Unterzuckert in den Unfall – wie soll man sich verhalten?

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© Thomas Bedenk - AdobeStock
Unterzuckert in den Unfall – wie soll man sich verhalten?

Im Schwerpunkt zum Thema Diabetes und Autofahren in der August-­Ausgabe haben wir umfassend erläutert, unter welchen Voraussetzungen Menschen mit Diabetes am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und was zu beachten ist. Was aber ist wichtig zu wissen, falls es doch zu einem Unfall in Unterzuckerung kommt? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr.

Oft ist zu lesen oder zu hören, dass ein Patient im Fall einer Unterzuckerung „schuldunfähig“ sei, d. h. nicht bestraft werden könne bzw. im Fall eines Strafverfahrens freigesprochen werden müsse. Das ist ein gefährlicher Irrtum.
Erstes Gebot: Schweigerecht nutzen!

Wenn es zum Unfall kommt, sollten Sie zunächst an Ihr Schweigerecht denken! Als Unfallbeteiligter müssen Sie grundsätzlich nur Ihre Personalien angeben (Name und Adresse). Sie sind nicht verpflichtet, weitere Angaben zum Unfallhergang oder zu Ihrer Person zu machen. Insbesondere sind Sie nicht verpflichtet, den Dia­betes anzugeben. Wichtig ist dabei auch, dass man versucht, nicht unnötig zu reden – wobei das natürlich nicht immer einfach ist in so einer Ausnahmesituation. Ob man den Diabetes jetzt besser verschweigt oder angibt, hängt vom Einzelfall ab.

Wenn man nur wegen einer einfachen Ordnungswidrigkeit – wie eines Geschwindigkeitsverstoßes oder des Überfahrens einer roten Ampel ohne Unfall – von der Polizei angehalten wird, sollte man den Diabetes eher nicht erwähnen. Denn vielleicht muss man das Bußgeld zwar nicht bezahlen – es werden aber erhebliche Zweifel an der Fahrtauglichkeit bestehen, sodass teure Gutachten oder der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.

Bei schweren Unfällen – oder wenn das Fahrverhalten so auffällig war, dass es dafür bei einem Gesunden keine vernünftige Erklärung gibt – sollte man die Unterzuckerung bzw. den Diabetes besser angeben. Denn dann kann die Polizei auch entlastende Beweise sichern, beispielsweise den Blutzuckerwert im Labor bestimmen lassen.

Ärztliches Fahrverbot beachten

Gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1b) StGB darf niemand am Straßenverkehr teilnehmen, der „infolge körperlicher oder geistiger Mängel nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug sicher zu führen […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“. Wer vom Arzt ein „ärztliches Fahrverbot“ erhält, darf erst dann wieder Auto fahren, wenn der Arzt keine Probleme mehr sieht.

Kommt es dann auch noch zu einem Unfall und es werden Menschen verletzt oder getötet, muss man mit einer Verurteilung wegen eines Körperverletzungs- bzw. Tötungsdelikts rechnen (z. B. §§ 222, 223, 229 StGB). Das kann eine erhebliche Freiheitsstrafe bedeuten, auch der Führerschein wird wohl für lange Zeit weg sein.

Eine empfindliche Strafe droht auch, wenn man seine Sorgfaltspflichten als Kraftfahrer verletzt und deswegen „fahrlässig“ eine Gefährdung verursacht. Wer (weiter)fährt, obwohl er weiß oder hätte wissen können, dass eine Unterzuckerung naht, muss im schlimmsten Fall ebenfalls mit Gefängnis rechnen. Fahrlässig wäre es beispielsweise, wenn man sich ans Steuer setzt, ohne dass man seinen aktuellen Zustand vernünftig abschätzen kann – beispielsweise durch eine zeitnah vor Fahrtantritt bzw. in regelmäßigen Fahrpausen durchgeführte Blutzuckerselbstmessung oder den Einsatz eines Systems zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM).

Wenn man spürt oder aufgrund der Warnung des Glukosesensors davon ausgehen muss, dass eine Unterzuckerung droht, muss man unverzüglich das Fahrzeug sicher anhalten. Gleiches gilt auch, wenn man im Fall einer Warnung des CGM-Systems erst noch am Gerät hantiert oder scannt – wenn es infolge einer Unachtsamkeit dann zum Unfall kommt, muss man ebenfalls mit einer Bestrafung rechnen.

