- Soziales und Recht
Traumjob mit Diabetes?! – Diese Rechte haben Betroffene
2 Minuten
Junge Menschen mit Typ-1-Diabetes sind häufig unsicher, ob sie trotz ihrer chronischen Stoffwechselerkrankung ihren Traumberuf ergreifen können. Berufstätige, bei denen Diabetes festgestellt wird, stehen vor der Frage, ob sie ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben dürfen. Welche Rechte Menschen mit Diabetes bei der Bewerbung und im Berufsalltag haben, erklärt Oliver Ebert, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft und Redakteur des Diabetes-Journals.
Für die meisten Berufe ist Diabetes kein Hindernisgrund – eine gute Stoffwechsellage vorausgesetzt. Bei der Berufswahl sollten Betroffene ihre Interessen und Fähigkeiten an erste Stelle setzen. Denn es gibt nur wenige Berufsfelder, die für sie ungeeignet sind. Zu diesen gehören Tätigkeiten, bei denen im Falle einer Unterzuckerung eine erhebliche, nicht anders abwendbare Gefahr für Dritte oder den Betroffenen selbst drohen, zum Beispiel die Arbeit als Pilot oder Busfahrer.
„Birgt ein Beruf eine Fremdgefährdung, heißt das jedoch nicht automatisch, dass Menschen mit Diabetes diesen nicht ausüben dürfen“, erklärt Rechtsanwalt Ebert und betont: „Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Der Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker sowie die Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen kann den Wunschberuf eventuell doch noch möglich machen.“
Bei der Bewerbung und im Gespräch
Vor einem Bewerbungsgespräch sollten sich Diabetespatienten auf mögliche Fragen zur persönlichen Gesundheit vorbereiten, am besten gemeinsam mit einem in der Sache erfahrenen Diabetologen. „Es besteht keine Verpflichtung, den potenziellen Arbeitgeber über die Diabetes-Erkrankung zu informieren“, erklärt Ebert.
Einige Unternehmen verlangen eine Einstellungsuntersuchung, die jedoch nur unter Zustimmung des Bewerbers stattfindet. „Diese basiert auf freiwilliger Basis“, sagt Ebert, betont aber: „Der Arbeitgeber darf die Einstellung aber von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen.“ Der Betriebsarzt ist, wie jeder andere Arzt auch, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ohne Einverständnis des potenziellen Arbeitnehmers darf er dem Arbeitgeber keine Informationen über Befunde mitteilen.
Im Job
„Im Job selbst sollten Menschen mit Diabetes eher zurückhaltend mit ihrer Erkrankung umgehen“, rät Ebert. Den engsten Kollegenkreis sollten sie aber über die Diabeteserkrankung informieren, denn das fördert Verständnis für Zeiträume der Abwesenheit zum Blutzuckermessen und Insulinspritzen. Zudem ebnet es den Weg für eventuelle Notfälle, bei denen die Kollegen im Ernstfall eingreifen müssen.
Experten-Chat am 23. Februar 2017
Schon jetzt können Fragen auf www.diabetesde.org eingesendet werden.
Am Donnerstag, den 23. Februar 2017 von 17.00 bis 19.00 Uhr stellt sich Oliver Ebert dann im Experten-Chat von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe allen Fragen zu den Rechten von Menschen mit Diabetes im Beruf.
Quelle: Pressemitteilung von diabetesDE
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stephanie-haack postete ein Update vor 6 Tagen, 1 Stunde
Jetzt schon vormerken: Das nächste virtuelle Community-MeetUp findet am 10. Juni statt. Wir freuen uns drauf! 🙂
Alle Infos hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juni2026/
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tako111 postete ein Update vor 6 Tagen, 3 Stunden
Ich habe Ihr Heft 1-2/2026 leider erst jetzt in die Hände bekommen und war über den Bericht auf Seite 14 „Spritzen, aber kein Insulin“ schon verwundert. Zwar nennen Sie einige mögliche Nebenwirkungen der einzelnen Substanzen, jedoch fehlt ein Hinweis auf eine besonders schwerwiegende Komplikation: die Gefahr einer Schädigung des Sehnervs beziehungsweise anderer Augenstrukturen. Nach meinem Kenntnisstand kann diese Nebenwirkung unter Umständen nicht mehr reversibel sein.
Ich würde mir wünschen, dass Sie bei künftigen Berichten auch auf solche Risiken eingehen und diese entsprechend berücksichtigen. Auffällig ist zudem, dass in Ihrem Heft häufig über Menschen mit Diabetes Typ 1 berichtet wird, während der Diabetes Typ 2 deutlich weniger Beachtung findet. Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass die entsprechenden Spritzenmedikamente bei Typ-2-Diabetes oftmals in einem überwiegend positiven Licht dargestellt werden, ja geradezu für den Typ 2 gegenüber beispielsweise Metformin, präferiert werden.
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katrin-kraatz antwortete vor 6 Tagen, 1 Stunde
Für die Augenproblematik konnte bisher keine Kausalität gezeigt werden. Hier sind weitere Studien zu erwarten, deren Ergebnisse abzuwarten sind. Außerdem ist es ein sehr seltenes Ereignis. Details sind zum Beispiel zu finden im Deutschen Ärzteblatt unter https://www.aerzteblatt.de/themen/augenheilkunde/therapie-mit-glp-1-rezeptor-agonisten-okulaere-komplikationen-sind-selten-aber-visusbedrohend-e345aa92-a4f7-4f40-8146-b2967b577504.
Wir bemühen uns, mit unseren Beiträgen ausgewogen über die Ausgaben des Diabetes-Ankers hinweg alle Menschen mit Diabetes zu informieren – mal mehr über den einen, mal mehr über den anderen Typ und auch weitere Diabetestypen. Medikamente finden ebenfalls über die Ausgaben hinweg ausgewogen ihren Raum im Heft.
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moira postete ein Update vor 2 Wochen, 2 Tagen
Hallo! Ich fahre in den Ferien nach Paris und möchte gerne auf den Eiffelturm steigen. Mein Mann macht sich deshalb große Sorgen, weil die Treppe schon sehr lang ist.
War jemand schon mal dort und hat den einen oder anderen Tipp?
