- Soziales und Recht
Wahlerklärung – Was ist das?
3 Minuten
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen haben gemäß § 33 SGB V Anspruch auf die Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln wie Blutzuckermessgeräten, Insulinpumpen oder rtCGM-Systemen. Der Arzt kann ein Hilfsmittel verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist, um "den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen". Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Krankenkasse den Patienten immer auch mit dem gewünschten bzw. vom Arzt verordneten System versorgen muss.
Krankenkassen haben die Pflicht, wirtschaftlich zu handeln
Denn die Kostenträger sind auch dazu verpflichtet, das Wirtschaftlichkeitsgebot aus § 12 SGB V zu beachten. Dort heißt es: "Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Wenn es also ein günstigeres Hilfsmittel gibt, das den medizinische Zweck ebenfalls in gleicher Weise erfüllt, muss die Krankenkasse auch nur die damit verbundenen Kosten übernehmen. Patienten haben nur Anspruch auf eine "ausreichende" Versorgung. Versicherte können von der Krankenkasse also keine Optimal-Versorgung oder den immer neusten Stand der Technik verlangen.
Wird z. B. das gewünschte bzw. vom Arzt verordnete Insulinpumpen-System mit der Begründung abgelehnt, dass es eine günstigere, wirtschaftlichere Alternative gäbe, bleibt dem Versicherten grundsätzlich nur der Rechtsweg, um das gewünschte System durchzusetzen.
Wahlerklärung birgt Kostenrisiko
Immer wieder ist zu beobachten, dass Patienten vom Anbieter des abgelehnten Systems oder vom Praxisteam über ein angebliches Wahlrecht gemäß § 33 Abs. 1 S. 9 SGB V informiert werden. Der Patient brauche nur eine Wahlerklärung abzugeben, um das gewünschte System doch noch erhalten zu können. Leider ist dies aber nur teilweise zutreffend. Zudem birgt eine solche Wahlerklärung erhebliche Kostenrisiken, denn die gesetzliche Regelung lautet wie folgt: "Wählen Versicherte Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das Maß des Notwendigen hinausgehen, haben sie die Mehrkosten und dadurch bedingte höhere Folgekosten selbst zu tragen."
Dies bedeutet: Wenn der Patient eine solche Wahlerklärung unterschreibt, wird die Krankenkasse nur die Kosten übernehmen, die für die Versorgung mit der kostengünstigeren Alternative anfallen. Alle darüber hinausgehenden Kosten muss der Patient dann selbst tragen.
Zukünftige Kosten für Instandhaltung und Reparaturen bedenken
Viele Patienten wissen nicht, dass der gesetzliche Versorgungsanspruch deutlich mehr beinhaltet als nur die Bereitstellung des Hilfsmittels bzw. Verbrauchsmaterials. Dies ergibt sich aus § 33 Abs. 1 S. 5 SGB V: "Der Anspruch umfasst auch zusätzlich zur Bereitstellung des Hilfsmittels zu erbringende, notwendige Leistungen wie die notwendige Änderung, Instandsetzung und Ersatzbeschaffung von Hilfsmitteln, die Ausbildung in ihrem Gebrauch und, soweit zum Schutz der Versicherten vor unvertretbaren gesundheitlichen Risiken erforderlich, die nach dem Stand der Technik zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und der technischen Sicherheit notwendigen Wartungen und technischen Kontrollen."
Wenn man eine Wahlerklärung unterschreibt, sollte man sich darüber bewusst sein, dass damit im Laufe der Zeit erhebliche Zusatzkosten anfallen können. Die Krankenkasse zahlt dem Hilfsmittelanbieter nämlich nur einmalig die Kostenpauschale, die sie mit dem Anbieter des günstigeren Alternativsystems vereinbart hat, und hat damit ihre Leistungspflicht erfüllt.
Kommt es später zu Problemen mit dem Hilfsmittel, beispielsweise zu einem Defekt, oder das Gerät geht verloren, muss der Patient sich auf eigene Kosten darum kümmern. Vor allem bei Hilfsmitteln wie Insulinpumpen, die für einen längeren Einsatz vorgesehen sind, können im Laufe der Zeit auch Reparaturen, ein Geräteaustausch oder Wartungen erforderlich sein. Die vom Anbieter dafür berechneten Kosten können deutlich höher sein als die Kosten, die bei Einsatz des günstigeren Alternativsystems angefallen wären.