Wirklich unterzuckert?

Im Fall eines Unfalls müssen daher zwei Fragen geklärt werden, um zu einem Freispruch zu kommen bzw. keinen Schadenersatz leisten zu müssen: Lag zum Zeitpunkt des Unfalls überhaupt eine Unterzuckerung vor – und wenn ja, war diese so ausgeprägt, dass man den Ernst der Lage nicht erkennen und deswegen das Auto nicht mehr rechtzeitig anhalten konnte? Und wenn man von einer solchen Unterzuckerung ausgehen kann: Hat der Patient alles getan, um diese zu verhindern?

Für den Patienten können sich hier mehrere Schwierigkeiten auftun. Zunächst muss zur Überzeugung des Gerichts nachgewiesen sein, dass zum Zeitpunkt des Unfalls eine Unterzuckerung bestanden hat. Dies ist nur dann kein Problem, wenn der Fahrer infolge einer schweren Hypoglykämie bewusstlos wurde und zeitnah eine Blutzuckerbestimmung bzw. Blutprobe mit dortiger Bestimmung des Glukosewerts vorgenommen wurde.

Tipps, um dem Vorwurf einer Fahrlässigkeit zu entgehen


  • zeitnah vor Fahrtantritt sowie in regelmäßigen Fahrpausen den Blutzucker messen
  • beim geringsten Anzeichen einer Unterzuckerung: Warnblink­anlage einschalten und schnellstmöglich rechts ranfahren
  • während der Fahrt weder scannen noch das CGM-Empfangsgerät oder die Insulinpumpe bedienen
  • Alarme des CGM-Systems ­unüberhörbar einstellen
  • sicherstellen, dass das CGM-Empfangsgerät bzw. das Smartphone mit der App für das CGM-System ausreichend geladen sind
  • soweit erforderlich: CGM-System entsprechend den Vorgaben des Herstellers kalibrieren
  • bei CGM: durch regelmäßige Vergleichsmessungen kontrollieren, ob das System zuverlässig misst
  • Diabetes-Tagebuch führen, in dem neben dem Blut-/Gewebezucker auch Insulin und Mahlzeiten dokumentiert sind – in Papierform, per App oder per Software

Ist der Fahrer dagegen (noch) ansprechbar, kann es richtig problematisch werden: Die Unterzuckerung wird dann oft nicht geglaubt oder zumindest nicht als so gravierend angesehen, als dass man nicht wenigstens hätte rechts ranfahren können. Staatsanwaltschaft bzw. Gericht sehen eine Unterzuckerung bei Diabetikern auch nicht selten als reine Schutzbehauptung, um sich einer Strafe zu entziehen.

Das hängt auch damit zusammen, dass Fahren in einer Unterzuckerung für einen außenstehenden Beobachter schlicht wie rücksichtsloses Fahren wirken könnte – mit dem Risiko einer empfindlichen Bestrafung. Aber auch, wenn die Unterzuckerung feststeht, bedeutet dies noch keinen Freispruch: Im zweiten Schritt wird nämlich untersucht, wie es dazu kommen konnte und ob man wirklich alles Erforderliche getan hatte, um eine solche Unterzuckerung zu verhindern. Es empfiehlt sich daher, einen verkehrsrechtlich erfahrenen Anwalt zu beauftragen und ggf. einen diabetologisch erfahrenen Arzt oder Anwalt hinzuzuziehen.

Radfahrer? Fußgänger? Ebenfalls aufpassen!

Vielen Diabetikern ist nicht bewusst, dass auch ein Fahrrad als „Fahrzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zählt. Wer also Fahrrad fährt, obwohl er Unterzuckerungen nicht rechtzeitig wahrnimmt oder ohne zeitnah zuvor den Blutzucker gemessen zu haben, kann sich genauso strafbar machen. Auch Fußgänger in Unterzuckerung können Unfälle verursachen – auch dann muss man im Zweifel für den verursachten Schaden aufkommen, wenn die Unterzuckerung fahrlässig verursacht wurde. Kamen Personen zu Schaden, dann droht auch Fahrradfahrern bzw. Fußgängern eine Bestrafung wegen eines Körperverletzungs- bzw. Tötungsdelikts.

