Strukturen, Einfluss und Reformbedarf: Der G-BA – Macht ohne Mandat?

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Strukturen, Einfluss und Reformbedarf: Der G-BA – Macht ohne Mandat? | Foto: G-BA
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Strukturen, Einfluss und Reformbedarf: Der G-BA – Macht ohne Mandat?

G-BA: Entscheidungen ohne Stimme der Betroffenen? Das mächtige Gremium bestimmt, welche Therapien Kassen zahlen – oft auf Basis alter Daten, in intransparenten Prozessen und ohne Patientenstimme im Plenum. Braucht es Reformbedarf mit Tempo, Transparenz und für echte Mitbestimmung?

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist, lebt mit den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – meist, ohne es zu wissen. Dieses Gremium legt fest, welche Therapien, Medikamente und Hilfsmittel die Krankenkassen bezahlen. Damit entscheidet es unmittelbar über die Versorgung und Lebensqualität von Millionen Menschen – und über Milliarden-Beträge aus Beitragsgeldern. Doch wer sitzt eigentlich am Tisch, wenn über die Versorgung entschieden wird?

Machtzentrum ohne Patienten-Stimme

Der G-BA ist kein Ministerium, sondern das oberste Organ der „gemeinsamen Selbstverwaltung“. Hier sitzen Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und des Spitzenverbands der Krankenkassen (GKV-SV) sowie drei unparteiische Mitglieder.

Patienten-Vertreter nehmen an allen Sitzungen teil, dürfen Anträge stellen und mitberaten – doch im entscheidenden Plenum haben sie kein Stimmrecht. Bereits 2015 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass der G-BA zwar formal gesetzlich legitimiert sei, seine Entscheidungen aber „nur bedingt demokratisch kontrollierbar“ seien. Auch die Stiftung Münch, eine unabhängige Denkfabrik für Gesundheitsforschung, kam 2016 in einer eigenen Analyse zu dem Schluss, der G-BA sei „intransparent, strukturkonservativ und reformresistent“.

Die Macht, die vor der Abstimmung entscheidet

Doch das fehlende Stimmrecht ist nur die halbe Wahrheit. Die eigentliche Macht entsteht vor der Abstimmung – in der Frage, wer festlegt, was als wissenschaftliche Evidenz gilt.

Hier zeigt sich ein strukturelles Ungleichgewicht: Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen dürfen eigene Expertinnen und Experten benennen, Professoren, Leitlinien-Autoren oder Gutachter, die ihre Position wissenschaftlich absichern.

Die Patienten-Vertretung hingegen darf keine eigenen Sachverständigen offiziell beauftragen, sondern nur Vorschläge einreichen – ohne Anspruch auf gleichwertige wissenschaftliche oder finanzielle Unterstützung. Während die Organisationen der Selbstverwaltung ihre Expertinnen und Experten aus eigenen Mitteln finanzieren, verfügt die Patienten-Vertretung über kein entsprechendes Budget.

Selbst mit Stimmrecht bliebe ihr Einfluss somit begrenzt. Denn die Entscheidungsgrundlage wird vorher durch andere bestimmt – wer die Evidenz definiert, entscheidet damit maßgeblich über das Ergebnis.

Wenn alte Daten über heutige Kinder entscheiden

Wie real diese Schieflage ist, zeigt das neue Disease-Management-Programm (DMP) Adipositas (extremes Übergewicht) für Kinder und Jugendliche. Das Programm beruht auf Leitlinien, deren Primärquellen aus den 1980er- bis 2010er-Jahren stammen. Die betroffenen Kinder leben jedoch längst in einer digitalen, zuckerreichen Welt, in der sich Lebensstil und Umwelt stark verändert haben. Trotzdem werden auf Basis jahrzehntealter Daten Therapie-Empfehlungen abgeleitet.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet für den G-BA wissenschaftliche Studien nach strengen Methoden. Bei DMPs stützt es sich dabei meist auf vorhandene, systematisch erstellte Leitlinien, die oft auf älteren Studien basieren. Neue Einzelstudien, die nach Veröffentlichung einer Leitlinie erscheinen, werden meist erst mit deutlicher Verzögerung berücksichtigt – selbst wenn sie hochwertige Evidenz liefern. Das ist methodisch korrekt – doch in der Praxis führt dies oft dazu, dass neue Erkenntnisse erst Jahre später in die Versorgung gelangen. Wissenschaftlich sauber, aber praxisfern.

Auch kritisieren Fachzeitschriften wie das „Journal of the American College of Cardiology“, dass evidenzbasierte Medizin (EbM) oft nur das misst, was sich messen lässt, – während Lebensqualität, Alltagstauglichkeit oder psychische Belastung unsichtbar bleiben. Ein Beispiel ist die späte Anerkennung von Systemen zum kontinuierlichen Glukose-Messen (CGM). Sie erleichtern Menschen mit Diabetes seit Jahren den Alltag, wurden aber erst 2016 als Regelleistung anerkannt – obwohl ihr Nutzen längst belegt war.

Tempo, Transparenz und Teilhabe

Ein weiteres Problem ist die Geschwindigkeit der Entscheidungs-Prozesse. Zwar gibt es Fristen für bestimmte Verfahren, doch manche Themen brauchen bis zu acht Jahre, bis ein Beschluss steht. Selbst G-BA-Chef Prof. Josef Hecken räumte mehrfach ein, dass die Verfahren zu langsam seien. FDP-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Andrew Ullmann fordert seit 2018 mehr Beweglichkeit: „Der G-BA ist träge, unflexibel und nicht patientenorientiert.“

Was sich ändern muss: Evidenz braucht Menschlichkeit

Der G-BA ist zu wichtig, um als geschlossener Zirkel zu handeln. Wenn Entscheidungen darüber, welche Versorgung Menschen erhalten, auf alten Daten und unausgewogenen Strukturen beruhen, sind Reformen längst überfällig.

Evidenzbasierte Medizin ist unverzichtbar – darf aber kein Selbstzweck sein. Solange der G-BA über das Leben von Millionen Menschen entscheidet, ohne dass Betroffene auf Augenhöhe vertreten sind, bleibt moderne Medizin eine Einbahnstraße. Eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung braucht Evidenz mit Empathie: wissenschaftlich fundiert, aber nah an der Realität der Menschen, die damit leben.

Die Selbsthilfe fordert:

  • Gleiches Stimmrecht für Patienten-Vertretungen im G-BA – echte Mitbestimmung statt bloßer Anhörung.
  • Gleichwertige Expertenrechte für Patienten-Vertretungen – eigene Sachverständige und Zugang zu wissenschaftlicher Expertise.
  • Mehr Transparenz – öffentliche Begründungen, wie und warum Evidenz gewichtet und Entscheidungen getroffen werden.
  • Schnellere Verfahren – klare Fristen und schnellere Prozesse zur Bewertung und Umsetzung neuer Leitlinien und Studien-Ergebnisse, damit aktuelle Erkenntnisse zeitnah in die Versorgung einfließen.
  • Lebensqualität als Kriterium – Patient-Reported Outcomes, also Therapie-Erfolge aus der Perspektive der Patienten, müssen gleichberechtigt neben HbA1c, Mortalität (Sterblichkeit) und Kosten-Nutzen-Analysen stehen.

Gemeinsame Positionen der organisierten Selbsthilfe und Patientenvertretung im Diabetes-Anker

Logos Verbaende Diabetes Anker jpg

Erschienen in: Diabetes-Anker, 2025; 74 (12) Seite 58-59

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  • tako111 postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.

    Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.

  • moira postete ein Update vor 2 Wochen, 6 Tagen

    Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
    War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?

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