Warum wird die Schwerbehinderung nicht anerkannt?

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Warum wird die Schwerbehinderung nicht anerkannt?

Rechtsanwalt Oliver Ebert gibt Ihnen in der Diabetes-Journal-Rubrik Rechteck Antworten auf rechtliche und soziale Fragen rund um das Thema Diabetes.

Die Frage:

Ich habe ein Problem: Mein Sohn (20 Jahre) ist seit dem 1. April 2014 an Diabetes Typ 1 erkrankt. Ich habe den Schwerbehindertenausweis beantragt, aber es wurde nur ein Grad der Behinderung von 40 zugesprochen. Wir haben zweimal Widerspruch eingelegt und brauchen nun Ihre Hilfe.

Inci S., per e-Mail

Oliver Ebert:

Allein aufgrund des Diabetes wird es sicherlich nicht ganz einfach sein, eine Schwerbehinderung festgestellt zu erhalten. Ein Diabetes mit intensivierter Insulintherapie oder Pumpentherapie reicht allein nämlich nicht aus; man muss zudem durch “erhebliche” Einschnitte “gravierend” in der Lebensführung beeinträchtigt sein.

Das Landessozialgericht Halle beispielsweise hat gerade erst die Hürden sehr hoch gesetzt und wird nun möglicherweise auch von anderen Gerichten als Referenz genommen werden.Für Ihren Sohn bedeutet dies: Er müsste umfassend belegen und begründen, warum sich der Diabetes so erheblich auf seine Lebensführung auswirkt wie beispielsweise der Verlust eines Unterschenkels. Nur wenn dies zur Überzeugung des Gerichts gelingt, wird man hinreichende Erfolgsaussichten haben.

Im Internet habe ich unter www.diabetes-und-recht.de hierzu eine kleine Zusammenfassung geschrieben sowie den Volltext der Gerichtsentscheidung veröffentlicht. Dort finden Sie auch einen Link, über den Sie meine kostenlose Broschüre Schwerbehinderung mit Diabetes mit Checklisten und weiteren Informationen herunterladen können.


von Oliver Ebert

Kontakt:
REK Rechtsanwälte
Nägelestraße 6A, 70597 Stuttgart oder
Friedrichstraße 49, 72336 Balingen
E-Mail: Sekretariat@rek.de

Internet: www.diabetes-und-recht.de

Erschienen in: Diabetes-Journal, 2015; 64 (5) Seite 59

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