Private Haftpflichtversicherung

Soweit man den Unfall als Fahrer eines Kraftfahrzeugs verursacht hat, muss die Kfz-Versicherung für alle Schäden aufkommen. Dazu zählen auch Krankenbehandlungskosten, Schmerzensgeld oder Renten für Unfallopfer. Unter bestimmten Umständen kann die Kfz-Versicherung dann jedoch bis 5.000 Euro zurückfordern. Für Radfahrer und Fußgänger gibt es keine gesetzliche Pflichtversicherung. Wer keine private Haftpflichtversicherung hat und die Unterzuckerung mindestens fahrlässig verschuldet hat, muss den verursachten Schaden selbst bezahlen.


Autor:

Oliver Ebert
REK Rechtsanwälte Stuttgart, Balingen
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2021; 70 (12) Seite 48-49

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  • Liebe Leute, ich habe zwei neue Erfahrungen mach dürfen, die Ursächliche nicht so schön, woraus die 2. Erfahrung (notwendig gut) resultiert!

    Ich bin kein Liebhaber von Zahnärzten und meine dort geführte Gesundheitsakte ist mit einem riesigen “A” für Angspatient gezeichnet. Ende letzten Jahres ist mir beim letzten verbleibenden Weisheitszahn (nie Schmerzen gemacht) größeres Teil abgebrochen, ZA meint, da geht er nicht bei, weil Zahn quer liegt, allso OP, und danach könnte man sich über Zahnersatz unterhalten … ich natürlich in Schockstarre gefallen, – gleich am selben Tag bei OP-Zahnarzt Termin gemacht, vor Weihnachten nix mehr möglich, gleich Anfang Januar Termin bekommen, Röntgenbild lag dem Chirugen bereits vor. Vieles wurde besprochen, auch der Zahnersatz, wobei der Chirug gleich meinte, dass ausser WZ wohl 3 weitere Zähne raus müssten. Schock nr. 2! Ich wollte mir aber noch 2Meinung einholen und fand Dank guten Rat von Bekannten, einen anderen Zahnarzt, dem ich mein Leid und Angst ausführlich schildern konnte und der auch zum erstenmal die Diabetes in Spiel brachte … kurz um ein bisher bestes aufklärendes Gespräch, wie weit Diabetes auch auf die Zahne und Zahnfleisch gehen kann. Bei mir Fazit Paradontites. (die 1. unschöne Erfahrung). Der Weisheits- und daneben liegende Zahn sind inzwischen raus, – war super gute und schmerzfreie OP, danach keinerlei Schmerzen, durfte allerdings auch Antibiotika nehmen. Die 2. Erfahrung: ich konnte meine Insulindosies halbieren, – bei 10 Tg. Antbiotika, und nun 15 ohne Medizin noch anhaltend niedrige Insulinmenge, mit steigender festen Nahrungsaufnahme.

    Heute bei Diabetologen bestätigt, das Diabetiker besonders auf Ihre Zähne und Zahlfleich achten sollten. Da frage ich mich warum der Zahnarzt da nicht im Vorsorgekatalog von DMP aufgenommen ist.

    LG Wolfgang

  • laila postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Diabetes Typ 3c vor 1 Tag, 5 Stunden

