- Soziales und Recht
Unfall bei Unterzuckerung: Muss ich einen Teil selbst zahlen
2 Minuten
Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Rubrik Rechteck Antworten auf Rechtsfragen rund um das Thema Diabetes.
Ich habe in Unterzuckerung einen Verkehrsunfall verursacht. Bei der Polizei habe ich angegeben, dass ich vor Fahrtantritt meinen Blutzuckerwert mit 92 mg/dl (5,1 mmol/l) gemessen habe. Aus mir unerklärlichen Gründen hatte ich während der Fahrt dann jedoch eine schwere Unterzuckerung und habe hierdurch einen Unfall verursacht.
Ich wurde hierauf zunächst wegen Straßenverkehrsgefährdung angeklagt, das Verfahren wurde aber eingestellt, weil mir ein Verschulden nicht nachgewiesen werden konnte. Nun will aber meine Haftpflichtversicherung im Rahmen eines „Haftungsregresses“, dass ich 5.000 Euro von dem regulierten Schaden zahle, da ich die Unterzuckerung schuldhaft herbeigeführt hätte; ich hätte wissen müssen, dass bei diesem Wert die Gefahr besteht, dass ich auch unvorhergesehen unterzuckere.
Kann ich mich hiergegen wehren bzw. muss ich das bezahlen?
Klaus T.
Die Antwort von Oliver Ebert
Im Fall einer grob fahrlässig verursachten Unterzuckerung kann der Versicherer tatsächlich verlangen, dass Sie sich bis 5 000 Euro am Schaden beteiligen (Haftungsregress). Es spielt hier zunächst keine Rolle, dass Sie strafrechtlich nicht verurteilt wurden. Voraussetzung ist aber, dass Sie die Ihnen obliegenden Sorgfaltspflichten als Kraftfahrer in erheblicher Weise außer Acht gelassen haben – und der Versicherer dies auch beweisen kann.
Der von Ihnen vor Fahrtantritt gemessene Wert von 92 mg/dl (5,1 mmol/l) kann nun allein kein Indiz bzw. Beweis dafür sein, dass Sie mit einem hier tatsächlich eingetretenen, schlagartigen Blutzuckerabfall hätten rechnen müssen. Zwar wird in den meisten Fällen eine Unterzuckerung tatsächlich eine begründ- bzw. erklärbare Ursache haben (bspw. eine Insulinüberdosierung bzw. zu geringe Nahrungsaufnahme oder vorhergegangenen Alkoholkonsum), die Frage ist aber, ob Sie hiervon gewusst haben bzw. dies wissen konnten.
Die Versicherung muss hierfür den Nachweis erbringen. Wenn aber – wie hier – keine weiteren Angaben bzw. Umstände zum Sachverhalt bekannt sind, dann dürfte dieser Nachweis wohl nicht zu führen sein. Wenn schon das Strafgericht es nicht als erwiesen ansah, dass die Unterzuckerung von Ihnen hätte vermieden werden können, dann dürften die Chancen in einem Zivilverfahren für Sie ebenfalls sehr gut stehen.
Wichtig: Eine Ausnahme besteht aber, wenn Patienten auf ein neues Insulin umgestellt werden und vom Arzt ausdrücklich ein entsprechendes „Fahrverbot“ erhalten, bis die Einstellung abgeschlossen ist. Selbstverständlich ist der Arzt nicht berechtigt, eine Fahrerlaubnis zu entziehen – wer den Führerschein hat, darf grundsätzlich auch fahren.
Geschieht aber dann tatsächlich ein Unfall in Unterzuckerung, dann wird jedoch regelmäßig von einem mindestens fahrlässigen und damit schuldhaften Verhalten ausgegangen werden müssen und man müsste damit rechnen, sowohl strafrechtlich belangt als auch von der Versicherung in Haftungsregress genommen zu werden.
von Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de
Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2019; 68 (1) Seite 48
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uho1 postete ein Update vor 4 Tagen, 3 Stunden
Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?
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diahexe postete ein Update vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?
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gregor-hess antwortete vor 1 Woche
Liebe diahexe,
Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
Viele Grüße
Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion -
diahexe antwortete vor 1 Woche
@gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.
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ckmmueller postete ein Update vor 2 Wochen, 1 Tag
Ich habe ein Riesenproblem mit den Sensoren Guardian 4 von Medtronic. Es klappt nicht. Transmitter neu, aber auch das hilft nicht. Fast jeder Sensor braucht 2 Stunden, normale Wartezeit, dann beginnt er zu aktualisieren …. Nix passiert, außer das mein BZ unkontrolliert ansteigt. Vorletzte Woche über 400, letzte Woche hatte ich BZ 510 – ein Wert, den ich über 25 Jahre nicht mehr hatte. Ich bin sehr verzweifelt, weil es mit CGM von Medtronic nicht funktioniert. Gerade warte ich mal wieder darauf, dass der neue Sensor arbeitet. Heute habe ich mich über ChatGPT über andere Pumpen und Sensoren informiert. Tandem und Dexcom 7 soll gut sein und die Wartezeit des Sensors braucht nur 30 minuten. Kennt sich jemand damit aus? Hat ähnliche Probleme mit Medtronic wie ich? Dank für Antworten / Infos
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diahexe antwortete vor 1 Woche, 5 Tagen
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem gehabt. Samstags neuen Sensor gesetzt, hat nach 2 Stunden aktualisiert, lief dann ein paar Stunden, wieder aktualisiert und dann aufgefordert den Sensor zu wechseln. Bis Montag hatte ich dann 4!Sensoren verbraucht. Habe dann einen neuen Transmitter geben lassen und eine völlig neue Einstichstelle gewählt. Danach ging es. Mein neustes Problem ist, dass sich meine Pumpe und mein Smartphone dauernd entkoppelt und sich dann stundenlang nicht mehr koppeln lassen. Manchmal muss ich dann die App neu laden bis es wieder funktioniert.
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