- Soziales und Recht
Sind Basalraten oder Pumpenboli personenbezogene Daten?
2 Minuten

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Die Frage:
Gelten Insulingaben mit der Pumpe, also beispielsweise Basalraten und Boli, als personenbezogene Daten? Immerhin geben diese Daten ja sehr viel über den Menschen preis (z. B. Essenszeiten, Sportabsenkungen) … Falls nein: Gibt es irgendetwas, auf das man eine solche Bewertung stützen könnte?
Falls ja: Gibt es Bestrebungen, dass Software für das Auslesen der Pumpe (ohne rtCGM!) wie z. B. CareLink Personal die Pumpen-Daten nicht mehr einfach in Medtronics Cloud auslesen und speichern darf, sondern eine Stand-alone-Software angeboten werden muss? Oder dass bei der YpsoPump, für die es zwar eine Offline-Software gibt, der Bolusrechner aber nur als App mit den bekannten Problemen („Nach-Hause-Telefonieren“) erhältlich ist, der Bolusrechner bereits in die Pumpe integriert sein muss?
Xenia R.
Die Antwort von Oliver Ebert:
Ja, auch Basalraten oder Pumpenboli können personenbezogene Daten sein, sofern diese Insulingaben einer Person zugeordnet werden könn(t)en. Dies dürfte aber fast immer der Fall sein, beispielsweise weil die Daten zusammen mit der Seriennummer der Pumpe erhoben werden, diese ist aber ja in der Regel bei Hersteller oder möglicherweise auch Krankenkasse registriert. Ein Personenbezug liegt auch vor, wenn die Daten in ein Cloud-Konto geladen werden, bei dem man sich einloggen muss.
Selbst ein als „anonym“ behaupteter Upload der isolierten Insulingaben muss nicht zwingend tatsächlich anonym sein – denn möglicherweise lässt sich aufgrund eines Mustervergleichs mit einem bereits vorhandenen Datenbestand (z. B. bei sehr auffälligen Ausreißern oder Datenkonstellationen) dann doch wieder ein Personenbezug herstellen. Dies dürfte vor allem in Kombination mit CGM-Daten relevant sein – hier reichen bereits wenige Messwerte eines einzigen Tages, um einen Abgleich zu einer bestimmten Person im Datenbestand herzustellen.
Was die Offline-Software angeht: Nach meiner Einschätzung ist es unzulässig, wenn ein von der Krankenkasse bezahltes System nur dann vollständig genutzt werden kann, solange man seine Gesundheitsdaten an einen Dritten übermittelt.
Juristisch gesehen stellt dies einen erheblichen Mangel des Produkts dar, der grundsätzlich zu Gewährleistungsansprüchen berechtigt. Auch datenschutzrechtlich ist es unzulässig, die vollumfängliche Nutzung eines rtCGM bzw. einer Insulinpumpe von der Einwilligung in die geschäftliche Nutzung der damit erhobenen Gesundheitsdaten abhängig zu machen.
Wenn der Hersteller nur eine Cloud-Lösung zur Datenauswertung anbietet, dann ist das allein noch nicht unzulässig. Der Patient muss dann aber eine echte Wahl haben, ob er die geschäftliche Nutzung seiner Gesundheitsdaten durch den Anbieter bzw. Dritte akzeptiert oder nicht. Für den Fall, dass er nicht einverstanden ist, dürfen ihm keine Nachteile bei der Produktnutzung entstehen.
Soweit ich das überblicken kann, erfüllt aber keine einzige der momentan kommerziell angebotenen Cloud-Lösungen diese Voraussetzungen – es wird vom Patienten immer abverlangt, seine Gesundheitsdaten für geschäftliche Zwecke nutzen zu dürfen.
Autor:
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Erschienen in: Diabetes-Journal, 2020; 69 (4) Seite 50
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thomas55 postete ein Update vor 2 Tagen, 7 Stunden
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 3 Tagen, 1 Stunde
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 2 Wochen, 3 Tagen
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]








Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße