Nahrungsergänzungsmittel: Warum werden Kosten nicht erstattet?

3 Minuten

Nahrungsergänzungsmittel: Warum werden Kosten nicht erstattet?

Rechts-Experte Oliver Ebert erklärt, wieso die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

In Apotheken und Supermärkten werden viele Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die eine vorbeugende oder unterstützende Wirkung bei bestimmten Krankheiten haben sollen. So gibt es beispielsweise Zimt-Kapseln, die den Stoffwechsel von Diabetikern verbessern sollen, Kombi-Vitamintabletten zur Stärkung des Allgemeinzustands oder Lachsöl-Kapseln.

Leider ist es so, dass die Werbeaussagen oftmals nicht belegt sind. Für manche Wirkstoffe gibt es zwar schon erste Studien, die durchaus positive Effekte nahelegen. Allerdings fehlen meist weitere Untersuchungen zur Langzeitanwendung.

Fachgesellschaften raten von Nahrungsergänzungsmitteln ab

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und die europäische Diabetes and Nutrition Study Group (DNSG, Forschergruppe Diabetes und Ernährung) raten daher von funktionellen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln eher ab. Eine ausgewogene, normale Ernährung ist nach Auffassung der Experten grundsätzlich vollkommen ausreichend, um alle wichtigen Nährstoffe in der vom Körper benötigten Menge zuzuführen.

Aus diesem Grund ist die Erstattung solcher Nahrungsergänzungsmittel über die Krankenkasse grundsätzlich nicht möglich. Die Kasse müsste nur dann zahlen, wenn es sich dabei zugleich (auch) um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Gemäß der Definition in § 2 Arzneimittelgesetz sind Arzneimittel “Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen […] Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher […] Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder die im oder am menschlichen […] Körper angewendet oder einem Menschen […] verabreicht werden können, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.”

Lebensmittel werden nach Artikel 2 der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) folgendermaßen definiert: “Lebensmittel sind die Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.”

Arznei oder Nahrungsergänzung?

Hieraus ergibt sich, dass manche der Produkte durchaus auch Arzneimittel sein könnten, wenn sie zur Behandlung einer bestimmten Krankheit eingesetzt werden. Rein rechtlich gibt aber den Ausschlag, wie der Hersteller das Produkt auf den Markt bringt: Wer ein Arzneimittel auf den Markt bringen will, benötigt eine Zulassung und muss mittels teurer klinischer Studien u. a. nachweisen, dass das Mittel wirkt und unbedenklich ist. Dieser aufwendige und kostenintensive Prozess ist bei bloßen Nahrungs(ergänzungs)mitteln nicht notwendig. Deshalb gelten diese nicht als Arzneimittel, obwohl sie formal die Definition erfüllen.

Nahrungsergänzungsmittel sind – ebenso wie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (z. B. Aspirin) aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 34 SGB V grundsätzlich nicht auf Kassenrezept erhältlich. Eine Ausnahme könnte allerdings gelten, wenn ein akuter Nährstoffmangel vorliegt, der auch nicht durch normale Ernährung ausgeglichen werden kann. Dies müsste dann aber natürlich auch nachgewiesen werden.

Auch kein Mehrbedarfszuschlag

Auch im Bereich der Sozialhilfe gibt es keinen Mehrzuschlag für Ernährung mehr. Früher wurde bei Übergewicht des Betroffenen angenommen, dass die von Diabetikern einzuhaltende Diät teurer als eine normale Ernährung sei und einen Mehrbedarfszuschlag rechtfertige. Seit geraumer Zeit ist in der medizinischen Fachwelt aber an sich unbestritten, dass jedenfalls bei der im Fall von Übergewicht gebotenen Reduktionskost keine Mehrkosten anfallen.

Zahlreiche Gerichte (u. a. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013, Az.: L 6 AS 291/10; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.09.2005, Az.: L 9 B 186/05 SO ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2005, Az.: L 20 B 25/05 SO; Sozialgericht Dresden, Az.: S 23 AS 1372/06 ER) haben daher festgestellt, dass für Diabetiker eine besondere, kostenaufwendige Diät nicht erforderlich und somit auch kein Mehrbedarf gerechtfertigt sei.

Nur wenn Diabetiker – in Zusammenarbeit mit ihrem Arzt – nachvollziehbar begründen können bzw. im Verfahren durch Gutachten unabhängig belegt wird, dass bzw. warum ihnen eine Ernährung mit gewöhnlichen Lebensmitteln nicht möglich oder zumutbar ist, kann der Zuschuss vielleicht wieder erstritten werden.

Schwerpunkt: „Diabetes-Hilfsmittel“


von Oliver Ebert

Oliver Ebert ist Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutzbeauftragter und -auditor und Hochschullehrbeauftragter für Datenschutz- und Internetrecht. Zudem ist er Geschäftsführer der mediaspects GmbH sowie Fachjournalist für Medizin, Datenschutz & Patientenrechte. Seit vielen Jahren befasst er sich mit dem Thema Diabetes und unterstützt Patienten, Angehörige und Ärzte in juristischen Belangen. Er war langjähriger Vorsitzender des DDG-Ausschusses Soziales und ist Co-Koordinator/Mitautor der europaweit ersten S2e-Leitlinie: „Diabetes & Straßenverkehr“

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (1) Seite 28-29

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Ähnliche Beiträge

Rezept für Rosenkohl-Gemüsequiche
Rosenkohl, Möhren und Tomaten machen dieses Rezept für Quiche zu einem herzhaften Ofengericht. Der Quark-Öl-Teig ist unkompliziert zubereitet, frische Kräuter geben zusätzliche Würze. Dank genauer Nährwertangaben passt das Rezept auch gut in eine ausgewogene Ernährung bei Diabetes und eignet sich als sättigende Mahlzeit für die ganze Familie.

2 Minuten

Obst und Gemüse statt Pülverchen …
Nahrungsergänzungspräparate sind für viele Menschen in Deutschland tägliche Praxis. Frauen greifen dabei häufiger zu Pillen und Pülverchen als Männer. 28 Prozent der Bundesbürger konsumieren regelmäßig solche Präparate. Ist das wirklich sinnvoll?

4 Minuten

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Diabetes-Anker-Newsletter

Alle wichtigen Infos und Events für Menschen mit Diabetes – kostenlos und direkt in deinem Postfach. Mit unserem Newsletter verpasst du nichts mehr.

Hinweise zum Datenschutz

Über uns

Geschichten, Gemeinschaft, Gesundheit: Der Diabetes-Anker ist ein umfassendes Angebot für alle Menschen mit Diabetes – live, gedruckt und digital. Der Diabetes-Anker und die Community sind immer da, wo du sie brauchst. Für alle Höhen und Tiefen.

Community-Frage
Mit wem redest du
über deinen Diabetes?

Die Antworten werden anonymisiert gesammelt und sind nicht mit dir oder deinem Profil verbunden. Achte darauf, dass deine Antwort auch keine Personenbezogenen Daten enthält.

Werde Teil unserer Community
Folge uns auf unseren Social-Media-Kanälen
Community-Feed
Zur Community
  • Am Mittwoch um 19 Uhr findet das nächste Community-MeetUp via Teams statt. Alle sind herzlich eingeladen! Alle Infos findet ihr hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-august-2026/

  • thomas55 postete ein Update vor 1 Monat, 3 Wochen

    Hallo Philipa,
    beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
    Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
    Viel Erfolg
    Thomas

  • philipa postete ein Update vor 1 Monat, 3 Wochen

    Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?

    • Hallo philipa,
      Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
      Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
      Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
      Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
      Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
      Beste Grüße