- Soziales und Recht
Traumjob mit Diabetes?! – Diese Rechte haben Betroffene
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Junge Menschen mit Typ-1-Diabetes sind häufig unsicher, ob sie trotz ihrer chronischen Stoffwechselerkrankung ihren Traumberuf ergreifen können. Berufstätige, bei denen Diabetes festgestellt wird, stehen vor der Frage, ob sie ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben dürfen. Welche Rechte Menschen mit Diabetes bei der Bewerbung und im Berufsalltag haben, erklärt Oliver Ebert, Rechtsanwalt, Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft und Redakteur des Diabetes-Journals.
Für die meisten Berufe ist Diabetes kein Hindernisgrund – eine gute Stoffwechsellage vorausgesetzt. Bei der Berufswahl sollten Betroffene ihre Interessen und Fähigkeiten an erste Stelle setzen. Denn es gibt nur wenige Berufsfelder, die für sie ungeeignet sind. Zu diesen gehören Tätigkeiten, bei denen im Falle einer Unterzuckerung eine erhebliche, nicht anders abwendbare Gefahr für Dritte oder den Betroffenen selbst drohen, zum Beispiel die Arbeit als Pilot oder Busfahrer.
„Birgt ein Beruf eine Fremdgefährdung, heißt das jedoch nicht automatisch, dass Menschen mit Diabetes diesen nicht ausüben dürfen“, erklärt Rechtsanwalt Ebert und betont: „Ausnahmen sind im Einzelfall möglich. Der Nachweis über einen gut eingestellten Blutzucker sowie die Fähigkeit zur rechtzeitigen Wahrnehmung von Unterzuckerungen kann den Wunschberuf eventuell doch noch möglich machen.“
Bei der Bewerbung und im Gespräch
Vor einem Bewerbungsgespräch sollten sich Diabetespatienten auf mögliche Fragen zur persönlichen Gesundheit vorbereiten, am besten gemeinsam mit einem in der Sache erfahrenen Diabetologen. „Es besteht keine Verpflichtung, den potenziellen Arbeitgeber über die Diabetes-Erkrankung zu informieren“, erklärt Ebert.
Einige Unternehmen verlangen eine Einstellungsuntersuchung, die jedoch nur unter Zustimmung des Bewerbers stattfindet. „Diese basiert auf freiwilliger Basis“, sagt Ebert, betont aber: „Der Arbeitgeber darf die Einstellung aber von einer Untersuchung durch den Betriebsarzt abhängig machen.“ Der Betriebsarzt ist, wie jeder andere Arzt auch, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ohne Einverständnis des potenziellen Arbeitnehmers darf er dem Arbeitgeber keine Informationen über Befunde mitteilen.
Im Job
„Im Job selbst sollten Menschen mit Diabetes eher zurückhaltend mit ihrer Erkrankung umgehen“, rät Ebert. Den engsten Kollegenkreis sollten sie aber über die Diabeteserkrankung informieren, denn das fördert Verständnis für Zeiträume der Abwesenheit zum Blutzuckermessen und Insulinspritzen. Zudem ebnet es den Weg für eventuelle Notfälle, bei denen die Kollegen im Ernstfall eingreifen müssen.
Experten-Chat am 23. Februar 2017
Schon jetzt können Fragen auf www.diabetesde.org eingesendet werden.
Am Donnerstag, den 23. Februar 2017 von 17.00 bis 19.00 Uhr stellt sich Oliver Ebert dann im Experten-Chat von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe allen Fragen zu den Rechten von Menschen mit Diabetes im Beruf.
Quelle: Pressemitteilung von diabetesDE
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florahdo postete ein Update vor 4 Tagen, 19 Stunden
Hallo zusammen, ich arbeite gerade an einer Seminararbeit zum Thema „Die Behandlung von Typ-1-Diabetes mit CRISPR/Cas“ (eine Methode der Gentechnik). Dazu habe ich eine Umfrage erstellt und suche dafür Menschen mit Typ-1-Diabetes, die einige Fragen beantworten könnten zu ihrer Einstellung gegenüber dem Einsatz dieser Technologie zur Behandlung von Typ-1-Diabetes. Die Umfrage ist vollständig anonym und dauert etwa 5 Minuten, sie richtet sich ausschließlich an Menschen mit Typ-1-Diabetes. Es würde mir enorm weiterhelfen, wenn sich Teilnehmer finden würden!
Der Link zur Umfrage lautet: https://forms.cloud.microsoft/r/PN2hqhkuLB
Vielen Dank für eure Unterstützung! 🙂
mr postete ein Update vor 1 Woche
Hallo kann mir jemand einen Tipp geben wie ich On Pot Gerichte mit Reis besser schätzen kann.
moira postete ein Update vor 1 Woche
Hallo!
Hat schon jemand die liberal Funktion bei der ypsopump app ausprobiert?
Ich wüsste gerne wie gut das klappt.- moira antwortete vor 6 Tagen, 10 Stunden
Ich meinte Liberty





Hallo mr,
Dein Problem, die Kohlenhydrate wie Reis in einem One-Pot-Gericht richtig einzuschätzen, vor allem wenn es für mehrere Personen gekocht ist oder Du es im Restaurant bestellst, kennen sicher viele – ich auch. Einfacher ist es, wenn Du nur für Dich kochst. Ich wiege tatsächlich, trotz mehr als 50 Jahren Diabetes, in diesem Fall vorher Reis, Nudeln oder was auch immer vorher ab. Dann weiß ich genau, wie viel es ist.
Ansonsten heißt es: Augenmaß! Gut ist, immer wieder mal eine bestimmte Menge Reis abzuwiegen und zu kochen (mache ich so). Dann sieht man die Menge und bekommt ein besseres Gefühl für die Menge beim Schätzen. Natürlich verteilt sich gerade Reis sehr gut zwischen den anderen Zutaten, aber ob es “viel” oder “wenig” ist, kann man meist erkennen.
Sinnvoll finde ich außerdem (und nicht nur ich), gerade bei eher schwierig einzuschätzenden Kohlenhydratmengen die Insulindosis eher zu gering anzusetzen und lieber später höhere Werte zu korrigieren oder – falls ein AID-System im Einsatz ist – dieses seinen Job machen zu lassen. Denn eine Hypo direkt nach dem Essen finde ich deutlich weniger angenehm.
Eine Patentlösung gibt es also nicht. Vielleicht helfen Dir die Tipps trotzdem etwas?