- Soziales und Recht
Schwerbehindertenausweis: mit dem Kind vor dem Sozialgericht
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.
Frage:
Unsere Tochter, geb. 12.04.2007, hat seit Febr. 2014 Diabetes Typ 1. Am 12.03.2017 haben wir Antrag auf Schwerbehindertenausweis gestellt, das Versorgungsamt hat dann einen Feststellungsbescheid mit dem Merkzeichen H und 40 Prozent GdB erlassen. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt, der ebenfalls abgelehnt wurde.
Nun sind wir vor dem Sozialgericht, dort geht es aber irgendwie nicht weiter. Der Richter will nur unsere Hausärztin anhören, wir halten aber eine Fachklinik für Diabetes als besser zuständig für ein Gutachten. Was können wir noch tun, bitte helfen sie uns, dass wir zu unserem Recht kommen?
Erika W.
Antwort von Oliver Ebert:
So einfach ist die Sachlage leider nicht. Sie hatten ja geschrieben, dass bereits ein GdB 40 sowie das Merkzeichen H festgestellt wurde. Nach den derzeit geltenden Bestimmungen kommt ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 nur in Betracht bei
“an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sind”.
Der mit der Therapie (Messen, Spritzen, Nahrungskontrolle) einhergehende Aufwand reicht allein also nicht aus, es müssen daher noch gravierende Einschränkungen bei der Teilhabe im Alltagsleben hinzukommen. Die Rechtsprechung ist hier auch zunehmend streng, denn der Diabetes wird im Vergleich zu anderen Krankheiten ohnehin sehr hoch eingestuft: Für den Verlust eines Auges wird beispielsweise nur ein GdB 30 festgestellt.
Es müssen daher schon Faktoren hinzukommen, die einen GdB 50 rechtfertigen. Ob diese bei Ihrer Tochter vorliegen, kann ich ohne Kenntnis der Akten allerdings nicht beurteilen.
Es ist zwar so, dass die Ämter häufig kulant sind und für Kinder mit Diabetes zumindest befristet bis zum 16. Lebensjahr einen GdB 50 feststellen. Aber es gelten insoweit keine Sonderregelungen: Auch einem Kind mit Diabetes steht somit nicht automatisch der Schwerbehindertenstatus zu. Sie sollten daher möglichst umfassend beschreiben und begründen, wodurch Ihre Tochter aufgrund des Diabetes erheblich im Alltag eingeschränkt wird. Mögliche Argumente und eine Checkliste finden Sie in meinem kostenlosen Leitfaden zum Antrag auf Schwerbehindertenausweis bei Diabetes, der im diabetes-forum.de im Internet heruntergeladen werden kann (siehe Info-Kasten).
behindertenausweis-bei-Diabetes- Informationen-und-Checkliste
Der Gutachter wird grundsätzlich vom Gericht bestimmt, man hat hierauf nur wenig Einfluss. Jedoch haben Sie das Recht (gemäß § 109 SGG), dass ein von Ihnen bestimmter Arzt gutachterlich angehört wird. Hierzu müssen Sie jedoch einen entsprechenden Antrag stellen; in der Regel wird hierfür auch ein Kostenvorschuss verlangt (meist ca. 1000 bis 1500 €).
Das Problem: Diese Gutachterkosten werden nicht immer von der Staatskasse übernommen. Wenn man also die Klage verliert, dann bleibt man meist auf diesen Kosten sitzen. Von Rechtsschutzversicherungen werde diese Kosten allerdings meistens übernommen.
Sofern Sie die Klage beim Sozialgericht selbst eingelegt haben, empfehle ich die Einschaltung eines spezialisierten Anwalts (Fachanwalt für Sozialrecht) vor Ort; Adressen nennt Ihnen die für Ihren Wohnort zuständige Anwaltskammer. Vielleicht hilft es auch, wenn Sie dem Gericht deutlich machen, aus welchen Gründen der Schwerbehindertenausweis dringend benötigt wird bzw. warum der festgestellte GdB 40 mit dem Merkzeichen H nicht ausreicht.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2018; 67 (2) Seite 60
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stephanie-haack postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 4 Tagen
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 1 Woche, 4 Tagen
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 3 Wochen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