    Hallo ihr Lieben….Mein Name ist Laila…Ich bin neu hier…Ich wurde seit 2017 mit Diabetes 2 diagnostiziert.Da bekam ich den Diabetes durch laufen ohne Medies in den Griff.Das ging so bis Januar 2025.Ich weiss heute nochicht warum…aber ich hatte 2024 den Diabetes total ignoriert und fröhlich darauf losgegessen.Mitte 2025 ging ich Sport machen und gehen nach dem Essen.Und nahm immer megr ab.Htte einen Hb1C Wert von 8…Da ich abnahm, dachte ich, das der Wert besser ist…Bis Januar 2025…Da hatte ich einen HbA1C Wert von 14,8…Also Krankenhaus und Humalog 100 zu den Malzeiten spritzen…Und Toujeo 6 EI am Morgen…Irgendwann merkte ich, das mich kein Krankenhaus einstellen konnte.Die Insulineinheiten wurden immer weniger.Konnte kein Korrekturspritzen megr vornehmen.Zum Schluss gin ich nach 5 Mon. mit 2 Insulineinheiten in den Hypo…Lange Rede …kurzer Sinn.Ich ging dann auf Metformin…Also Siofor 500…Ich war bei vielen Diabethologen….Die haben mich als Typ 1 behandelt.Mit Metformin ging es mir besser.Meine letzte Diaethologin möchte, das ich wieder spritze.Ich komme mit ihr garnicht zurecht.Mein HbA1C liegt jetztbei 6,5…Mein Problem ist mein Gewicht.Ich wiege ungefähr 48 Kilo bei 160 m…Ich bräuchte dringend Austausch…Habe so viele Fragen…Bin auch psychisch total am Ende. Achso…Ja ich habe seit 1991 eine chronisch kalfizierende Pankreatitis…Und eine exokrine Pankreasinsuffizienz…Also daurch den Diabetes 3c.Wer möchte sich gerne mit mir austauschen?An Michael Bender:” Ich habe Deine Geschichte gelesen . Würde mich auch gerne mit Dir austauschen, da Du ja auch eine längere Zeit Metformin eingenommen hast.” Ich bin für jeden, mit dem ich mich hier austauschen kann, sehr dankbar. dankbar..Bitte meldet Euch…!!!

    • Hallo Leila, ich bin Suzana und auch in dieser Gruppe. Meine Geschichte kannst du etwas weiter unten lesen.
      Es ist sicher schwer aus der Ferne Ratschläge zugeben, dennoch: ich habe mich lange gegen Insulinspritzen gewehrt aber dann eingesehen, dass es besser ist. Wenn die Pankreas nicht mehr genug produziert ist es mit Medikamenten nicht zu machen. Als ich nach langer Zeit Metformin abgesetzt habe, habe ich erst gemerkt, welche Nebenwirkungen ich damit hatte.
      Ja auch ich muss aufpassen nicht in den unterzucker zu kommen bei Sport und Bewegung aber damit habe ich mich inzwischen arrangiert. Traubensaft ist mein bester Freund.
      Ganz wichtig ist aber ein DiabetologIn wo du dich gut aufgehoben fühlst und die Fragen zwischendurch beantwortet.
      Weiterhin viel Kraft und gute Wegbegleiter!

    • laila antwortete vor 1 Tag

      @suzana: Ich danke Dir für die Nachricht.Könnten wir uns weiterhin austauschen?Es wäre so wichtig für mich.Vielleicht auch privat? Gebe mir bitte Bescheid…Ich kenne mich hier leider nicht so gut aus…Wäre echt super…😊

    • Hallo Leila, auch von mir ein herzliches willkommen. Auch meine Geschichte liest du im weiteren Verlauf.
      Zur “chronisch kalfizierende Pankreatitis” kann ich nix sagen, da ist immer das Gespräch mit dem Arzt/Diabetologen vorzuziehen, wie in allen Gesundheitsfragen. Was sagen Ärzte dazu, auch wg. der NICHTzunahme an Gewicht. Wenn ich mit einem Arzt nicht kann, oder dieser mir nicht ausreichende Infos gibt, schaue ich mich nach einem anderen Arzt/Diabetologen um, das ist Dein Recht, es geht um Deine Gesundheit!
      Sollte mit der Nichtzunahme noch mehr dahinter Stecken, vielleicht
      auch mal einen Psychologen in Deine Überlegung ziehen. Oder eine auf dich zugeschnittene Diabetes Schulung o.Ä., auch hier sollte Dich ein guter Diabetologe aufklären können.

      Soweit was mir im Moment einfällt. Lass es Dir gut gehen.

      Gruss Wolfgang

    • Hey Laila, du kannst mir gerne hier im Typ 3c Bereich oder via PN schreiben. Ich bin gerade zwar etwas gesundheitlich angeschlagen, versuche aber, so gut es geht zu antworten.

  • vio1978 postete ein Update vor 2 Tagen, 15 Stunden

    Habe wieder Freestyle Libre Sensor, weil ich damit besser zurecht kam als mit dem Dexcom G 6. ist es abzusehen, ob und wann Libre mit d. Omnipod-Pumpe kompatibel ist?🍀

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