Warum werden die Kosten nicht erstattet?

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Warum werden die Kosten nicht erstattet?

Rechts-Experte Oliver Ebert erklärt, wieso die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel nicht von den Krankenkassen übernommen werden.

In Apotheken und Supermärkten werden viele Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die eine vorbeugende oder unterstützende Wirkung bei bestimmten Krankheiten haben sollen. So gibt es beispielsweise Zimt-Kapseln, die den Stoffwechsel von Diabetikern verbessern sollen, Kombi-Vitamintabletten zur Stärkung des Allgemeinzustands oder Lachsöl-Kapseln.

Leider ist es so, dass die Werbeaussagen oftmals nicht belegt sind. Für manche Wirkstoffe gibt es zwar schon erste Studien, die durchaus positive Effekte nahelegen. Allerdings fehlen meist weitere Untersuchungen zur Langzeitanwendung.

Fachgesellschaften raten von Nahrungsergänzungsmitteln ab

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und die europäische Diabetes and Nutrition Study Group (DNSG, Forschergruppe Diabetes und Ernährung) raten daher von funktionellen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln eher ab. Eine ausgewogene, normale Ernährung ist nach Auffassung der Experten grundsätzlich vollkommen ausreichend, um alle wichtigen Nährstoffe in der vom Körper benötigten Menge zuzuführen.

Aus diesem Grund ist die Erstattung solcher Nahrungsergänzungsmittel über die Krankenkasse grundsätzlich nicht möglich. Die Kasse müsste nur dann zahlen, wenn es sich dabei zugleich (auch) um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.

Gemäß der Definition in § 2 Arzneimittelgesetz sind Arzneimittel “Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen […] Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher […] Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder die im oder am menschlichen […] Körper angewendet oder einem Menschen […] verabreicht werden können, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.”

Lebensmittel werden nach Artikel 2 der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) folgendermaßen definiert: “Lebensmittel sind die Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.”

Arznei oder Nahrungsergänzung?

Hieraus ergibt sich, dass manche der Produkte durchaus auch Arzneimittel sein könnten, wenn sie zur Behandlung einer bestimmten Krankheit eingesetzt werden. Rein rechtlich gibt aber den Ausschlag, wie der Hersteller das Produkt auf den Markt bringt: Wer ein Arzneimittel auf den Markt bringen will, benötigt eine Zulassung und muss mittels teurer klinischer Studien u. a. nachweisen, dass das Mittel wirkt und unbedenklich ist. Dieser aufwendige und kostenintensive Prozess ist bei bloßen Nahrungs(ergänzungs)mitteln nicht notwendig. Deshalb gelten diese nicht als Arzneimittel, obwohl sie formal die Definition erfüllen.

Nahrungsergänzungsmittel sind – ebenso wie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (z. B. Aspirin) aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 34 SGB V grundsätzlich nicht auf Kassenrezept erhältlich. Eine Ausnahme könnte allerdings gelten, wenn ein akuter Nährstoffmangel vorliegt, der auch nicht durch normale Ernährung ausgeglichen werden kann. Dies müsste dann aber natürlich auch nachgewiesen werden.

Auch kein Mehrbedarfszuschlag

Auch im Bereich der Sozialhilfe gibt es keinen Mehrzuschlag für Ernährung mehr. Früher wurde bei Übergewicht des Betroffenen angenommen, dass die von Diabetikern einzuhaltende Diät teurer als eine normale Ernährung sei und einen Mehrbedarfszuschlag rechtfertige. Seit geraumer Zeit ist in der medizinischen Fachwelt aber an sich unbestritten, dass jedenfalls bei der im Fall von Übergewicht gebotenen Reduktionskost keine Mehrkosten anfallen.

Zahlreiche Gerichte (u. a. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013, Az.: L 6 AS 291/10; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.09.2005, Az.: L 9 B 186/05 SO ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2005, Az.: L 20 B 25/05 SO; Sozialgericht Dresden, Az.: S 23 AS 1372/06 ER) haben daher festgestellt, dass für Diabetiker eine besondere, kostenaufwendige Diät nicht erforderlich und somit auch kein Mehrbedarf gerechtfertigt sei.

Nur wenn Diabetiker – in Zusammenarbeit mit ihrem Arzt – nachvollziehbar begründen können bzw. im Verfahren durch Gutachten unabhängig belegt wird, dass bzw. warum ihnen eine Ernährung mit gewöhnlichen Lebensmitteln nicht möglich oder zumutbar ist, kann der Zuschuss vielleicht wieder erstritten werden.

Schwerpunkt Diabetes-Hilfsmittel

von RA Oliver Ebert | REK Rechtsanwälte Stuttgart/Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de, Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (1) Seite 28-29

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  • uho1 postete ein Update vor 2 Tagen, 9 Stunden

    Hat jemand bereits Erfahrungen mit der Medtrum Pumpe und dem dazugehörigen Sensor?

  • diahexe postete ein Update vor 1 Woche, 3 Tagen

    Hallo, ich habe mal eine Frage. Was macht ihr mit euren “Altgeräten”? Bei mir haben sich diverse Pumpen, BZ Messgerät, Transmitter usw angesammelt. Die Krankenkasse möchte sie nicht zurück, wegwerfen wäre zu schade. Kennt jemand eine Organisation, die diese Geräte annimmt?

    • Liebe diahexe,
      Du könntest dazu mal bei „Insulin zum Leben“ nachfragen. Das ist ein gemeinnütziger Verein, der vornehmlich Insulin, das hierzulande nicht mehr benötigt oder verwendet wird, in Weltregionen schickt, in denen großer Bedarf dafür herrscht. Soweit mir bekannt ist, nehmen die auch viele Diabetes-Hilfsmittel an. Hier findest Du die Website: https://www.insulin-zum-leben.de/
      Viele Grüße
      Gregor aus der Diabetes-Anker-Redaktion

    • @gregor-hess: Vielen lieben Dank. Ich hatte schon beim Roten Kreuz nachgefragt, die wollten allerdings die BZ Messgeräte nicht, angeblich wären sie zu alt (5 Jahre), obwohl es die Geräte genauso noch gibt und sie einwandfrei funktionieren.

  • ckmmueller postete ein Update vor 2 Wochen

    Ich habe ein Riesenproblem mit den Sensoren Guardian 4 von Medtronic. Es klappt nicht. Transmitter neu, aber auch das hilft nicht. Fast jeder Sensor braucht 2 Stunden, normale Wartezeit, dann beginnt er zu aktualisieren …. Nix passiert, außer das mein BZ unkontrolliert ansteigt. Vorletzte Woche über 400, letzte Woche hatte ich BZ 510 – ein Wert, den ich über 25 Jahre nicht mehr hatte. Ich bin sehr verzweifelt, weil es mit CGM von Medtronic nicht funktioniert. Gerade warte ich mal wieder darauf, dass der neue Sensor arbeitet. Heute habe ich mich über ChatGPT über andere Pumpen und Sensoren informiert. Tandem und Dexcom 7 soll gut sein und die Wartezeit des Sensors braucht nur 30 minuten. Kennt sich jemand damit aus? Hat ähnliche Probleme mit Medtronic wie ich? Dank für Antworten / Infos

    • Hallo, ich habe ein ähnliches Problem gehabt. Samstags neuen Sensor gesetzt, hat nach 2 Stunden aktualisiert, lief dann ein paar Stunden, wieder aktualisiert und dann aufgefordert den Sensor zu wechseln. Bis Montag hatte ich dann 4!Sensoren verbraucht. Habe dann einen neuen Transmitter geben lassen und eine völlig neue Einstichstelle gewählt. Danach ging es. Mein neustes Problem ist, dass sich meine Pumpe und mein Smartphone dauernd entkoppelt und sich dann stundenlang nicht mehr koppeln lassen. Manchmal muss ich dann die App neu laden bis es wieder funktioniert.

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