Nicht immer greift bei Mängeln auch die gesetzliche Gewährleistung. In solchen Fällen müsste der Patientauf eigenes Kostenrisiko seine Rechte gegenüber dem Anbieter durchsetzen, während ansonsten die Krankenkasse für die Sicherung der Versorgung zuständig bliebe.
Noch ein Problem: "Luxus-Versorgung"
Mit Abschluss einer Wahlerklärungbestätigt der Patient, dass das gewünschte, teurere System "über das Maß des Notwendigen hinausgeht". Man gesteht der Krankenkasse damit zu, dass dieses – in der Regel ja auch vom Arzt verordnete – System gar nicht notwendig sei und es sich hierbei um eine an sich überflüssige "Luxus-Versorgung" handelt.
In diesem Fall muss man damit rechnen, dass die Krankenkasse den Patienten auch in Zukunft nicht mit dem System versorgen wird – mit der Folge, dass man auch zukünftig die Mehrkosten zahlen müsste, um das Hilfsmittel weiter behalten zu können.
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insulina postete ein Update in der Gruppe In der Gruppe:Reisen mit Diabetes vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo Zusammen,
ich reise seit meinem 10. Lebensjahr mit Diabetesequipment…
Auf dem Segelboot mit meinen Eltern, auf Klassenfahrt in den Harz direkt nach meiner Diagnose 1984. Gerne war ich wandern, am liebsten an der Küste. Bretagne, Alentejo, Andalusien, Norwegen. Zum Leidwesen meiner Eltern dann auch mal ganz alleine durch Schottland… Seit einigen Jahren bin ich nun als Sozia mit meinem Mann auf dem Motorrad unterwegs. Neben Zelt und Kocher nimmt das Diabeteszeug (+weiterer Medis) einen Großteil unseres Gepäcks ein. Ich mag Sensor und Pumpe- aber das Reisen war „früher“ leichter. Im wahrsten Sinne es Wortes. Da eben nicht so viel Platz für Klamotten bleibt, bleiben wir (noch) gerne in wärmeren Regionen. Wo ist bei fast 40 Grad Sonnenschein der kühlste Platz an einem Motorrad? Und was veranstalten Katheter und Schlauch da schon wieder unter dem Nierengurt? Nach einem Starkregen knallgefüllte, aufgeplatzte Friotaschen auf den Motorradkoffern, bei den Reisevorbereitungen zurechtgeschnippelte Katheterverpackungen, damit einer mehr in die Tupperdose passt… Oft muss ich über so etwas lachen- und bin dankbar, dass mir noch nichts wirklich bedrohliches passiert ist.
Im September waren wir auf Sardinien und auf dem Rückweg länger in Südtirol. Ein letztes Mal mit meiner guten, alten Accu-Check Combo. Jetzt bin ich AID´lerin und die Katheter sind noch größer verpackt… 😉
Mein „Diabetesding“ in diesem Urlaub war eine sehr, sehr sehr große Sammlung von Zuckertütchen. Solche, die es in fast jedem Café gibt. Die waren überall an mir… in jeder Tasche, in der Pumpentache, überall ein- und zwischengeklemmt. Und liegen noch heute zahlreich im Küchenschrank. Nicht, weil sie so besonders hübsch sind und / oder eine Sammlereigenschaft befriedigen… Ich habe beim Packen zu Hause auf einen Teil der üblichen Traubenzuckerration verzichtet, da ich nach jedem Urlaub ausreichend davon wieder mit nach Hause schleppe.
Da wollte ich wohl dann bei jeder sich bietenden Gelegenheit sicherstellen, bei Unterzuckerungen trotzdem ausreichend „Stoff“ dabei zu haben…
Ich freue mich auf den nächsten Urlaub und bin gespannt, was für eine Marotte dann vielleicht entsteht. Und, ob ich vom AID wieder in den „Basalratenhandbetrieb“ schalte.
