- Soziales und Recht
Schwerbehindertenausweis: mit dem Kind vor dem Sozialgericht
2 Minuten

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Frage:
Unsere Tochter, geb. 12.04.2007, hat seit Febr. 2014 Diabetes Typ 1. Am 12.03.2017 haben wir Antrag auf Schwerbehindertenausweis gestellt, das Versorgungsamt hat dann einen Feststellungsbescheid mit dem Merkzeichen H und 40 Prozent GdB erlassen. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt, der ebenfalls abgelehnt wurde.
Nun sind wir vor dem Sozialgericht, dort geht es aber irgendwie nicht weiter. Der Richter will nur unsere Hausärztin anhören, wir halten aber eine Fachklinik für Diabetes als besser zuständig für ein Gutachten. Was können wir noch tun, bitte helfen sie uns, dass wir zu unserem Recht kommen?
Erika W.
Antwort von Oliver Ebert:
So einfach ist die Sachlage leider nicht. Sie hatten ja geschrieben, dass bereits ein GdB 40 sowie das Merkzeichen H festgestellt wurde. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen kommt ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 nur in Betracht bei
“an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind”.
Der mit der Therapie (Messen, Spritzen, Nahrungskontrolle) einhergehende Aufwand reicht allein also nicht aus, es müssen daher noch gravierende Einschränkungen bei der Teilhabe im Alltagsleben hinzukommen. Die Rechtsprechung ist hier auch zunehmend streng, denn der Diabetes wird im Vergleich zu anderen Krankheiten ohnehin sehr hoch eingestuft: Für den Verlust eines Auges wird beispielsweise nur ein GdB 30 festgestellt.
Es müssen daher schon Faktoren hinzukommen, die einen GdB 50 rechtfertigen. Ob diese bei Ihrer Tochter vorliegen, kann ich ohne Kenntnis der Akten allerdings nicht beurteilen.
Es ist zwar so, dass die Ämter häufig kulant sind und für Kinder mit Diabetes zumindest befristet bis zum 16. Lebensjahr einen GdB 50 feststellen. Aber es gelten insoweit keine Sonderregelungen: Auch einem Kind mit Diabetes steht somit nicht automatisch der Schwerbehindertenstatus zu. Sie sollten daher möglichst umfassend beschreiben und begründen, wodurch Ihre Tochter aufgrund des Diabetes erheblich im Alltag eingeschränkt wird. Mögliche Argumente und eine Checkliste finden Sie in meinem kostenlosen Leitfaden zum Antrag auf Schwerbehindertenausweis bei Diabetes, der im diabetes-forum.de im Internet heruntergeladen werden kann (siehe Info-Kasten).
behindertenausweis-bei-Diabetes- Informationen-und-Checkliste
Der Gutachter wird grundsätzlich vom Gericht bestimmt, man hat hierauf nur wenig Einfluss. Jedoch haben Sie das Recht (gemäß § 109 SGG), dass ein von Ihnen bestimmter Arzt gutachterlich angehört wird. Hierzu müssen Sie jedoch einen entsprechenden Antrag stellen; in der Regel wird hierfür auch ein Kostenvorschuss verlangt (meist ca. 1000 bis 1500 €).
Das Problem: Diese Gutachterkosten werden nicht immer von der Staatskasse übernommen. Wenn man also die Klage verliert, dann bleibt man meist auf diesen Kosten sitzen. Von Rechtsschutzversicherungen werde diese Kosten allerdings meistens übernommen.
Sofern Sie die Klage beim Sozialgericht selbst eingelegt haben, empfehle ich die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts (Fachanwalt für Sozialrecht) vor Ort; Adressen nennt Ihnen die für Ihren Wohnort zuständige Anwaltskammer. Vielleicht hilft es auch, wenn Sie dem Gericht deutlich machen, aus welchen Gründen der Schwerbehindertenausweis dringend benötigt wird bzw. warum der festgestellte GdB 40 mit dem Merkzeichen H nicht ausreicht.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (2) Seite 60
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Woche, 2 Tagen
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 3 Tagen
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]






Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße