- Soziales und Recht
Warum werden die Kosten nicht erstattet?
3 Minuten

Rechts-Experte Oliver Ebert erklärt, wieso die Kosten für Nahrungsergänzungsmittel nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
In Apotheken und Supermärkten werden viele Nahrungsergänzungsmittel angeboten, die eine vorbeugende oder unterstützende Wirkung bei bestimmten Krankheiten haben sollen. So gibt es beispielsweise Zimt-Kapseln, die den Stoffwechsel von Diabetikern verbessern sollen, Kombi-Vitamintabletten zur Stärkung des Allgemeinzustands oder Lachsöl-Kapseln.
Leider ist es so, dass die Werbeaussagen oftmals nicht belegt sind. Für manche Wirkstoffe gibt es zwar schon erste Studien, die durchaus positive Effekte nahelegen. Allerdings fehlen meist weitere Untersuchungen zur Langzeitanwendung.
Fachgesellschaften raten von Nahrungsergänzungsmitteln ab
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und die europäische Diabetes and Nutrition Study Group (DNSG, Forschergruppe Diabetes und Ernährung) raten daher von funktionellen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln eher ab. Eine ausgewogene, normale Ernährung ist nach Auffassung der Experten grundsätzlich vollkommen ausreichend, um alle wichtigen Nährstoffe in der vom Körper benötigten Menge zuzuführen.
Aus diesem Grund ist die Erstattung solcher Nahrungsergänzungsmittel über die Krankenkasse grundsätzlich nicht möglich. Die Kasse müsste nur dann zahlen, wenn es sich dabei zugleich (auch) um verschreibungspflichtige Arzneimittel handelt.
Gemäß der Definition in § 2 Arzneimittelgesetz sind Arzneimittel “Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen […] Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher […] Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder die im oder am menschlichen […] Körper angewendet oder einem Menschen […] verabreicht werden können, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen.”
Lebensmittel werden nach Artikel 2 der EU-Basis-Verordnung Lebensmittelrecht (VO 178/2002) folgendermaßen definiert: “Lebensmittel sind die Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden.”
Arznei oder Nahrungsergänzung?
Hieraus ergibt sich, dass manche der Produkte durchaus auch Arzneimittel sein könnten, wenn sie zur Behandlung einer bestimmten Krankheit eingesetzt werden. Rein rechtlich gibt aber den Ausschlag, wie der Hersteller das Produkt auf den Markt bringt: Wer ein Arzneimittel auf den Markt bringen will, benötigt eine Zulassung und muss mittels teurer klinischer Studien u. a. nachweisen, dass das Mittel wirkt und unbedenklich ist. Dieser aufwendige und kostenintensive Prozess ist bei bloßen Nahrungs(ergänzungs)mitteln nicht notwendig. Deshalb gelten diese nicht als Arzneimittel, obwohl sie formal die Definition erfüllen.
Nahrungsergänzungsmittel sind – ebenso wie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (z. B. Aspirin) aufgrund der gesetzlichen Regelung in § 34 SGB V grundsätzlich nicht auf Kassenrezept erhältlich. Eine Ausnahme könnte allerdings gelten, wenn ein akuter Nährstoffmangel vorliegt, der auch nicht durch normale Ernährung ausgeglichen werden kann. Dies müsste dann aber natürlich auch nachgewiesen werden.
Auch kein Mehrbedarfszuschlag
Auch im Bereich der Sozialhilfe gibt es keinen Mehrzuschlag für Ernährung mehr. Früher wurde bei Übergewicht des Betroffenen angenommen, dass die von Diabetikern einzuhaltende Diät teurer als eine normale Ernährung sei und einen Mehrbedarfszuschlag rechtfertige. Seit geraumer Zeit ist in der medizinischen Fachwelt aber an sich unbestritten, dass jedenfalls bei der im Fall von Übergewicht gebotenen Reduktionskost keine Mehrkosten anfallen.
