- Soziales und Recht
Schwerbehindertenausweis für Kinder: Ja oder nein?
3 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Da unser vierjähriger Sohn Rafael seit zwei Jahren Diabetes Typ 1 hat, möchten wir Sie um eine kurze Einschätzung bitten, nach dem Motto: Ist es sinnvoll oder nicht? Wie Sie sicherlich wissen, besteht die Möglichkeit, einen Schwerbehindertenausweis für Rafael zu beantragen.
Bisher haben wir davon abgesehen, da wir uns unsicher sind, ob mit der “offiziellen” Feststellung des Schwerbehindertenstatus ggf. in späteren Jahren für ihn möglicherweise Nachteile entstehen können – z. B. bei der Berufsfindung, der Erlangung des Autoführerscheins, bei Versicherungsangelegenheiten oder anderen uns bisher nicht bekannten Lebensumständen.Da uns momentan die Kita dazu drängen möchte, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, müssen wir uns aktuell mit dem Thema konkreter beschäftigen.
Wir haben dazu schon bei einem auf solche Fragen spezialisierten Anwalt angefragt, der uns aber keine kostenlose Beratung geben wollte. Unsere Rechtsschutzversicherung hat uns daraufhin mitgeteilt, dass die Kosten für eine solche Erstberatung grundsätzlich nicht übernommen werden, und uns stattdessen auf die eigene Hotline für Rechtsberatung verwiesen. Dort haben wir mit einem der Rechtsanwälte telefoniert. Dieser meinte, er sehe bzw. kenne keine späteren Nachteile, wenn man einen Schwerbehindertenausweis für Diabetes beantragt, da grundsätzlich das Krankheitsbild und nicht der formale Ausweis Nachteile bedeuten können.
Sehen Sie das genauso?
J. S. per e-mail
Oliver Ebert:
Ich entnehme Ihrer Anfrage, dass Sie Zweifel an der erhaltenen Auskunft haben. Insoweit wundert es mich natürlich schon ein wenig, dass Sie bei dieser – für die Zukunft Ihres Kindes doch so wichtigen Frage – auf die professionelle Beratung durch den spezialisierten Anwalt verzichtet haben. Die Anwaltsgebühren für eine solche Erstberatung sind relativ niedrig und für den Anwalt oft nicht einmal kostendeckend. Dass ein spezialisierter Anwalt seine Zeit und sein in jahrelangem Studium erlangtes Fachwissen Ihnen aber nicht einfach umsonst zur Verfügung stellt, dürfte ja wohl klar sein.
Juristische Nachteile sind mit der Schwerbehinderteneigenschaft derzeit nicht verbunden. Allerdings kann die Schwerbehinderung dennoch einige Probleme mit sich bringen. Zunächst muss man sich darüber im Klaren sein, dass die Schwerbehinderung behördlich aktenkundig ist – und das womöglich lebenslang auch bleibt.
Das könnte problematisch werden, wenn in Zukunft ein Datenabgleich der Behörden untereinander, z. B. mit der Straßenverkehrsbehörde, zulässig werden sollte. Weiterhin ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass sich die Rechtslage in weiterer Zukunft womöglich dramatisch ändert oder gar umkehrt – und behinderte Menschen dann keinen staatlichen Schutz mehr genießen. Momentan muss man die Schwerbehinderung bei der Stellensuche nicht angeben. Aber auch das kann sich ändern. Woher wissen wir heute, was in 30 Jahren sein wird? Dann ist Rafael gerade 34 Jahre alt und steht wahrscheinlich mitten im Leben …
Auch der Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung könnte für Rafael mit dem Ausweis noch schwieriger werden: Bei der Antragstellung wird mittlerweile fast immer nachgefragt, ob eine Behinderung festgestellt bzw. dies beantragt wurde. Aufgrund des Diabetes – den man auch wahrheitsgemäß angeben muss – ist es ja ohnehin schon schwer genug, eine solche Versicherung zu erhalten. Wenn dann noch eine amtlich festgestellte Behinderung dazukommt, ist man aus versicherungstechnischer Sicht ein nur noch schwer vertretbares “Risiko”.
Und schließlich: Gerade bei Kindern und Jugendlichen kann ein Schwerbehindertenausweis auch durchaus zu psychischen Problemen wie Minderwertigkeitsgefühlen führen. Es ist für einen jungen Menschen sicherlich nicht einfach, damit umzugehen, dass er nicht “nur” Diabetes hat, sondern zudem noch offiziell ein “Behinderter” ist.
Umgekehrt stellt sich die Frage, was der Schwerbehindertenausweis für ein Kind mit Diabetes überhaupt bringt. Und das kann man schnell beantworten: eher wenig. Schwerbehinderte können – in Verbindung mit dem Merkzeichen H, das bei Kindern mit Diabetes bis zum 16. Lebensjahr anerkannt wird – kostenlos im Nahverkehr fahren. Beim Einsteigen in den Bus muss man aber den Ausweis bzw. eine Wertmarke vorzeigen, und das kann für ein Kind bzw. einen Jugendlichen sehr belastend sein.
Als Eltern können Sie einen Freibetrag von 3 700 Euro sowie ggf. Fahrtkosten und Sonderaufwendungen von der Steuer absetzen. Das bringt aber natürlich nur dann etwas, wenn die Eltern (sehr) viel verdienen. Wer keine oder nur wenige Steuern zahlt, hat davon nichts.
Letztlich müssen Sie entscheiden, ob Sie für diese mit dem Schwerbehindertenausweis verbundenen Vorteile die genannten Nachteile für Ihr Kind in Kauf nehmen wollen.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2016; 65 (4) Seite 44-45
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
