir jetzt ernsthaft selber Sensoren bezahlen?
Weil bis der Nachschub kommt dauert es noch 🙁LG Sandra





Nun, ich weiß nicht, was ihr alles probiert habt. Aber Handyneustart, Bluetooth neu aktivieren, Akku muss genug Kapazität haben. Vielleicht ist der Sensor auch locker, Schweiss hat auch immer bei mir Schwierigkeiten gemacht (wird beim Kind nicht sein).
Gruß Oliver
@olivers: Haben wir alles gemacht und hat dennoch nicht geholfen 🙁
Wir haben auch spezielle Pflaster zum drauf kleben,aber die machen keine Probleme.
Nun sollten bis mitte nächster Woche die neuen Sensoren kommen und ich hoffe es klappt dann mal ohne Probleme
Gruß Sandra