Zahlreiche Gerichte (u. a. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.03.2013, Az.: L 6 AS 291/10; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 06.09.2005, Az.: L 9 B 186/05 SO ER; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.11.2005, Az.: L 20 B 25/05 SO; Sozialgericht Dresden, Az.: S 23 AS 1372/06 ER) haben daher festgestellt, dass für Diabetiker eine besondere, kostenaufwendige Diät nicht erforderlich und somit auch kein Mehrbedarf gerechtfertigt sei.
Nur wenn Diabetiker – in Zusammenarbeit mit ihrem Arzt – nachvollziehbar begründen können bzw. im Verfahren durch Gutachten unabhängig belegt wird, dass bzw. warum ihnen eine Ernährung mit gewöhnlichen Lebensmitteln nicht möglich oder zumutbar ist, kann der Zuschuss vielleicht wieder erstritten werden.
- Was zahlen die Krankenkassen?
- Wie erreiche ich die Kostenübernahme?
- Nahrungsergänzungsmittel: Warum werden Kosten nicht erstattet?
von RA Oliver Ebert | REK Rechtsanwälte Stuttgart/Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de, Internet: www.diabetes-und-recht.de
Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (1) Seite 28-29
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thomas55 postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo Philipa,
beim Umstieg auf eine Pumpe musst du als Mensch fast genauso viele Entscheidungen treffen wie bei der ICT. Schätzfehler bleiben also. Du kannst aber die Basalrate individuell einstellen, z.B. In den frühen Morgenstunden mehr Insulin zuführen. Auch bei körperlichen Anstrengungen kannst du die Basalrate für eine Zeit stoppen, das morgens oder abends gespritzte Basalinsulin wirkt dagegen weiter. Auch bei Schätzfehlern und ansteigendem Zuckerwert kannst du einfach mit dem Drücken von Knöpfen o.ä. Insulin geben. Je nach Situation würdest du keine Spritze rausholen. Bei mir haben sich damals vor 12 Jahren beim Umstieg auf die Pumpe vor allem die Spitzen oben und unten verringert, die mein Doc damals immer als zu viel und zu groß angesehen hat. Der HbA1c, der damals entscheidende Wert, hat sich bei mir nur minimal verbessert. GMI und TIR gab es damals noch nicht, jedenfalls nicht für Patienten. Beim Umstieg auf AID haben sich bei mir GMI und TIR verbessert. Aber “automatisch” funktioniert das auch nur begrenzt. Wenn du z.B. Sport machst, kann ein AID-System die Insulinzufuhr maximal auf Null setzen, aber Zucker kann dir Pumpe auch nicht zuführen.
Aber meine Meinung: Der Umstieg von ICT auf Pumpe war für mich eine sehr gute Entscheidung würde ich immer wieder so machen.
Viel Erfolg
Thomasphilipa postete ein Update vor 1 Woche, 1 Tag
Hallo zusammen,
Ich bin neu hier und wollte fragen ob sich euer GMI Wert gebessert hat nachdem ihr eine Pumpe bekommen habt?lena-schmidt hat eine Umfrage erstellt vor 3 Wochen, 2 Tagen
Reminder: Das nächste Community-Meetup findet am 15. Juli statt!
Den Link und weitere Infos gibt es hier: https://diabetes-anker.de/veranstaltung/virtuelles-diabetes-anker-community-meetup-im-juli/Wer ist am Start?
Virtuelles Diabetes-Anker Community-MeetUp im Juli – Diabetes-Anker
Wir freuen uns auf das nächste Community-MeetUp am 15. Juli! 1x im Monat treffen wir uns und tauschen uns rund um das Thema Diabetes aus. Die ganze Community ist herzlich eingeladen. […]






Hallo philipa,
Nein, mein GMI nicht, aber meine “Time in happyness” 🙂
Aber das hängt von der individuellen Situation ab.
Bei mir war die Umstellung z.B. damit verbunden, dass ich mehr Flexibilität im Alltag zulassen konnte.
Bei vielen anderen fällt die “Sorge” um nächtliche Blutzuckerverläufe weg.
Aber es gibt auch viele Menschen da draußen, die ihr Leben super mit ICT “rocken”. 🙂
Beste Grüße