Die Marotte allerdings kündigt sich schon an. Da ich ja nun das Handy dringend benötige, habe ich bereits eine Sicherungsleine an Handy und Innentasche der Jacke befestigt. So kann ich das Handy zum Fotografieren oder für das Diabetesmanagement heraus nehmen -ohne dass es die Alpen hinunter- oder ins Wasser fällt. Diabetesbedingte Paranoia. 😉
Wenn ´s weiter nichts ist… .
Ich würde übrigens lieber ohne Erkrankungen reisen. Aber es hilft ja nichts… und mit Neugierde, Selbstverantwortung und ein bisschen Mut klappt es auch so.
Lieben Gruß und viel Vorfreude auf die nächsten Urlaube
Nina -
gingergirl postete ein Update vor 2 Wochen, 3 Tagen
Hallo zusammen meine name ist chiara und ich bin seit knapp 3 monaten mit der diagnose diabetes typ 1 diagnostiziert. Eigentlich habe ich es recht gut im griff nach der diagnose die zweite woche waren meine werte schon im ehner normalen bereich und die ärzte waren beeindruckt das es so schnell ging da ich aber alles durch die ernährung verändert habe und strickt mich daran halte war es einfach und man sah es sofort.
Ich habe ein paar Fragen kann man überall am oberarm den sensor ansetzten( da ich ihn jetzt eher etwas hoch habe beim muskel) und muss man jeden dexcom g7 sensor kalibrieren am anfang beim wechseln? .
Und ich habe bei den overpatch pflastern immer so viel kleberesten am arm kann das am pflaster liegen? Weil es ist ein transparentes und ich habe das gefühl es kriegt wie keine luft… Ich hab mir jetzt nur mal neue pflaster bestellt aber bei einem ist kein loch wo der dexcom ein löchli hat
Und wie ist das bei euch wegen abnehmen funktioniert das oder nicht?
Und wie spritzt ihr wenn ihr ihn der Öffentlichkeit seit an einem fest /Messe oder so?
Da ich nicht immer auf die Toilette renne kann?
Danke schonmal im Voraus-
darktear antwortete vor 2 Wochen
Hallo,
Als ich noch die ICT Methode hatte habe ich bei Konzerten oder Messen mir das Kurzzeitinsulin in den Bauch gespritzt und das Langzeit oben am Gesäß.Hat meist keiner mitbekommen.
Meinen Sensor setzte ich oben am Arm,ist für mich angenehmer 🙂
Ich bin froh das die Technik so gut ist und nicht mehr so Steinzeitmäßig wie vor 42 Jahren *lach*LG Sndra
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moira antwortete vor 1 Woche, 3 Tagen
Hallo Chiara! Mit dem Spritzen habe ich es wie Sandra gemacht. Abnehmen ist echt schwierig – ich komme da nicht gut weiter, ich muss aber auch für zwei weitere Leute kochen und deren Essenswünsche sind da nicht unbedingt hilfreich. LG
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hexle postete ein Update vor 2 Wochen, 5 Tagen
Hat jemand Tipps bei einer Pfalsterallergie gegen dexcom g6. Ich muss die vorhandenen Sensoren noch verwenden, bis die Umstellung auf g7 durch ist.
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lena-schmidt antwortete vor 2 Wochen
@stephanie-haack hast du vielleicht ein paar gutes Tipps?
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connyhumboldt antwortete vor 1 Woche, 1 Tag
Besorge Dir Pflaster die über Tattoos geklebt werden, wenn die neu gestochen sind! Oder Sprühpflaster das Stomapatienten benutzen!
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Hallo Nina,
als unser Kind noch kleiner war, fand ich es schon immer spannend für 2 Typ1 Dias alles zusammen zu packen,alles kam in eine große Klappbox.
Und dann stand man am Auto schaute in den Kofferraum und dachte sich oki wohin mit dem Zuckermonster,es war also Tetris spielen im Auto ;). Für die Fahrten packen wir uns genug Gummibärchen ein und der Rest wird zur Not dann vor Ort gehohlt.
Unsere letzte weite Fahrt war bis nach Venedig